BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/825 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 18.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Schullaufbahnempfehlungen Die Regierung von SPD und GRÜNEN in Niedersachsen will die Schullaufbahnempfehlung abschaffen. Damit solle, wie es in der „Hannoverschen Allgemeine Zeitung“ vom 04.06.15 heißt, der „Druck“ von den Grundschulen genommen werden. Auch in Schleswig-Holstein hat die rot-grüne Landesregierung die Schullaufbahnempfehlung bereits abgeschafft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegen dem Senat Hinweise vor, dass sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und/oder Lehrkräfte durch die Schullaufbahnempfehlung unter „Druck“ gesetzt fühlen, so wie es offensichtlich in Niedersachsen der Fall ist? a.) Wenn ja, welche? b.) Wenn nein, sind die oben genannten Personenkreise in Niedersachsen drucksensibler als in Hamburg? Nein. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. 2. Ist der Senat der Meinung, dass es im Rahmen der Schullaufbahnempfehlungen zu Ungerechtigkeiten, insbesondere auch sozialen Ungerechtigkeiten , kommt? a.) Wenn ja, zu welchen? b.) Wenn nein, warum nicht? Nein. Unabhängig vom sozialen Status werden Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts gefördert und in ihrer Lernentwicklung unterstützt. Im Übrigen siehe Drs. 21/745. 3. Hat der Senat die Verlässlichkeit der Schullaufbahnempfehlungen überprüft ? 4. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, wie viele Schülerinnen und Schüler letztendlich besser, schlechter oder gemäß der Prognose nach Klasse 4 abschneiden? Siehe Drs. 21/655. 5. Wie ist aktuell das gegenwärtige Prozedere bei Schullaufbahnempfehlungen ? Auf welcher Grundlage werden sie erstellt? Wer erstellt sie? Welche Gespräche werden mit den Eltern geführt? Welche Dokumente werden den Eltern ausgehändigt? (Bitte beifügen.) Drucksache 21/825 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In § 42 Absatz 4 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) ist geregelt, dass am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 die Zeugniskonferenz eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers vor dem Hintergrund der bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung und überfachlichen Kompetenzen abgibt. Die Grundlagen und die Einschätzung der Schule werden den Sorgeberechtigten ausgehändigt und im Schülerbogen dokumentiert. Die Sorgeberechtigten entscheiden nach eingehender fachlich-pädagogischer Beratung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und gegebenenfalls weitere Lehrkräfte, welche Schulform die Schülerin oder der Schüler im Anschluss an die Grundschule besuchen soll. Im Übrigen siehe Drs. 21/745 und Anlage. 6. Gibt es im Senat Überlegungen, so wie in Niedersachsen und Schleswig -Holstein die Schullaufbahnempfehlung abzuschaffen? a.) Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? b.) Wenn nein, worin liegen nach Ansicht des Senats die Vorteile der Schullaufbahnempfehlung? Nein. Siehe Drs. 21/655 und 21/809. Die Schullaufbahnempfehlung hat das Ziel, den Sorgeberechtigten verlässliche und transparente Informationen und Entscheidungshilfen für die Wahl der weiterführenden Schule an die Hand zu geben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 21/825 3 Anlage Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn gemäß § 42 Absatz 4 HmbSG für_____________________________________________________________________________ (Vorname, Nachname) Datum: ___________________________ Schulstempel Im vorliegenden Einschätzungsbogen sind Kompetenzen aufgeführt, die für die Lernentwicklung von großer Bedeutung sind. Es soll von den Lehrerinnen und Lehrern jeweils eingeschätzt werden, wie stark die benannten Kompetenzen bei der Schülerin / dem Schüler aktuell ausgeprägt sind. Wenn die Kompetenzen einer Schülerin / eines Schülers über den jahrgangsgemäßen Anforderungen bzw. Erwartungen liegen, ist das Kreuz rechts gesetzt (stark bzw. sehr stark ausgeprägt), wenn sie/er unter den jahrgangsgemäßen Anforderungen bzw. Erwartungen liegt, ist das Kreuz links (schwach bzw. sehr schwach ausgeprägt). Wenn Kompetenzen der Schülerin / des Schülers den jahrgangsgemäßen Anforderungen bzw. Erwartungen im Großen und Ganzen entsprechen, ist das Kreuz im mittleren, grau eingefärbten Bereich (mittel ausgeprägt). sehr schwach ausgeprägt schwach ausgeprägt mittel ausgeprägt stark ausgeprägt sehr stark ausgeprägt Bereitschaft, sich anzustrengen Fähigkeit, sich zu konzentrieren Fähigkeit, selbstständig zu lernen Fähigkeit, Probleme zu lösen Fähigkeit zu kommunizieren und zu argumentieren Fähigkeit, verstehend zu lesen Fähigkeit, Texte zu schreiben Fähigkeit, Sprache und Sprachgebrauch zu untersuchen Fähigkeit, mit Zahlen, Mustern und Strukturen umzugehen Fähigkeit, Sachverhalte mit mathematischen Hilfsmitteln zu beschreiben Fähigkeit, mit mathematischen Darstellungen umzugehen Drucksache 21/825 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Schülerin / der Schüler wird ihren / seinen Bildungsgang nach derzeitigem Stand � in der Stadtteilschule � in der Stadtteilschule oder im achtjährigen Gymnasium erfolgreich fortsetzen können. Fassung 11.2011