BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8211 21. Wahlperiode 10.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 02.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Lässt Senat Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) mit Flüchtlingsmehrkosten überwiegend allein? In der Drs. 21/7872 wird unter anderem dargelegt, wie die Ausbildungsvorbereitung für Flüchtlinge AvM-Dual im Jahr 2017 ausgeweitet werden soll. Allerdings vermeidet es der Senat, die daraus resultierenden Mehrkosten zu beziffern und klar zu benennen, wie diese anteilig finanziert werden sollen. So heißt es nur lapidar: „Die sich aus der Umstellung auf AvM-Dual ergebenden personellen und sächlichen Kosten werden im Haushaltsvollzug haushaltsneutral durch interne Umschichtungen im Wirtschaftsplan des HIBB bzw. auf Basis von Ist-Kosten durch Sollübertragungen aus der mit Drucksache 21/1395 im Epl. 9.2. eingerichteten „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ finanziert.“ Bezüglich eines anderen Programms heißt es dann immerhin mit Nennung eines Betrages: „Der finanzielle Mehrbedarf, der in der Modellphase für ca. 400 Personen entsteht, beträgt max. ca. 100 Tsd. Euro und wird im Rahmen des HIBB-Wirtschaftsplanes aufgefangen.“ Allerdings muss man zur Beurteilung dieser Aussagen wissen, dass der Wirtschaftsplan des HIBBs für die Jahre 2017 und 2018 mit einem Fehlbetrag in Höhe von jeweils 10 Millionen Euro rechnet. Doch ein Jahresfehlbetrag bedeutet, wie es auch dem Wirtschaftsplan zu entnehmen ist, dass das Eigenkapital gemindert wird und somit ein geplanter Substanzverzehr stattfindet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Wirtschaftsplan des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) wird nach denselben Regeln aufgestellt, nach denen die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ihren Haushalt entwirft. Einer der wesentlichen zu planenden Parameter ist hierbei die künftige Zahl der Schülerinnen und Schüler an den staatlichen berufsbildenden Schulen in Hamburg insgesamt (Schülerlangfristprognose). Diese Schülerlangfristprognose bildet die Grundlage für die Ermittlung der Lehrerbedarfe für die Veranschlagung im Haushalt. Das jeweilige Jahresergebnis ist abhängig davon, ob die Schülerzahl ober- oder unterhalb der Schülerlangfristprognose liegt. Im gemäß Wirtschaftsplan des HIBB geplanten Fehlbetrag von jeweils 10 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 sind pro Jahr 6 Millionen Euro für geplante Abschreibungen enthalten. Seit seiner Gründung erhält das HIBB jährlich regelhaft einen Investitionszuschuss, sodass unabhängig vom geplanten Jahresverlust neue Investitionen durchgeführt werden können. Da das HIBB in den letzten Jahren bessere Jahresergebnisse gegenüber der Planung erzielt hat, können die geplanten Jahresfehlbeträge gemäß Wirtschaftsplan 2017 und 2018 kompensiert werden. Des Weiteren wurde vor diesem Hintergrund für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 festgelegt, dass auch das HIBB im konkreten Bedarfsfall zusätzliche Mittel zum Aus- Drucksache 21/8211 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gleich von flüchtlingsbedingten Kosten bei der Finanzbehörde unter Verweis auf die Drs. 21/1395 beantragen kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Stelle des Geschäftsführers des HIBB ist derzeit nicht besetzt. a) Seit wann ist das aus welchem Grund der Fall? b) Wie ist der aktuelle Stand des Stellenausschreibungsverfahrens? c) Zu wann rechnet der Senat, dass die Stelle des Geschäftsführers wieder besetzt sein wird? Die Geschäftsführung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) wird derzeit durch den stellvertretenden Geschäftsführer wahrgenommen. Die Stelle der Geschäftsführung ist seit dem 1. Januar 2017 vakant, da der bisherige Stelleninhaber mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zum Staatsrat der Behörde für Schule und Berufsbildung ernannt wurde. Die Ausschreibung der Stelle des Geschäftsführers wird derzeit behördenintern vorbereitet und voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2017 veröffentlicht . Die für Bildung zuständige Behörde strebt eine Neubesetzung der Stelle der Geschäftsführung zum 1. August 2017 an. 2. Wieso rechnet das HIBB für die nächsten Jahre stets mit einem hohen Fehlbetrag? Inwieweit sind die Gelder, die der Senat dem HIBB für seine Dienstleistung zukommen lässt, zu knapp bemessen? