BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8210 21. Wahlperiode 10.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 02.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Damit die Integration gelingt – Nutzt rot-grüner Senat endlich die Chancen der zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge ? (II) Die Antwort auf Drs. 21/7590 macht weitere Nachfragen notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wie folgt: 1. Der Drs. 21/7590 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2016 rund 4.000 Personen mit Fluchthintergrund an Maßnahmen der Berufsorientierung teilgenommen hätten. Zugleich werden jedoch nur wenige Plätze in verschiedenen Einzelmaßnahmen dargelegt, sodass sich die Frage stellt, in welchen Maßnahmen die anderen verblieben sind. Daher bitte an dieser Stelle aufschlüsseln, welche Maßnahmen der Berufsorientierung die genannten 4.000 Personen belegt haben. Die Geflüchteten haben in 2016 folgende Maßnahmen für die Berufsorientierung belegt: Institution Maßnahmeangebot Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standortbestimmung für Flüchtlinge - Perspektiven für Flüchtlinge (Hamburger Perf) - Perspektiven für weibliche Flüchtlinge - Integrationsförderung für Flüchtlinge - Zusätzliche Maßnahmeangebote zur Orientierung Agentur für Arbeit - Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk - Zusätzliche Maßnahmeangebote zur Orientierung Handelskammer Hamburg - Bewerbungstraining 2. 4.171 Personen mit Fluchthintergrund befanden sich weder in einem Sprachkurs noch in einer Maßnahme. Aus welchen Gründen sind so viele Flüchtlinge nicht in Qualifizierungsmaßnahmen? Fehlt hierzu das Geld? Fehlen Plätze in Maßnahmen oder Sprachkursen? Fehlt das Personal , um die Flüchtlinge entsprechend zu qualifizieren? Bereitstellung und Durchführung von Integrationskursen für Zugewanderte und Geflüchtete sind Aufgaben des Bundes. Verantwortlich für die Umsetzung ist das BAMF. Laut Mitteilung des BAMF lagen die Engpässe im vergangenen Jahr vor allem darin begründet, genügend Lehrkräfte und Träger zu finden. Hamburg hat daher im vergangenen Jahr zusammen mit anderen Ländern auf der Integrationsministerkonferenz eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Sprachförderung gefordert. Hierzu zählen unter anderem eine bessere Vergütung der Lehrkräfte, die Drucksache 21/8210 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verlängerung der gegenwärtigen Sonderregelung des BAMF hinsichtlich der Zusatzqualifikation im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ sowie der Ausbau des Qualifizierungsangebots für angehende Lehrkräfte. Inzwischen hat das BAMF im Dialog mit den Integrationskursträgern und infolge der daraufhin ergriffenen Maßnahmen in kurzer Zeit einen erheblichen Ausbau des Integrationskursangebotes erreicht. So sind unter anderem im Bereich der Lehrkräftegewinnung deutliche Anstrengungen unternommen worden, wie zum Beispiel die Überarbeitung der Zulassungskriterien, der Ausbau der Kapazitäten bei den Zusatzqualifizierungen , die Erhöhung der Mindesthonorare für Lehrkräfte und die Anerkennung verschiedener Zertifikate von Drittanbietern als Alternative zur Zusatzqualifizierung. Trotz dieser deutlichen Verbesserungen zeichnen sich weiterhin Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Lehrkräften ab. So liegt der Anteil neuer Integrationskursteilnehmender mit einer Wartezeit von bis zu sechs Wochen bei derzeit 44 Prozent. Das heißt, dass weniger als die Hälfte der Berechtigten ihren Kursplatz innerhalb von sechs Wochen erhalten. Um den Zugang zu den Integrationskursen weiter zu beschleunigen, plant das BAMF im Rahmen eines Modellprojektes in Hamburg verschiedene Maßnahmen umzusetzen, wie zum Beispiel die Zentralisierung des Einstufungstests . Ein Engpass besteht insbesondere bei Integrationskursen mit Alphabetisierung, Seit März 2017 hat das BAMF mit der Einführung des neuen Kursangebotes für Zweitschriftlernende reagiert. Ziele sind mehr und zielgruppengerechtere Kurse im Bereich der Alphabetisierung. 