BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8204 21. Wahlperiode 10.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 02.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Spurloses Verschwinden einer 17-Jährigen – Videoüberwachung am Hamburger Flughafen Am Sonntag, dem 26. Februar 2017, verschwand die 17-jährige Zahra aus Norwegen am Hamburger Flughafen. Videoaufzeichnungen aus dem Flughafen zeigen nach Medienberichten, wie Zarah sich auf der Ankunftsebene zwischen den Terminals 1 und 2 bewegt und dann den Flughafen verlässt. Anschließend verliert sich ihre Spur. Nach Medienberichten wurde die Arbeit der Ermittlungsbehörden insbesondere dadurch erschwert, dass vom Bereich der Drehtüren sowie des Außenbereichs des Hamburger Flughafens keine Videoaufzeichnungen vorliegen. Grund dafür seien Bedenken des Datenschutzbeauftragten in Bezug auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Passagieren und Besuchern. Auch in anderen Situationen kann eine Videoüberwachung durchaus für die Sicherheit nützlich sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) und der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Werden am Hamburger Flughafen die Innen- und im Außenbereiche der Ein- und Ausgänge der beiden Terminals auf Abflugs- und Ankunftsebene , insbesondere die dortigen Drehtüren, jeweils vollständig videoüberwacht ? Nein. 2. Wenn eine Videoüberwachung nicht oder nur eingeschränkt stattfindet: Aus welchen Gründen erfolgt an welchen Stellen keine oder eine nur eingeschränkte Videoüberwachung? Eine Videoüberwachung ist nach § 6b Bundesdatenschutzgesetz nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Ziele zulässig. Aus diesem Grunde ist eine Gesamtausleuchtung des Hamburger Flughafens nicht zulässig. Die FHG hat im Jahr 2015 mit der Polizei Hamburg die bestehende Videoanlage des Flughafens überprüft. Entsprechend den Empfehlungen der Polizei Hamburg sind unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verschiedene Ausbauschritte und Erweiterungen geplant worden. Ziel der behördlichen Empfehlungen war es, in den Terminalanlagen für alle relevanten Bereiche die Möglichkeit zu einer Videoüberwachung zu schaffen, um im Falle einer Ermittlung darauf zugreifen zu können . Diese besonderen Bereiche werden von der FHG in Abstimmung mit der Polizei Hamburg und der Bundespolizei definiert. 3. Wie wird die Situation der fehlenden Kameraüberwachung in diesen Bereichen im Rahmen des Sicherheitskonzepts von den zuständigen Behörden bewertet? Drucksache 21/8204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Videoüberwachung in den öffentlichen Bereichen am Flughafen Hamburg wird durch die FHG seit dem Jahr 2016 sukzessive erweitert. Eine konkrete Bezeichnung überwachter und nicht überwachter Bereiche kann aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen . 4. Inwiefern haben Bedenken oder Stellungnahmen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Datenschutzbeauftragter ) das Videoüberwachungskonzept am Hamburger Flughafen beeinflusst? Wann hat er diese wem gegenüber geäußert und was sind seine Bedenken? Die FHG ist zuletzt im Jahr 2009 durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) überprüft worden. Demnach verstößt die Videoüberwachung nicht gegen Datenschutzrecht. Aktuell liegen keine Stellungnahmen oder Bedenken des HmbBfDI vor. 5. Hätte nach Ansicht der zuständigen Behörden eine vollständige Videoüberwachung die Arbeit der Ermittlungsbehörden im Fall Zahra erleichtert ? Nein. 6. Ist eine Überarbeitung des Videoüberwachungskonzepts am Hamburger Flughafen geplant? Falls ja, wann und in welchem Umfang? Falls nein, weshalb nicht? Ein Konzept zur ganzheitlichen Ausleuchtung gesonderter Bereiche befindet sich bereits in Abstimmung zwischen der FHG, den zuständigen Behörden und dem HmbBfDI. Neben bereits abgeschlossenen Ertüchtigungsmaßnahmen werden in den nächsten Wochen mit der Überwachung der Ein- und Ausgänge der Terminalanlagen sowie der Vorfahrten auf den Ebenen 0 und 1 die derzeitig umzusetzenden Maßnahmen abgeschlossen sein. 7. Werden am Hamburger Hauptbahnhof die Innen- und im Außenbereiche der Ein- und Ausgänge jeweils videoüberwacht? Wenn nicht oder nur eingeschränkt, weshalb? Die Innen- und Zugangsbereiche am Hamburger Hauptbahnhof sind videoüberwacht.