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Kosten hat AvM-Dual im Jahr 2016 beim HIBB verursacht? Wie viel davon wurde aus welcher Quelle vom Senat übernommen? Wie erfolgte die Finanzierung des offenen Betrages? Für das Jahr 2016 ergeben sich auf Basis der Personalorganisation der berufsbildenden Schulen zum 1. Februar 2016 und 1. August 2016 Kosten in Höhe von rund 18,5 Millionen Euro. Wegen rückläufiger Schülerzahlen in anderen Bildungsgängen gegenüber der Planung konnten diese Kosten vollständig im Sinne des in der Vorbemerkung beschriebenen Mechanismus aus dem Wirtschaftsplan 2016 des HIBB bestritten werden , sodass kein offener Betrag vorhanden war. 4. Mit welchen Kosten wurde für das Jahr 2017 bezüglich AvM-Dual bei den Haushaltsberatungen 2017/2018 geplant? Inwieweit kommt hierfür der Senat auf und wie viel davon muss das HIBB bereits selbst übernehmen ? AvM-Dual ist Teil der flüchtlingsbedingten Kosten, für die bei der Aufstellung des Haushaltes 2017/2018 für das Jahr 2017 ein Bedarf in Höhe von rund 27,8 Millionen Euro ermittelt worden ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Mehrkosten in welcher Höhe entstehen durch die Drs. 21/7872 insgesamt und für welche Maßnahmen jeweils? 6. Inwieweit sollen die geplanten Kosten und die aus Drs. 21/7872 resultierenden Mehrkosten jeweils anteilig durch „interne Umschichtungen“ beim HIBB und durch die „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ erfolgen? Soweit Maßnahmen für noch schulpflichte neu Zugewanderte sowie Maßnahmen zur Sprachförderung in der Modellphase an Berufsschulen für circa 400 Personen (siehe Drs. 21/7872, Punkt 3.1.3) betroffen sind, siehe Antworten zu 3. und 4. sowie Vorbemerkung . Zu den zusätzlichen 80 Plätzen für Produktionsschülerinnen und -schüler siehe Drs. 21/7872, Punkt 4. Maßnahmen für Ü 18- bis U 25-Jährige sind im Wesentlichen Maßnahmen der Agentur für Arbeit, für die dem HIBB keine Kosten entstehen. Es handelt sich dabei um langjährig bestehende Regelangebote, die strukturell in den entsprechenden Rechtskreisen ausfinanziert sind. Die Platzzahlen für diese Angebote werden für alle geeigneten jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft geplant. Diese werden jedoch Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8211 3 zukünftig grundsätzlich im Rahmen bestehender Finanzierungen ertüchtigt, um den besonderen Bedürfnissen der Zielgruppe der Geflüchteten gerecht zu werden. Das Regelangebot Einstiegsqualifizierung (EQ) ist als Regelinstrument nach Sozialgesetzbuch II und III ebenfalls ausfinanziert. Die Beschulung von regulären EQ- Teilnehmerinnen und -Teilnehmern findet entweder in eigenen EQ-Klassen oder in den entsprechenden Fachberufsschulklassen statt. Dieses Angebot wird durch ein systematisches zielgruppenspezifisches Angebot für Migrantinnen und Migranten in den beruflichen Schulen (Einstiegsqualifizierung für Migrantinnen und Migranten; EQ- M) im Rahmen der Regelfinanzierung ergänzt und seit dem 1. Februar 2017 mit 48 Plätzen vorgehalten. Es kann zum neuen Schuljahr bedarfsgerecht erweitert werden. Des Weiteren erfolgt die Finanzierung der Landesmittel für die Begleitstruktur im Rahmen der vorhandenen Ermächtigungen unter Einbeziehung der für die Finanzierung der zuwanderungsbedingten Mehrbedarfe eingeworbenen zentralen Mittel (siehe Drs. 21/1395) durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Im Einzelplan 4 sind für die Begleitstruktur folgende Kosten entstanden beziehungsweise werden künftig entstehen (Transferkosten im Rahmen von Zuwendungen): • für den Überbrückungszeitraum bis zum Start des aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Projektes 132.498,62 Euro an Landesmitteln (Vorprojekt , 01.08.2016 bis 28.02.2017); • für den Zeitraum vom 01.03.2017 bis 28.02.2021 werden für das ESF-Projekt „Chancengenerator – Begleitung junger Geflüchteter U 25“ voraussichtlich 2.800.000 Euro aufgewandt, davon 1.400.000 Euro an Landesmitteln (Kofinanzierung ). Im Übrigen siehe Vorbemerkung, Drs. 21/7872 sowie Antworten zu 3. und 4. 7. „Interne Umschichtungen“ bedeuten, dass an anderer Stelle gespart werden muss. Wo sehen der Senat und das HIBB Potenzial in jeweils welcher Höhe für Einsparungen innerhalb des HIBB-Wirtschaftsplans? Siehe Vorbemerkung.