3. Derzeit wird die Integrationsbegleitung mit 131 Teilnehmern im Januar 2017 nur übergangsweise von AQtivus betreut. Im März 2017 soll die Integrationsbegleitung (Drs. 21/7872) offiziell an einen Träger vergeben werden. Ist bereits bekannt, welcher das sein wird? Wie viele Interessenten gab es und war auch AQtivus darunter? Im Rahmen des Ende 2016/Anfang 2017 durchgeführten ESF-Wettbewerbsverfahrens „Bildung, Ausbildung und Arbeit für Geflüchtete“, wurde im November 2016 die Leistungsbeschreibung für das Projekt A2_7 „Begleitung von jungen Geflüchteten“ veröffentlicht : http://www.esf-hamburg.de/contentblob/7226088/ 765ec7a259720728438f046b07f24f87/data/05-008-02-01-01-lb-a2-07- bewerbungsfrist-07-12-.pdf. An dieser Ausschreibung haben sich vier Bieter beteiligt, darunter auch die AQtivus gGmbh. Am 26. Januar 2017 hat der ESF-Behördenausschuss für die Förderung des Projektes „Chancengenerator – Begleitung junger Geflüchteter U 25“ von AQtivus votiert. Das ESF-Projekt hat zum 01.03.2017 seine Arbeit aufgenommen. 4. Im Jahr 2016 haben 10.379 Personen einen Integrationskurs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) absolviert, davon 6.039 Flüchtlinge. Liegen dem Senat Planzahlen vor, wie viele Flüchtlinge in Hamburg im Jahr 2017 Platz im I-Kurs vom BAMF erhalten beziehungsweise wie viele Kurse insgesamt in Hamburg durchgeführt werden sollen ? Die Anzahl der durchgeführten Integrationskurse wird vom BAMF nicht durch Platzvorgaben beschränkt. Sie wächst bedarfsorientiert auf Grundlage der Nachfrage und der Kapazitäten der Integrationskursträger. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. sowie Drs. 21/4566. 5. Wie viele Flüchtlinge warten derzeit auf einen Platz in einem Integrationskurs beziehungsweise kommen nach Erkenntnissen von W.I.R, Jobcenter , JBA und Agentur für Arbeit (BA) dafür im Jahr 2017 infrage? Die erbetenen Informationen wurden beim BAMF erfragt. Mit Hinweis auf die dortige Arbeitsbelastung macht das BAMF derzeit keine Angaben zu Parlamentarischen Anfragen der Länder. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8210 3 6. Laut Drs. 21/7590 hat der Bund gerade ein Pilotprojekt zur Sprachförderung von Flüchtlingen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus gestartet. a) Für Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kommt das Pilotprojekt infrage? b) Wie viele nehmen an der Pilotphase teil? c) Von wann bis wann läuft diese Pilotphase? d) Wer ist Träger des Angebots? e) Inwieweit unterscheiden sich Inhalt und Stundenzahl von einem normalen Integrationskurs? Das BAMF hat zum 1. August 2016 ein bundesweites Modellprojekt „Erstorientierungskurse für Asylbewerber“ eingeführt, welches Asylbewerberinnen und -bewerbern das Einleben in Deutschland erleichtern soll, In mehreren Modulen erhalten die Teilnehmenden landeskundliches Wissen und Deutschkenntnisse, die sie für ihren Alltag benötigen. So enthält das Kursangebot auch ein Modul zu „Werte und Zusammenleben “. Zielgruppe des Modellprojektes sind vorrangig Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive , die nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen. Sind darüber hinaus noch Plätze frei, können auch Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive, die aus den Ländern Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia stammen, einen Kurs besuchen, vorausgesetzt die Teilnahme an einem Integrationskurs ist noch nicht möglich. In Hamburg wird das Modellprojekt von den Vereinen Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und seit 2017 auch vom Malteser Hilfsdienst e.V. durchgeführt. Die Kurse finden in der Regel in den von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen statt. Die erste Projektphase lief von August 2016 bis Januar 2017. Die zweite Projektphase läuft von Februar bis Juni 2017. Der Regionalverband Hamburg