BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8207 21. Wahlperiode 10.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 02.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Werden von Rot-Grün die Daten zur Wirtschaftlichkeit einzelner Kundenzentren bewusst manipuliert? In der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drs. 21/7456 habe ich mich nach den Planungen zur Zukunft des Kundenzentrums Walddörfer erkundigt. Meine in dieser Drucksache unter 5.5 gestellte Frage „Ist es zutreffend, dass die angegebenen Personalkosten für das Kundenzentrum Walddörfer auch die Kosten für die Leitung des Kundenzentrums Alstertal enthalten?“ wurde klar mit nein beantwortet. In einer Mitteilung an die Bezirksversammlung hat das Bezirksamt jetzt allerdings ausgeführt: „Die Kundenzentren Walddörfer und Alstertal werden in Personalunion geleitet. Stellentechnisch sind zwei Stellen ausgebracht. Eine Stelle davon ist eine sogenannte Strichstelle, in diesem Fall im Kundenzentrum Alstertal. Bei der Strichstelle erfolgt keine Personalkostenbelastung. Die Leitungsstelle, im KUZ Walddörfer, trägt die anfallenden Personalkosten in voller Höhe.“ (siehe Mitteilung des Bezirksamtes in Niederschrift der Sitzung des Regionalausschusses Walddörfer vom 19.01.2017). Ich frage den Senat: 1. Warum wurde die Frage 5.5 in der Drs. 21/7456 mit „Nein. Im Übrigen: entfällt“ beantwortet? Ist diese Antwort korrekt? Die Personalkosten eines Beschäftigten werden mit Einführung des doppischen Haushaltswesens zum 1. Januar 2015 grundsätzlich nur einer Kostenstelle zugeordnet und sind in diesem Fall dem Kundenzentrum Walddörfer zugeordnet. 2. War das zuständige Bezirksamt Wandsbek an der Beantwortung der Drs. 21/7456 beteiligt? Wenn ja, seit wann ist der Leitung des Bezirksamtes bekannt, dass beim Kundenzentrum Walddörfer auch die Kosten für die Leitung des Kundenzentrums Alstertal erfasst werden? Wenn nein, warum wird das zuständige Bezirksamt bei Fragen zu bezirklichen Dienststellen nicht beteiligt? Ja. Siehe Antwort zu 1. 3. Halten der Senat oder die zuständige Fachbehörde es für sachgerecht, wenn die Wirtschaftlichkeit des Kundenzentrums Walddörfer einschließlich der Personalkosten für andere Kundenzentren erfasst und bewertet wird? Wenn ja, warum? Drucksache 21/8207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine Zuordnung von Personalkosten eines Beschäftigten zu mehreren Kostenstellen ist im doppischen Haushaltssystem nicht vorgesehen (siehe Antwort zu 1.). In einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden von den Personalkosten für das KUZ Walddörfer 50 Prozent des Personalkostenverrechnungssatzes für die A11-Leitungsstelle abgezogen (siehe Antwort zu 6.). Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 4. Werden oder wurden vorliegende Datenerhebungen für die Erfassung von Kennziffern für die einzelnen Kundenzentren um die beim Kundenzentrum Walddörfer gebuchten Personalkosten für die Leitung anderer Kundenzentren korrigiert? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Antworten zu 1. und zu 3. 5. Werden oder wurden vorliegende Datenerhebungen für die Erfassung von Kennziffern für die einzelnen Kundenzentren korrigiert, um die beim Kundenzentrum Walddörfer gebuchten Personalkosten während der neunwöchigen Schließung dieses Kundenzentrums in den Sommermonaten sachgerecht zuzuordnen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Siehe Drs. 21/7456. 6. Wie hoch waren die um die Leitungskosten für das Kundenzentrum Alstertal bereinigten Personalkosten für das Kundenzentrum Walddörfer in den Jahren 2014 bis 2016? Im Jahr 2014 rund 252.000 Euro, im Jahr 2015 rund 214.000 Euro und im Jahr 2016 rund 220.000 Euro. 7. Wie hoch waren jeweils die um die Leitungskosten für andere Kundenzentren sowie um die Personalkosten während der Schließungszeiten in den Sommermonaten bereinigten und sachgerecht zugeordneten Personalkosten für das Kundenzentrum Walddörfer sowie die anderen Kundenzentren im Bezirk Wandsbek in den Jahren 2014 bis 2016? Siehe Anlage. 8. Wie sind der genaue Sachstand und der Zeitplan für die Auswertung der erhobenen Daten zu den Kundenzentren? Die Auswertung der Daten ist noch nicht abgeschlossen. Zeitliche Vorgaben hierzu bestehen nicht. 9. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan zu den Planungen und Überlegungen einer Schließung des Kundenzentrums Walddörfer? Siehe Drs. 21/7456. 10. In der oben genannten Niederschrift des Regionalausschusses wird der Bezirksamtsleiter dahin gehend zitiert, dass die weitere Entwicklung des Kundenzentrums Walddörfer von einer „Entscheidung auf Landesebene“ abhängt, die voraussichtlich im 1. Quartal vorliege. 10.1 Welche Entscheidung auf Landesebene ist damit genau gemeint? 10.2. Liegt diese Entscheidung mittlerweile vor? Wenn ja, welche Auswirkungen im Einzelnen hat diese Entscheidung aus welchen Gründen für das Kundenzentrum Walddörfer? Wenn nein, wann wird mit einer Entscheidung gerechnet? Siehe Drs. 21/7805. Die Planungen und Überlegungen zur Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens sind nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8207 3 10.3. Seit wann ist dem Bezirksamtsleiter bekannt, dass eine Entscheidung auf Landesebene ansteht? Wann und in welcher Form war die Leitung des Bezirksamtes Wandsbek an vorbereitenden Überlegungen für diese Entscheidung beteiligt? Die Bezirksamtsleitungen haben mit der Finanzbehörde nach Überprüfung der betrieblichen Situation zuletzt Ende 2016 weitere Verbesserungen im Bereich der Kundenzentren vereinbart. Im Übrigen siehe Drs. 21/4682, 21/3725, 21/3824, 21/4213, 21/4506 und 6520. 10.4. Warum ist die Zukunft des Kundenzentrums Walddörfer als bezirkliche Dienststelle von einer Entscheidung auf Landesebene abhängig? Sind Weisungen des Senats erfolgt oder geplant, die die Standortfrage des Kundenzentrums Walddörfer betreffen? Siehe Antwort zu 10. bis 10.2. Drucksache 21/8207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Kundenzentrum* 2014 2015 2016 Wandsbek Kern 756.148,00 € 815.401,09 € 1.046.914,08 € Alstertal 456.676,00 € 474.766,89 € 398.696,08 € Bramfeld 567.568,00 € 533.437,95 € 512.698,67 € Rahlstedt 691.130,00 € 679.951,09 € 618.029,72 € Walddörfer 251.500,00 € 177.033,96 € 182.671,45 € * Für die Berechnung wurden die jeweiligen Beschäftigten mit ihren Stellenanteilen während der 4- bzw. 9-wöchigen Schließungszeit der KUZ Bramfeld und KUZ Walddörfer auf andere KUZ im Bezirksamt Wandsbek verteilt.