BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8259 21. Wahlperiode 14.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Temporäres Unterstützungskundenzentrum in Meiendorf Am 2. März 2017 hat die Finanzbehörde gemeinsam mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte verkündet, im Bargkoppelweg 60 ein sogenanntes Unterstützungskundenzentrum zu eröffnen, um Engpässen bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in den regulären Kundenzentren der Bezirksämter abzuhelfen. Hintergrund ist offenbar, dass die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) Überkapazitäten im Ankunftszentrum hat und die jüngst umgebauten Lagerhallen andernfalls ungenutzt bleiben würden. Doch das Unterstützungskundenzentrum in Meiendorf hat eine denkbar schlechte Lage am Stadtrand, um die Bevölkerung der westlichen, nördlichen oder südlichen Stadtteile der Freien und Hansestadt Hamburg mit Dienstleistungen der Kundenzentren zu versorgen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann und aus welchen Gründen wurde entschieden, den Standort Bargkoppelweg 60 als Unterstützungskundenzentrum zu nutzen? 2. Für welchen Zeitraum ist diese Nutzung vorgesehen? Siehe Drs. 21/8231. 3. Warum entfällt die Nutzung des Standorts Bargkoppelweg 60 als Teil der ZEA beziehungsweise des Ankunftszentrums? Die Liegenschaft Bargkoppelweg 60 dient weiterhin als Reservehalle für den Fall, dass die Zugangszahlen von Asylsuchenden steigen und die Aufnahmeerfordernisse die Kapazität der Liegenschaft Barkoppelweg 66 a übersteigen. 4. Wie viel Personal welcher Stellenwertigkeit soll im Unterstützungskundenzentrum welche Aufgaben übernehmen? Siehe Anlage und Drs. 21/8231. 5. Inwieweit war dieses Personal bis zur Umwidmung des Standorts Bargkoppelweg 60 nicht ausgelastet? Das eingesetzte Personal war auch mit seinen vorherigen Tätigkeiten ausgelastet, kann aber vorübergehend zur Unterstützung der bezirklichen Dienststellen zur Verfügung stehen. 6. Welche Vor- und Nachteile ergibt die Lage am äußersten Stadtrand für ein Kundenzentrum für die gesamte Bevölkerung der Freien und Hansestadt Hamburg? Drucksache 21/8259 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Kundenzentrum Meiendorf ermöglicht eine kurzfristige Ausweitung des Terminangebots und ist mit dem Pkw sowie dem öffentlichen Personennahverkehr vergleichsweise gut erreichbar. 7. Welche Anreisezeiten ergeben sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus den Zentren der Bezirke Altona, Eimsbüttel, Nord, Wandsbek, Mitte, Bergedorf und Harburg? Siehe www.hvv.de. 8. Warum kann das nicht ausgelastete Personal nicht auf die bereits bestehenden Standorte der Kundenzentren der Bezirksämter verteilt werden, um dort die Hamburger Bevölkerung wohnortnah zu versorgen? 9. Warum werden die Öffnungszeiten und Kontingente an zu vergebenden Terminen in dem Kundenzentrum nicht mithilfe des nicht ausgelasteten Personals der ZEA/des Ankunftszentrums erweitert? Siehe Drs. 21/8231. 10. Inwieweit schränken die Arbeitsverträge des Personals der ZEA/des Ankunftszentrums einen Einsatz dieses Personals an den Standorten der bereits bestehenden Kundenzentren im Hamburger Stadtgebiet ein? Grundsätzlich bestehen aufgrund der Arbeitsverträge keine Einschränkungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8231. 11. Inwieweit wird es trotz dieses Personalüberhangs zu temporären Einschränkungen oder Schließungen welcher Kundenzentren (zum Beispiel Volksdorf oder Bramfeld) im Sommer 2017 insbesondere in den Ferien kommen? Siehe Drs. 21/7849. 12. Welche Dienstleistungen werden neben der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen im Unterstützungskundenzentrum angeboten ? Siehe Drs. 21/8231. 13. Warum kann der Standort Bargkoppelweg 60 nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden? 14. Wie viele Betten standen bislang am Standort Bargkoppelweg 60 zur Verfügung, wurden seit Eröffnung durchschnittlich im Monat genutzt und fallen nun wegen der alternativen Nutzung weg? In der Reservehalle Bargkoppelweg 60 stehen 384 Unterbringungsplätze zur Verfügung . Die Halle wurde bisher einmal im Juli und August 2016 zur Unterbringung von 254 Personen genutzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8259 3 Anlage Anzahl Personen Wertigkeit Beschäftigungsumfang Aufgaben 1 A6 0,2 Passausgabe / Infotresen 2 A7 0,2 Passausgabe / Infotresen 2 A9 1,0 Einarbeitung, Fachlicher Ansprechpartner , Sachbearbeitung Passwesen 1 A10 0,2 Stellv. Standortleitung, Aufbau Schichtsystem 1 A15 0,2 Koordination Aufbau Standort, Gremien- und Koordinationsarbeiten mit Behörden und Bezirke. 3 E6 0,2 Passausgabe / Infotresen 1 E8 1,0 Einarbeitung, Fachlicher Ansprechpartner , Sachbearbeitung Passwesen 18 E9 1,0 Sachbearbeitung Passwesen 1 E9 0,51 Sachbearbeitung Passwesen 1 E14 0,5 Standortleitung mit besonderer Komplexität, Aufbau Schichtsystem