BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/824 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 18.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Denkmalschutz-Sonderprogramm V – Auswahl der geförderten Denkmäler Am 17. Juni 2015 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages rund 20 Millionen Euro zur Förderung von Denkmälern in ganz Deutschland freigegeben . Davon sollen 1,6 Millionen Euro nach Hamburg fließen. Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel ist, dass eine Kofinanzierung in gleicher Höhe bereitgestellt wird. Mit 36.000 Euro soll im Rahmen des DenkmalschutzSonderprogramms V auch das Maritime Museum von Peter Tamm unterstützt werden. Ich frage den Senat: Bei dem Denkmalschutz-Sonderprogramm V handelt es sich um ein Bundesprogramm . Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Mittel in Höhe von 20.840.000 Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm (Denkmalschutz-Sonderprogramm V) im Bundeshaushalt 2014 bei Kapitel 04 05 in Titel 894 11 (Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen) etatisiert. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Bund. Der Senat nimmt zu den Förderkriterien und ihrer Anwendung durch den Bund und zum Verfahren des Bundes bei der Förderung einzelner Projekte keine Stellung. In diesem Rahmen war im Jahr 2014 über eine 1. Tranche von Projekten entschieden worden, bei denen folgende Hamburger Projekte berücksichtigt wurden: Restaurierung Wandbild Schule Frohmestraße; Museum für Kunst und Gewerbe, Turnhalle; Christianskirche Ottensen, Instandsetzung; Maximilian Kolbe-Kirche, Sanierung der Außenhaut; Restaurierung der Orgel Neuenfelde mit Prospekt; Instandsetzung der Barkasse Otto Lauffer. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Denkmäler werden durch das aktuelle DenkmalschutzSonderprogramm V unterstützt und wie lautet die jeweilige Begründung? (Bitte für jedes Denkmal einzeln begründen.) Sanierung des St. Pauli Theaters Sanierung des Kellers des Harburger Schlosses Sanierungsmaßnahmen am Gebäude der Patriotischen Gesellschaft Instandsetzungsmaßnahmen an der MS Cap San Diego Maßnahmen am Internationalen Maritimen Museum Hamburg Eine Begründung der Auswahl liegt seitens des Bundes nicht vor. Drucksache 21/824 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Sind denkmalpflegerische Gründe oder ein konkreter Substanzerhalt Kriterien für die Auswahl der zu unterstützenden Denkmäler gewesen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie werden diese Kriterien auf die ausgewählten Denkmäler angewendet? (Bitte für jedes Denkmal einzeln darlegen.) Ja, vom Bund wird eine denkmalfachliche Stellungnahme zur Bedeutung des jeweiligen Objektes (Eintrag in die Denkmalliste und Begründung, ob das Objekt national bedeutsam ist oder das kulturelle Erbe mit prägt und ob die beantragten Maßnahmen in voller Höhe oder überwiegend dem Substanzerhalt und der Sanierung im Sinne der Denkmalpflege dienen) vom jeweils zuständigen Denkmalschutzamt eingeholt. Diese Voraussetzungen liegen für alle Fälle vor, nur zu den Maßnahmen am Internationalen Maritimen Museum wurde bislang keine denkmalfachliche Stellungnahme eingeholt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Auf welcher Grundlage wurde durch wen entschieden, welche Denkmäler durch das aktuelle Denkmalschutz-Sonderprogramm V unterstützt werden sollen? Das Denkmalschutz Sonderprogramm ist bei der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien angesiedelt, der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet über die Auswahl der Projekte. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wurde die Auswahl der zu unterstützenden Denkmäler mit der Kulturbehörde beziehungsweise mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt? a) Wenn ja, in welchem Verfahren wurde die Auswahl abgestimmt? b) Wenn ja, lagen weitere Vorschläge für eine finanzielle Unterstützung von Denkmälern vor? Welche? c) Wenn ja, wie lautet die jeweilige Einschätzung des Denkmalschutzamtes ? (Bitte für jedes Denkmal einzeln angeben.) d) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 2. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Auf welchem Wege wurden weitere fachliche Akteure, wie beispielsweise der Denkmalverein, in eine mögliche Auswahl von zu unterstützenden Denkmälern miteinbezogen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 6. Mit welchen Mitteln sollen die einzelnen Maßnahmen kofinanziert werden ? (Bitte für jede Maßnahme einzeln angeben. Sofern es sich dabei um öffentliche Mittel handelt bitte auch die jeweilige Position im Haushalt angeben.) St. Pauli Theater: Eigenmittel; Mittel der Kulturbehörde sind nicht vorgesehen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Harburger Schloss: Eine Zuwendung der Kulturbehörde in Höhe von 50.000 Euro aus der Produktgruppe 25103 Denkmalschutzamt ist vorgesehen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Patriotische Gesellschaft: Die Kofinanzierung erfolgt aus bereits zur Verfügung gestellten Mitteln des Sanierungsfonds. MS Cap San Diego: Eigenmittel; Mittel der Kulturbehörde sind nicht vorgesehen. Internationales Maritimes Museum: siehe Antwort zu 7. und 8. 7. Werden konkret bei den Maßnahmen am Maritimen Museum (eine energiesparende Illuminierung des Kaispeichers B) öffentliche Mittel zur Kofinanzierung eingesetzt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/824 3 Wenn ja, mit welcher Begründung? 8. Inwiefern entsprechen die geplanten Maßnahmen am Maritimen Museum den Förderkriterien des Denkmalschutz-Sonderprogramms V? Zu den Maßnahmen am Internationalen Maritimen Museum liegen der Kulturbehörde keine Erkenntnisse vor. Eine Kofinanzierung aus Mitteln der Kulturbehörde ist nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wie lauten die Förderkriterien des Denkmalschutz-Sonderprogramms V? (Bitte als Anlage anfügen.) Siehe Vorbemerkung.