der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat in der ersten Projektphase sechs Kurse durchgeführt und in der zweiten Projektphase acht Kurse begonnen mit einer maximalen Kursbelegung von 20 Personen. Die Malteser führen nach Angaben des zuständigen Bundesamtes zwei bis drei Kurse in Hamburg durch. Somit nahmen beziehungsweise nehmen insgesamt bis zu 340 Personen in Hamburg am Projekt teil. Im Unterschied zu Integrationskursen liegt der inhaltliche Schwerpunkt der Kurse nicht auf dem progressiven Spracherwerb, sondern auf erster Orientierung im Alltag in Deutschland. Die Erstorientierungskurse umfassen 300 Unterrichtseinheiten (UE). 7. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, ob es genügend Lehrkräfte für Integrationskurse, insbesondere Alphabetisierungskurse, in Hamburg gibt? Wenn ja, wie lauten diese? Und wann gibt es in Hamburg die nächsten freien Ausbildungsplätze für Personen, die sich gerne als Lehrkraft in einem Integrationskurs und vor allem Alphabetisierungskurs qualifizieren möchten? Derzeit existieren insbesondere bei den Anbietern, welche die Zusatzqualifizierung Alphabetisierung anbieten, Wartelisten. Zentraler Grund ist der aktuelle Mangel an Lehrkräften, die im Bereich Alphabetisierung ausbilden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 8. Das Personal von W.I.R wurde inzwischen auf 47,59 VZÄ aufgestockt (Drs. 21/7829). Gleichzeitig waren Ende Dezember dort 3.131 Flüchtlinge registriert, Ende Januar 3.174. Wieso gibt es nur so einen geringen Zuwachs bei den Registrierten im Januar 2017? Die erwartete Zahl der in diesem Jahr neu ankommenden Geflüchteten ist gegenüber den Prognosen, die bei der Planung für den monatlichen Zulauf über das Ankunftsze- Drucksache 21/8210 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ntrum in W.I.R angenommen wurden, gegenwärtig deutlich geringer. Hierauf reagierend befindet sich eine Nachsteuerung im Aufbau, indem verstärkt Geflüchtete in die berufsbezogene Beratung der Agentur im Ankunftszentrum eingesteuert werden, die schon länger in Hamburg sind, aber bisher nicht seitens des Regelsystems betreut werden und deren Kompetenzen noch nicht erfasst wurden. Im Übrigen wurde mit der Errichtung des Ankunftszentrums das System der Kompetenzerfassung und -zusteuerung der Geflüchteten zu den Stellen des Regelsystems zum 1.1.2017 neu ausgerichtet (vergleiche Drs. 21/5832). Seit dem 1.1.2017 werden in die weitergehenden Beratungsangebote von W.I.R insbesondere Geflüchtete eingesteuert , die nach eigenen Angaben über formale oder non-formale Kompetenzen und Erfahrungen verfügen und älter als 25 Jahre sind, um insbesondere zügige Anerkennungs - und Kompetenzfeststellungsverfahren anzustoßen. Geflüchtete unter 25 Jahren werden vom Ankunftszentrum in die Jugendberufsagentur (JBA) gesteuert, um vorrangig in Ausbildung und ausbildungs-/berufsvorbereitende Maßnahmen vermittelt zu werden. Geflüchtete, die keine formalen oder non-formalen Kompetenzen mitbringen , werden vorrangig zu den übrigen Standorten von Agentur und Jobcenter vermittelt . Lebenslagen-, Sprach- und Gesundheitsberatung sowie die unternehmensbezogenen Dienstleistungen von W.I.R können unabhängig vom konkreten Standort jederzeit für alle Geflüchteten genutzt werden. Die Partner von W.I.R und der JBA verschränken zudem insbesondere ihre Maßnahmenplanung zur schnellen und nachhaltigen Integration aller Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Im Zuge der Neuausrichtung intensiviert und verlängert sich die Kundenbetreuung in W.I.R pro Kunde, sodass mehr Beratungszeit pro Fall benötigt wird. 9. Die JBA übernimmt die Betreuung der bis 25-Jährigen, die BA diejenigen mit Gestattung und Duldung, doch welche Flüchtlinge werden von W.I.R betreut, welche vom Jobcenter? Gibt es hier Überschneidungen bei den Zuständigkeiten? Siehe Drs 21/5832, Drs. 21/8191 und http://www.hamburg.de/wir. