BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/826 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 18.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Bildungs- und Teilhabepaket Senatorin Kisseler und Senator Scheele haben sich auf der Pressekonferenz vom 9.6.2015 für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket gelobt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Gelder hat Hamburg seit 2011 für das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen? (Bitte nach Kalenderjahren differenzieren.) Es handelt sich bei der Beteiligung des Bundes nach § 46 Absatz 5 Sozialgesetzbuch (SGB) II an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II und dem hierin enthaltenen „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) -Anteil gemäß § 46 Absatz 6 SGB II nicht um eine direkte Erstattung von BuT-Kosten, sondern um eine mittelbare Kompensation für die Kosten der Rechtskreise SGB II, Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und Wohngeldgesetz (WoGG). Die Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket wurden wie folgt kompensiert: 2011 Mio. € 2012 Mio. € 2013 Mio. € 2014 Mio. € 26,2 26,2 26,5 31,3 2. Wie viel wurde davon ausgegeben? (Bitte nach Kalenderjahren und Ausgabenart differenzieren.) Der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) entstehen Kosten im Produkt „Bildungsund Teilhabepaket (BuT)“ für die Leistungsberechtigten aller Rechtskreise. Im Rahmen der Beteiligung des Bundes nach § 46 Absatz 5 SGB II an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II bekommt die FHH eine Kompensation für die der Revision unterliegenden Rechtskreise SGB II, BKGG, WoGG, nicht jedoch für Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bei dem Produkt „BuT“ sind über alle Rechtskreise hinweg folgende Kosten entstanden : Leistungsarten 2011 2012 2013 2014 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Ausflüge und Fahrten - 3,3 3,9 3,8 Schulbedarf - 4,0 3,7 3,6 Schülerbeförderung - 1,2 1,4 1,4 Lernförderung - 3,3 4,3 4,6 Mittagsverpflegung Hort - 3,1 1,7 0,0 Mittagsverpflegung Kita - 10,1 10,5 11,8 Mittagsverpflegung Schule - 5,0 8,0 11,0 Drucksache 21/826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Leistungsarten 2011 2012 2013 2014 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Soziokulturelle Teilhabe - 0,9 1,2 1,1 Kosten 1 23,2 30,9 34,7 37,3 1 Für das Jahr 2011 liegt keine Aufschlüsselung nach Leistungsarten vor. 3. Wie hoch sind die Inanspruchnahmen bezogen auf die Anspruchberechtigten ? (Bitte absolute und Prozentzahlen differenzieren nach Kalenderjahr und Art der Inanspruchnahme.). Siehe Anlage. Aus der reinen Darstellung der potenziell Leistungsberechtigten (Personen, die Transferleistungen im Rahmen des SGB II, des SGB XII, des AsylbLG sowie des § 6b BKGG beziehen und deshalb auch für die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen in Betracht kommen) lässt sich nicht verbindlich ermitteln, wie viele Personen tatsächlich für die jeweiligen Leistungen in Betracht kommen. Zu berücksichtigen ist, dass die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen neben der Zugehörigkeit zum Personenkreis in aller Regel an weitere rechtliche Voraussetzungen gebunden ist: - Mit Ausnahme der soziokulturellen Teilhabeleistungen sind alle Leistungen an den Besuch einer Kita oder einer allgemein- beziehungsweise berufsbildenden Schule geknüpft. - Leistungen für Schülerbeförderung setzen überdurchschnittlich weite Schulwege oder Leistungen für Lernförderung die