BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8241 21. Wahlperiode 14.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 06.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Veränderung der Benutzbarkeit öffentlicher Wegeflächen und Widmung der Wegeflächen „Bei den Boltwiesen“ und „Neuer Höltigbaum“ Die Veränderung der Benutzbarkeit der Wegeflächen „Bei den Boltwiesen“ und „Neuer Höltigbaum“ wurde im „Amtlichen Anzeiger“ Nummer 14 am Freitag , den 17. Februar 2017 veröffentlicht: a.) Die Fläche, die unter dem Höltigbaum bis einschließlich der Zufahrt zur Hunderennbahn verläuft, für den öffentlichen Fußgänger-, Radfahr- und Personennahverkehr mit Linienbussen sowie dem Anliegerverkehr der Hunderennbahn (rosa markierter Bereich). b.) Die Fläche, die an die Zufahrt der Hunderennbahn anschließt und bis zur Kehre des Neuen Höltigbaum nordöstlich verläuft, für den öffentlichen Fußgänger-, Radfahr- und Personennahverkehr mit Linienbussen. Der Lageplan (farblich markierte Bereiche) ist Bestandteil der Verfügung. Der Lageplan ist für die Dauer von einem Monat im Geschäftszimmer des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes im Bezirksamt Wandsbek ausgelegt . Aus der amtlichen Bekanntgabe gehen weder die Veränderungen der Benutzbarkeit für den Nutzer noch die Rechte und Pflichten für den Straßenbaulastträger durch die Widmung hervor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde der Plan über den Verlauf der oben genannten Wegeflächen im Geschäftszimmer des Fachamtes des öffentlichen Raumes im Bezirksamt Wandsbek ausgelegt? Ab dem 8. Februar 2017. 2. Wann endet die Auslegung des Plans im Geschäftszimmer des Fachamtes des öffentlichen Raumes im Bezirksamt Wandsbek? Mit Ablauf des 17. März 2017. 3. Welche Veränderung der Benutzbarkeit durch die Nutzer ist durch die Verfügung geplant? a. Wie war die Benutzbarkeit für die Nutzer vor der Verfügung? Es handelt sich um zwei unterschiedliche Widmungsvorgänge. Die Benutzbarkeit des Flurstücks 2174 (orange Fläche) war bislang allein auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr festgelegt. Die restlichen betroffenen Wegeflächen (rosa und gelbe Flächen auf Flurstück 2314 und Flurstück 2348) waren bisher keine öffentlichen Wegeflächen im Sinne des Hamburger Wegegesetzes, sodass keine Benutzbarkeit geregelt war. Drucksache 21/8241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie wird die Benutzbarkeit für die Nutzer nach der Verfügung sein? Die Widmung des Flurstücks 2174 (orange Fläche) sieht nunmehr eine Benutzbarkeit für den öffentlichen Fußgänger-, Radfahr- und Personennahverkehr mit Linienbussen sowie den Anliegerverkehr der Hunderennbahn vor. Diese Benutzbarkeit wird auch auf Flurstück 2314 erstreckt (rosa Fläche). Flurstück 2348 (gelbe Fläche) beschränkt die Benutzbarkeit auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr und Personennahverkehr mit Linienbussen. 4. Welche straßenrechtlichen Rechte und Pflichten fallen durch die Widmung für den Straßenbaulastträger an? Bitte im Einzelnen aufführen. Nach Durchführung einer Widmung werden durch den Straßenbaulastträger alle Aufgaben übernommen und auf Dauer wahrgenommen, die Kraft Gesetz zur Straßenbaulast gehören, was insbesondere die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs betrifft. Das bedeutet, dass der Straßenbaulastträger die Pflicht und das Recht hat, gewidmete Wegflächen funktionsfähig beziehungsweise weitestgehend frei von Gefährdungen zu halten, und zwar unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Überlegungen. 5. Welche Kosten sind damit verbunden? Die Kosten der Wegeaufsicht, Unterhaltung und Instandsetzung. 6. Wie werden die Anlieger über die Veränderung der Benutzbarkeit der öffentlichen Wegeflächen informiert? Durch Auslegung und Veröffentlichung. 7. Welche Bezeichnung hat der betroffene Straßenabschnitt, der gemäß Bebauungsplan 109 nur als sogenannte Kommunaltrasse genutzt werden soll? Die Bezeichnung der Straße ist „Neuer Höltigbaum“. 8. Wird durch die Veränderung der Benutzbarkeit der öffentlichen Wegeflächen und die Widmung der Wegeflächen die Nutzung als sogenannte Kommunaltrasse erhalten? Wenn ja, wie wird die Nutzung gesichert? Wenn nein, welche Gründe haben zur Änderung geführt? Die Veränderung der Benutzbarkeit betrifft allein das Flurstück 2174 (orange Fläche), diese ist nicht Bestandteil der Kommunaltrasse. Die Widmung des Flurstücks 2348 (gelbe Fläche) betrifft die Fläche der Kommunaltrasse und sichert die Nutzung, indem die Widmung eine Benutzbarkeit durch den Fußgänger- und Radfahrverkehr und Personennahverkehr mit Linienbussen vorsieht.