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 10. Flüchtlinge kommen durch Wechsel ihres Rechtsstatus in die Zuständigkeit einer anderen Stelle. Erfolgt die Übermittlung der Daten zwischen JBA, BA, Jobcenter und W.I.R reibungslos? Und inwieweit droht hier die Gefahr von Doppelzählungen oder Mehrfach-Betreuungen und somit Reibungsverlusten? Der Rechtskreiswechsel zwischen SGB III- und SGB II-Zuständigkeit verläuft reibungslos , Agentur und Jobcenter nutzen dasselbe IT-System, sind zum entsprechenden Datenaustausch bei Rechtskreiswechsel befugt und haben verbindliche Schnittstellenvereinbarungen für den Rechtskreiswechsel. 11. Wie viele Flüchtlinge werden derzeit jeweils von JBA, BA, Jobcenter und W.I.R betreut? Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im Sinne der Fragestellung. Es wird auf die öffentlich zugängliche Auswertung zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ aktuell Stand Februar 2017 verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201702/fluchtmigration/fluchtkon text/fluchtkontext-dlkaajc-0-201702-xlsm.xlsm. Im Übrigen siehe Drs. 21/7829 und Drs. 21/8191. 12. Die Errichtung der angekündigten Dependancen von W.I.R stockt laut Drs. 21/7590. In Bergedorf werden Räume erst Ende Juni bezogen, in Harburg gibt es noch gar keine. Wie sehen hier die weiteren Planungen aus? Im Bezirk Harburg wird die Agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsstelle am Harburger Ring 35 sieben Räume auf zwei unterschiedlichen Etagen für eine Interimslösung zur Verfügung stellen können. Der Start von W.I.R Harburg ist für die erste Hälfte des laufenden Jahres vorgesehen. Die endgültige Unterbringung ist in einem neuen Job- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8210 5 center-Gebäude geplant, das frühestens zum Jahreswechsel 2017/2018 durch Jobcenter bezogen wird. Im Übrigen siehe Drs. 21/5832 sowie Drs. 21/7590. 13. Drs. 21/7872 vermittelt in der Abbildung auf Seite 6 den Eindruck, dass AvM-Dual jetzt auch für volljährige Flüchtlinge infrage kommt, allerdings wird auf die Voraussetzungen im Text nicht näher eingegangen. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein volljähriger Flüchtling in AvM-Dual vermittelt wird, was soll das Höchstalter bei Antritt sein und mit welchen Planzahlen arbeitet der Senat bezüglich der Gruppe der jungen Erwachsenen für das Jahr 2017? Eine Aufnahme in AvM-Dual für Volljährige ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Allen neu zugewanderten jungen Menschen, die im Verlauf des ersten Jahres AvM-Dual volljährig werden und damit nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, wird jedoch grundsätzlich das weiterführende Angebot eines zweiten Jahres AvM-Dual unterbreitet , das heißt die Schulpflicht wandelt sich in ein Schulbesuchsrecht. Ein Quereinstieg in das zweite Jahr AvM-Dual als weiterführendes Angebot im Rahmen der Förderkette kann im Einzelfall auch dann erfolgen, wenn erwartet werden kann, dass so der qualifizierte mittlere Abschluss erreicht und damit die Möglichkeit zum Besuch der Sekundarstufe II eröffnet wird. Für nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete bis 25 Jahre haben die Partner der Jugendberufsagentur im Übrigen den in Drs. 21/7872 dargestellten Qualifizierungsprozess vorgesehen, der durch die unter 3. genannten Integrationsbegleiterinnen und -begleiter unterstützt wird. 14. Laut Drs. 21/8031 stehen im Jahr 2017 rund 119.493.942 Euro für Eingliederungstitel zur Verfügung, davon 11.618.100 Euro für Flüchtlinge. Welche Eingliederungstitel gibt es jeweils und welche davon kommen schwerpunktmäßig für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen infrage? Gab oder gibt es bei der BA und beim Jobcenter seit Beginn des Jahres 2017 Vorgaben, die Ausgabe von Eingliederungstitel restriktiv zu handhaben? Wenn ja, wie sahen diese Vorgaben aus und warum erfolgten sie? Auf Grundlage des Eingliederungstitels stehen der Agentur für Ermessensleitungen der aktiven Arbeitsförderung Mittel zur Verfügung. Der Einsatz von Ermessensleitungen