BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/823 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 18.06.15 und Antwort des Senats Betr.: A7-Ausbau in Stellingen: Wie ist der Sachstand der Gespräche mit den betroffenen Anliegern? Der Ausbau der A 7 in Stellingen hat bereits begonnen. Bis heute sind einige der betroffenen Anlieger im Unklaren darüber, was mit ihren Grundstücken passieren wird. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) soll laut Presseberichten vor dem Abschluss von Verhandlungen mit Anliegern des Imbekstiegs über Entschädigungen beziehungsweise Grundstücksaufkäufe stehen. Auf der anderen A7-Seite im Bereich des Schopbachwegs und des Ollowegs wurden nach Aussagen der Anwohner bisher keine Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern geführt, obwohl diese ebenfalls massiv von den Baumaßnahmen betroffen sein werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde mit den betroffenen Eigentümern am Imbekstieg im Zusammenhang mit dem A7-Ausbau verhandelt? Wenn ja, worüber und wie lauten die bisherigen Verhandlungsergebnisse ? Wenn nein, wann wird mit einem Abschluss der Verhandlungen gerechnet ? Bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens wurde im Jahr 2013 ein Verhandlungsteam aus Vertretern der Grundstückseigentümer beziehungsweise der Bürgerinitiative Imbekstieg sowie Vertretern des Schopbachweges, deren Rechtsvertretern und Mitarbeitern der zuständigen Behörde gebildet. Nach dem Planfeststellungsbeschluss wurde dieser von einer Mehrzahl der Grundeigentümer am Imbekstieg beklagt, unter anderem mit dem Ziel, dass die Stadt die betroffenen Grundstücke vollständig abkauft. Im Ergebnis der zahlreichen Verhandlungsrunden wurde den Betroffenen in Verbindung mit Klagerücknahmen eine Wahlmöglichkeit zwischen den folgenden, auf gutachterlicher Basis erstellten Varianten angeboten: 1. Abkauf der für den Autobahnausbau benötigten Teilflächen, begleitet durch eine Entschädigung für temporäre Beeinträchtigungen und dauerhafte Beschränkungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. 2. Vollständiger Abkauf der Immobilien zu ausgehandelten Verkehrswerten nebst Entschädigungen. Alle Eigentümer wurden im Dezember 2014 schriftlich über das Verhandlungsergebnis informiert. In der Zwischenzeit konnte bereits eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen und eine weitgehende Klagerücknahme erreicht werden. Drucksache 21/823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Warum wurde bisher nur mit den betroffenen Eigentümern am Imbekstieg verhandelt und nicht mit den betroffenen Eigentümern in anderen Straßen, insbesondere des Schopbachwegs und des Ollowegs? Vertreter der privaten Grundeigentümer am Schopbachweg beziehungsweise des Siedlungsvereins Schopbachweg waren von Juni 2013 bis Dezember 2014 ständige Teilnehmer der Besprechungen des Verhandlungsteams. Gegenstand der Gespräche waren sowohl der Erwerb von Grundstücksflächen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum der Siedlung Schopbachweg befinden, als auch die Entschädigungen für die Situation während der Bauzeit. Den Grundstückseigentümern im Schopbachweg und Olloweg sollen Angebote für Teilflächenabkauf und Entschädigungen zu vergleichbaren Konditionen wie im Imbekstieg unterbreitet werden. Dafür war zunächst eine Einigung für die Grundstücke am Imbekstieg erforderlich. 3. Wurden mit den Anwohnern auf der Seite Schopbachweg/Olloweg Gespräche über die bevorstehenden Baumaßnahmen geführt? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Die Mitglieder des Siedlungsvereins Schopbachweg wurden regelmäßig bei Mitgliederversammlungen über die Planungen zum Ausbau der BAB A 7 informiert. Weiter gab es wiederholt Einzelgespräche sowie Schriftwechsel mit Anwohnern am Schopbachweg und Olloweg. Hierbei wurde jeweils die kollektive oder individuelle Betroffenheit durch den Ausbau der BAB A 7 erörtert. 4. Wird mit den Eigentümern am Schopbachweg/Olloweg über Entschädigungen oder Grundstücksaufkäufe verhandelt oder sind solche Verhandlungen geplant? Wenn ja, wie sind die Planungen und der zeitliche Rahmen für diese Verhandlungen? Wenn nein, warum nicht? Die abschließenden Verhandlungen zum Grunderwerb am Schopbachweg und Olloweg sind für die zweite Jahreshälfte 2015 vorgesehen. 5. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Lage der Grundstücke am Schopbachweg und Olloweg bezüglich des Ausbaus der A 7? Inwiefern unterscheidet sich die Beurteilung der Grundstücke am Schopbachweg und Olloweg von der Beurteilung der Grundstücke am Imbekstieg? Der Eingriff in das Eigentum der Grundbesitzer ist am Schopbachweg und Olloweg deutlich geringer, denn die benötigten Grundstücksteile sind im Verhältnis zum Gesamtgrundstück deutlich kleiner. Außerdem handelt es sich um eine geringere Anzahl unmittelbar Betroffener. Die Angebote für den Erwerb der Grundstücksteilflächen einschließlich der Entschädigungen orientieren sich an den Werten für die Grundstücke am Imbekstieg.