BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8258 21. Wahlperiode 14.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 07.03.17 und Antwort des Senats Betr.: DITIB beschäftigt Salafisten als Vorsitzende ihrer Moscheegemeinde Im Zuge der medialen Berichterstattung über die grausamen Verbrechen des Islamischen Staates, dessen faschistoide Ideologie auch in Hamburg von einer stetig wachsenden Anhängerschaft getragen wird, sind sowohl das Auftreten als auch die Propaganda der Terrorvereinigung einer breiten Öffentlichkeit in Deutschland bekannt geworden. Dazu zählt auch der unter Jihadisten weit verbreitete Aufruf zum Tauhīd (arabisch: Glaube an die Entität Gottes ), zu dem gewöhnlich der rechte Zeigefinger erhoben wird.1 Man kann konstatieren, dass es sich dabei um eine Geste handelt, die Ausdruck einer Ideologie ist, unter deren Motto islamische Fundamentalisten weltweit Morde begehen. In dieser Weise hat der Aufruf zum Tauhīd für fundamentalistische Muslime in etwa denselben Stellenwert wie der Hitlergruß für Neonazis und andere Rechtsextreme. Dass es auch in der Hansestadt Hamburg Personen gibt, die den Islamischen Staat unterstützen, ist hinlänglich bekannt. Dass solche Personen jedoch keineswegs nur in der Anonymität ihrer Milieus verkehren, sondern stattdessen sogar Ämter in der DITIB versehen, ist eine Erkenntnis, die man den Recherchen der NDR-Nachrichtensendung „Panorama 3“ zu verdanken hat, wo unlängst über die Verfehlungen einer DITIB-Moscheegemeinde (Muradiye-Moschee) aus Wilhelmsburg berichtet wurde. In diesem Zusammenhang gelangte ein Foto an die Öffentlichkeit, auf dem der mittlerweile zurückgetretene Vorsitzende der besagten Bergedorfer DITIB-Moschee Ishak Kocaman zu sehen ist, wie er den Tauhīd zeigt.2 Dieser Vorfall ist in verschiedener Hinsicht ein politischer Skandal. Einerseits wird deutlich, dass die DITIB-Nord in Hamburg Ämter mit Personen besetzt, die offenkundig der Ideologie des Jihadismus anhängen, wodurch in ideeller Hinsicht eine direkte Verbindung zwischen dem Islamischen Staat und der DITIB erkennbar wird. Andererseits ist damit nur ein unumstößlicher Beweis dafür erbracht, dass die DITIB kein legitimer Partner des Senats sein kann und der Staatsvertrag mit ihr folglich unhaltbar ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist dem Senat über Salafisten in der DITIB bekannt? 2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Herr Kocaman nachweislich ein Salafist ist? 1 Ein Beispielbild findet sich unter: https://www.pri.org/stories/2014-09-04/isis-has-new-handsign -and-it-means-far-more-we-re-1. 2 Das Foto ist abrufbar unter: https://islamspiegel-hamburg.de/?page_id=738. Drucksache 21/8258 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Konsequenzen wird der obige Befund für die DITIB-Nord als Vertragspartner des Senats in Hamburg haben? 4. Welche Schlüsse zieht der Senat in Hinblick auf die Gesinnung der DITIB-Nord aus der Tatsache, dass Salafisten in der Organisation offizielle Ämter versehen? 5. Wie bewertet der Senat in Anbetracht des obigen Befundes die vorausgegangenen Verfehlungen seitens der DITIB-Nord, wie zum Beispiel die Verbreitung antichristlicher Illustrationen sowie die Inszenierung eines Theaterstücks, in dem Verschwörungstheorien gegen die westliche Staatengemeinschaft kolportiert werden? 6. Wie bewertet der Senat in Anbetracht des obigen Befundes die Verfehlungen , die die DITIB in der Vergangenheit auf Bundesebene begangen hat und zu denen unter anderem die folgenden Vorfälle zählen: a) Dinkslaken 2015: Mehrere Mitglieder einer DITIB-Moschee reisen in den Dschihad nach Syrien; b) Köln 2015: Im September erscheinen in DITIB-Schulbüchern Comics, die den islamischen Märtyrertod verherrlichen. Die Stadt Köln stellt daraufhin die Zusammenarbeit mit der DITIB ein; c) Melsungen, Hessen: DITIB-Moschee veröffentlicht unkommentiert Koranauszüge in türkischer Sprache mit antisemitischem Inhalt. Erst als die Öffentlichkeit davon erfährt, wird die Seite vom Netz genommen und das verantwortliche Vorstandsmitglied tritt zurück; d) Dresden: Offene christen- und judenfeindliche Selbstdarstellung einer DITIB-Moschee im Internet. Diese enthält den Aufruf, nicht bei Juden zu kaufen, sowie die Behauptung, dass der Mossad hinter dem IS stehe; offenes Bekenntnis zur Muslimbruderschaft. Dabei erfolgt auch ein Rekurs auf den Valentinstag als Beleg für den Ehebruchkult der Christen. Zudem wird die Drohung formuliert dass Muslime, die nicht islamische Feiertage begehen, aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen werden. Schließlich wird die Erklärung artikuliert, dass Israel vernichtet werden wird; e) Bayern: DITIB-Mitglied warnt vor der Benutzung unislamischer Terminologien , die vermeintlich von Juden geprägt seien; f) Neckar: DITIB-Moschee diffamiert Juden und Christen als Menschen , die nicht zufrieden zu stellen seien, wenn man nicht ihre Religion befolge; g) Baden-Württemberg: DITIB-Moschee erklärt, dass Israel bald vernichtet werde; h) In einem DITIB-Online Shop wird ein Buch vertrieben, dass den Titel trägt „Christliche Propaganda und Missionierungsinitiativen“ („HRISTIYANLIK PROPAGANDASI VE MISYONERLIK FAALIYETLERI“); i) DITIB-Verband räumt ein, dass eigene Imame für die türkische Regierung spioniert haben. Siehe Drs. 21/8100 und 21/8149.