BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8199 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Jens Meyer (FDP) vom 01.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Sportstätten am Oberhafen Am Ufer des Oberhafens soll auf den ehemaligen Gleisflächen ein wettkampfgeeignetes „9er-Fußballfeld“ entstehen. Den Schulen in der HafenCity wird auf dem Areal zudem eine Leichtathletikfläche für den Schulsport zur Verfügung gestellt. Dennoch gehen Experten davon aus, dass die geplanten Sportflächen nicht ausreichen, um die entstehenden Bedarfe zu decken. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Unter den „öffentlichen Sportstätten“ in Hamburg werden bei der Beantwortung die öffentlichen Sportplätze und Sporthallen sowie Sondersportanlagen im Verwaltungsvermögen der Bezirksämter (ohne Schulsporthallen) verstanden. Unter „Sportstätten“ im Sinne des Fragestellers werden bei der Beantwortung die städtischen Sportstätten ohne Bäderland Hamburg GmbH, vereinseigene Anlagen oder Anlagen in sonstiger Trägerschaft, Schulsportflächen und den Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein gefasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Bezirklichen Sportstättenbaus und der Hafencity Hamburg GmbH. 1. Wie ermittelt der Senat die Bedarfe für öffentliche Sportstätten in Hamburger Quartieren? Wie erfolgt die Ermittlung in Bestandsquartieren und wie in neuen Quartieren wie beispielsweise der HafenCity? Der Bedarf an öffentlichen Sportplätzen orientiert sich an den städtebaulichen Orientierungswerten der „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in der III. Fassung von 1976“. Danach liegt der Bedarf an nutzbarer Sportfläche bei 3,5 m2 pro Einwohner. In die Bewertung fließen außerdem die geplante städtebauliche Struktur des Plangebietes sowie die Versorgungslage in angrenzenden Gebieten ein. Dies erfolgt unter anderem durch eine umfangreiche Abstimmung einer Vielzahl von Beteiligten, Behörden und Ämtern in Workshops und Arbeitsgruppen sowie durch Konsultierung der ansässigen Vereine vor Ort. Im Übrigen siehe Drs. 21/7679. 2. Welche Sportflächenbedarfe wurden für die HafenCity ermittelt? Sofern möglich, bitte für die einzelnen Quartiere differenziert angeben. Das Sportamt der damaligen Behörde für Inneres hatte im Zusammenhang mit der Entwicklung des Masterplanes HafenCity Ende der Neunzigerjahre einen Flächenbedarf von 1 bis 1,5 ha geltend gemacht, um ein Mindestangebot für Einrichtungen der sportlichen Infrastruktur abzudecken. Hierunter fallen öffentliche Sportfreiflächen ebenso wie vereinseigene Sporteinrichtungen. 3. Welche Sportflächen werden in der HafenCity derzeit vorgehalten und welche Sportflächen sind zusätzlich geplant? Bitte Lage, Fläche in Drucksache 21/8199 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Quadratmetern und voraussichtliche Nutzerzahl und Zielgruppe angeben . Siehe Drs. 21/7679 und 21/1005. Daneben werden in der HafenCity auch Trendsportarten wie Skaten oder BMX-Fahren durch entsprechende Anlagen gefördert. Im geplanten privaten Sports Dome sollen gut 15 verschiedenen Trendsportarten (zum Beispiel Tauchen, Klettern) auszuüben sein. Die dabei entstehende Fläche umfasst mehr als 10.000 m² Bruttogeschossfläche. Aufgrund der Integration eines Großteils der genannten Sportflächen in öffentliche Freiräume kann die Frage nach der exakten Größe der jeweiligen Fläche nicht präzise beantwortet werden (Ausnahme Sportanlage Oberhafen, siehe Antwort zu 6.). Zur Einbettung der Sportanlagen in die öffentlichen Freiräume siehe Anlage 1 (Übersicht über die Sportangebote in der Hafencity) und Anlage 2 (Planunterlage zum Baakenpark , der sich gegenwärtig in der Realisierung befindet und 2018 eröffnet werden soll). Hier sind unter anderem die Integration einer 100-Meter-Laufbahn in die Promenade, ein Kleinspielfeld und ein Basketballfeld vorgesehen. Im Quartier Baakenhafen entsteht außerdem mit der Kita ein Lehrschwimmbecken, das auch über den Kita-Betrieb hinaus anderen Nutzergruppen offen stehen wird. 4. Hält der Senat die Ausstattung der HafenCity mit Sportflächen angesichts des zu erwartenden Bevölkerungswachstums für ausreichend? Wenn nein, aus welchen Gründen wird von zusätzlichen Sportflächen abgesehen? Wenn ja, warum hält der Senat die Angebote an Sportflächen in der HafenCity für ausreichend? Die Ausstattung der Hafencity mit Sportflächen ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1., 2. und 3. sowie Drs. 21/1005 und 21/7679. 5. Welche Sportaktivitäten sind auf den am Oberhafen zur Verfügung stehenden Flächen vorgesehen? Fußball, Leichtathletik (Kugelstoßen, Weitsprung, Hochsprung, 100m-Lauf) sowie Volleyball. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und Anlage 1. 6. Wie groß ist die am Oberhafen für Sportaktivitäten zur Verfügung stehende Fläche? Bitte Abmaße der geplanten Sportstätten angeben. Die Sportanlage soll über folgende Flächen verfügen: Fußballplatz inklusive Nebenflächen : 5.200 m², Leichtathletikflächen: 5.300 m². 7. Welche maximalen Abmaße für die Sportstätten am Oberhafen erlaubt der vorhandene Grundstückszuschnitt? Siehe Antwort zu 6. Eine Vergrößerung der Sportflächen ist aufgrund der Wasserlage auf der einen Seite und des Bahndamms auf der anderen Seite nicht möglich. 8. Welche Mehrkosten wären erforderlich, um eine wettkampftaugliche 400m-Laufbahn auf dem Gelände am Oberhafen herzustellen? Inwiefern wurde geprüft, ob eine entsprechende Bahn an einem alternativen Standort in der HafenCity zu errichten ist? Auf einer Gesamtfläche von circa 17.500 m² (inklusive der integrierten Leichtathletikflächen ) wäre zur Herstellung einer 400m-Laufbahn die Überbauung einer Wasserfläche von circa 6.000 m² erforderlich gewesen. Die Gesamtkosten dieser Variante liegen bei circa 19,4 Millionen Euro brutto; die Kostendifferenz zur aktuellen Planung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von circa 8,9 Millionen Euro (konzeptionelle Kostenermittlung ) liegt bei circa 10,5 Millionen Euro. Räumliche Alternativen für eine wettkampftaugliche 400m-Laufbahn bestehen innerhalb der HafenCity aus Platzgründen nicht. 9. Lässt der geplante Standort am Oberhafen eine Erweiterung der Sportstätte zu? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8199 3 Wenn ja, welche Erweiterungsflächen stehen zur Verfügung und warum werden diese nicht für eine Angebotserweiterung genutzt? Nein. Drucksache 21/8199 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8199 5 Anlage 2 8199ska_Text 8199ska_Anlagen 8199ska_Antwort_Anlage1 8199ska_Antwort_Anlage2