BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8201 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 01.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Magistralengutachten In den Bezirken soll an Magistralengutachten gearbeitet werden. Dabei wird auch untersucht, ob an den Ausfallstraßen Fahrspuren beseitigt werden können , um Radfahrstreifen zu schaffen. Ich frage den Senat: 1. In welchen Bezirken wird an Magistralengutachten gearbeitet beziehungsweise werden welche geplant? 2. Um welche Magistralen geht es? In den Bezirken Altona und Hamburg-Nord wird an Magistralengutachten gearbeitet beziehungsweise werden solche geplant. Der Bezirk Altona hat im Rahmen des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 das Sonderthema: „Städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ bearbeitet. Die Ergebnisse waren Grundlage für die Bewerbung als Modellvorhaben im Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)- Forschungsfeld „Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in wachsenden Kommunen – Erhebung und Erprobung von Bausteinen eines aktiven Managements“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Der Bezirk Altona nimmt dort mit dem Projekt „Strategien und Instrumente zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen an Magistralen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) – am Beispielprojekt: Quartiersverdichtung entlang von Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Altona“ teil. Es wurden die Hauptverkehrsstraßen Sülldorfer Landstraße – Osdorfer Landstraße und Luruper Hauptstraße – Luruper Chaussee untersucht (Analyse im Rahmen des Wohnungsbauprogramms). Im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Nord wird derzeit die Vergabe einer gutachterlichen Untersuchung der Magistrale vom Mundsburger Damm bis zur Bezirksgrenze an der Bramfelder Straße durchgeführt. 3. Wer erstellt diese Gutachten? Wurden diese ausgeschrieben? Bezirk Altona: Derzeit läuft die Ausschreibung der unterstützenden Begleitung der Projektgruppe im Rahmen des ExWoSt-Vorhabens. Bezirk Hamburg-Nord: Die gutachterliche Leistung wurde durch die Zentrale Beschaffungsstelle der Bezirksämter ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/8201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Vorgaben gibt es für diese Gutachten? Bezirk Altona: im Rahmen des ExWoSt-Vorhabens: Voruntersuchungen in Bezug auf Machbarkeit von städtebaulichen Entwicklungen, Entwicklungsperspektiven für Quartiere , Unterstützung der Quartiersauswahl, Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für das Innenentwicklungsmanagement mit Blick auf die Umsetzungsphase 2018/2019. Bezirk Hamburg-Nord: Ziel des Gutachtens ist es, Potenziale zur Verdichtung entlang der Magistrale und in deren Umfeld zu identifizieren und Ideen für die städtebaulichen (stadtgestalterischen) und verkehrlichen (funktionalen) Entwicklungsmöglichkeiten der Magistrale aufzuzeigen. 5. Wird den Gutachtern die Einrichtung von Radfahrstreifen verpflichtend vorgegeben? Bezirk Altona: nein. Bezirk Hamburg-Nord: Dies wird im Verfahren geklärt. 6. Welche Informationen werden den Gutachtern zur Verfügung gestellt? Bezirk Altona: die Ergebnisse des Wohnungsbauprogramms Altona 2017, Sonderauswertung der Eigentümerstruktur des Bezirksamtes. Bezirk Hamburg-Nord: Den Gutachtern sollen die im Flächeninformationssystem vorliegenden Kartengrundlagen (Standardkartenwerke des Landesbetriebs für Geoinformation und Vermessung) sowie die vorliegenden Aussagen zu Verkehrsmengen und Immissionsbelastungen zur Verfügung gestellt werden. 7. Wann werden die Gutachten vorliegen? Bezirk Altona: Die Gutachten werden Ende 2017 vorliegen, wobei die ExWoSt- Projektlaufzeit bis Ende 2019 angesetzt ist. Bezirk Hamburg-Nord: Der Abschluss des Gutachtens ist zum Ende des Jahres 2017 vorgesehen.