der aktiven Arbeitsmarktförderung für den Personenkreis der Schutzsuchenden fällt ebenfalls hierunter. Es gibt keine keinen gesonderten „Eingliederungstitel“ hierfür. Zudem gibt es für dieses Haushaltsjahr keine Vorgaben, den Eingliederungstitel restriktiv zu handhaben. Auf Grundlage des Eingliederungstitels, der Jobcenter zur Verfügung steht, werden auch im Jahr 2017 sämtliche Instrumente wie in den Vorjahren angeboten und finanziert . Im Bereich der Einkaufsmaßnahmen werden unter anderem auf die Bedarfe der Flüchtlinge abgestimmte Maßnahmen angeboten. Über gutscheinbasierte Instrumente kann darüber hinaus eine individuell abgestimmte Förderung erfolgen. Das verfügbare Budget des Eingliederungstitels wird durch die jährliche Haushaltsmittelzuteilung und die darauf abgestimmte Planung nach Umfang und Inhalt festgelegt. Innerhalb des dadurch gesetzten Rahmens erfolgt die Steuerung durch ermessenslenkende Weisungen , die entsprechend der jährlichen Zielplanung angepasst werden. Zu Beginn dieses Jahres ist eine Anpassung für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen, Aktivierungs - und Vermittlungsgutscheinen für Maßnahmen bei einem Träger, für die Förderung von Arbeitsverhältnissen sowie für das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung vorgenommen worden. 15. In 21/5832 wird erwähnt, dass der Senat die Schaffung eines Sprachkorridors für die Bewilligung von Leistungen wie Bildungsgutscheine begrüßen würde, da das jetzt festgelegte Sprachniveau B2 zu oft eine Hürde sei, die viele Flüchtlinge auch nach I-Kurs nicht erreichen. Was hat der Senat bisher getan und was erreicht, um der Erkenntnis auch Taten folgen zu lassen? Drucksache 21/8210 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Mit Einführung der Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG hat die Bundesregierung entsprechende Forderungen bereits aufgegriffen. Die Berufssprachkurse werden vom BAMF umgesetzt und schließen an das Integrationskursangebot an. Sie qualifizieren modulweise zum Sprachniveau B2, C1 und auch C2. Im Laufe des Jahres werden auch Module unter B1 angeboten, welche für Personen geeignet sind, die den Integrationskurs unterhalb der Stufe B1 abgeschlossen haben. Im Übrigen setzt sich der Senat auf Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und der Integrationsministerkonferenz aktiv dafür ein, dass die Bewilligung von Maßnahmen und Gutscheinen des Regelsystems nicht vom Vorliegen eines bestimmten Sprachniveaus abhängig gemacht wird, sondern unter Berücksichtigung der Planungen zur arbeitsmarktlichen Integration flexibel vergeben werden können. 16. Ist die in Drs. 21/5832 erwähnte Idee, Qualifizierungslehrgänge für die Messung non-formaler Kompetenzen einzurichten, inzwischen in der Umsetzung? Wenn ja, wie weit ist diese vorangeschritten? Wenn nein, warum nicht? Für 2016 siehe Antwort zu 9. Für 2017 wird der dort geschilderte Ansatz fortgesetzt und ausgebaut. Für den Bereich des Handwerks ist es geplant, Kompetenzfeststellung und Qualifizierung von Geflüchteten in Kooperation mit den Bildungszentren der großen Innungen anzubieten . Damit sollen die bisherigen Einzel- und Pilotmaßnahmen gebündelt werden, um Fachkräfte für das Handwerk unter den Geflüchteten zu rekrutieren. Im Bereich der Handelskammer Hamburg sind für das laufende Jahr acht weitere Durchgänge mit je 20 Teilnehmern (= 160 Plätze) in Gastronomieberufen geplant. Im Bereich Lager/Logistik ist eine vergleichbare Maßnahme in Vorbereitung; ein erster Durchgang soll im Mai 2017 starten, sofern bis dahin alle administrativen Voraussetzungen geklärt sind. Weitere Kompetenzfeststellungen sind für den Einzelhandel vorgesehen . 17. Liegen dem Senat Beschwerden von Unternehmen oder auch Landesbetrieben vor, dass ihnen die aktuellen Rahmenbedingungen zum Arbeitsmarktzugang noch nicht weit genug gehen? Wenn ja, welche Erweiterungen werden benötigt? Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.