Gefährdung wesentlicher Lernziele voraus. - Soziokulturelle Leistungen werden nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Zudem ist die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen überwiegend noch an weitere Voraussetzungen gebunden: - Für die Teilnahme an ein- oder mehrtägigen Kita- und Schulausflügen sowie beim kostenlosen Mittagessen ist Voraussetzung, dass die Kita oder Schule entsprechende Angebote vorhält. - Für die Teilnahme an der Lernförderung ist Voraussetzung, dass die Zeugniskonferenz der Schule für den Schüler einen individuellen Lernförderbedarf festgestellt hat. Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass eine niedrige Inanspruchnahmequote nicht zwangsläufig ein Indikator für die Qualität der BuT-Leistungen ist, so zum Beispiel bei der Lernförderung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/826 3 Anlage LB= Leistungsberechtigte 2011 2012 2013 2014 Soziokulturelle Teilhabe Potentiell LB (6 bis unter 18 Jahre) 48.102 46.863 46.068 47.160 nachfragende LB 7.432 10.478 11.611 15.371 Inanspruchnahmequote 15,5% 22,4% 25,2% 32,6% Lernförderung Potentiell LB (6 bis unter 18 Jahre) 48.102 46.863 46.068 47.160 nachfragende LB 3.378 5.555 7.393 6.680 Inanspruchnahmequote 7,0% 11,9% 16,0% 14,2% Schülerbeförderung Potentiell LB (6 bis unter 18 Jahre) 48.102 46.863 46.068 47.160 nachfragende LB 2.540 3.505 3.954 3.720 Inanspruchnahmequote 5,3% 7,5% 8,6% 7,9% Mittagsverpflegung in der Kita Potentiell LB (0 bis unter 6 Jahre) 26.493 26.080 25.409 25.551 nachfragende LB n.V. 14.136 14.300 15.509 Inanspruchnahmequote n.V. 54,2% 56,3% 60,7% Mittagsverpflegung in der Schule Potentiell LB (6 bis unter 18 Jahre) 48.102 46.863 46.068 47.160 nachfragende LB 15.413 21.977 29.070 30.008 Inanspruchnahmequote 32,0% 46,9% 63,1% 63,6% Schulbedarfspaket* Potentiell LB (6 bis unter 18 Jahre) 48.102 46.863 46.068 47.160 Potentielle LB ohne SGB II 12.032 11.158 10.291 10.829 nachfragende LB 40.279 43.631 n.v. n.v. nachfragende LB ohne SGB II 9.705 9.315 8.483 8.951 Inanspruchnahmequote 83,7% 93,1% n.V. n.V. Inanspruchnahmequote ohne SGB II 80,7% 83,5% 82,4% 82,7% Eintägige Ausflüge mit der Kita Potentiell LB (0 bis unter 6 Jahre) 26.493 26.080 25.409 25.551 nachfragende LB 1.324 1.791 1.685 1.552 Inanspruchnahmequote 5,0% 6,9% 6,6% 6,1% Eintägige Ausflüge mit der Schule Potentiell LB (6 bis unter 18 Jahre) 48.102 46.863 46.068 47.160 nachfragende LB 4.761 6.969 7.680 9.033 Inanspruchnahmequote 9,9% 14,9% 16,7% 19,2% Mehrtägige Fahrten mit der Kita*, ** Potentiell LB (0 bis unter 6 Jahre) 26.493 26.080 25.409 25.551 Potentielle LB ohne SGB II 4.573 5.173 4.950 5.204 nachfragende LB 1.003 1.305 n.v. n.v. nachfragende LB ohne SGB II 297 266 300 249 Inanspruchnahmequote 7,6% 10,0% n.V. n.V. Inanspruchnahmequote ohne SGB II 13,0% 10,3% 12,1% 9,6% Mehrtägige Fahrten mit der Schule*, ** Potentiell LB (6 bis unter 18 Jahre) 48.102 46.863 46.068 47.160 Potentielle LB ohne SGB II 12.032 11.158 10.291 10.829 nachfragende LB 8.114 9.968 n.V. n.V. nachfragende LB ohne SGB II 2.925 3.968 4.283 4.137 Inanspruchnahmequote 33,7% 42,5% n.V. n.V. Inanspruchnahmequote ohne SGB II 48,6% 71,1% 83,2% 76,4% * Seit 2013 kann Jobcenter team.arbeit.hamburg durch eine Software-Umstellung die Fallzahlen für das Schulbedarfspaket sowie für mehrtägige Kita- und Klassenfahrten nicht mehr ausweisen. Da damit die größte Gruppe aller Leistungsberechtigten im SGB II nicht mehr auswertbar ist, können keine aussagefähigen Angaben zur Entwicklung der Fallzahlen getroffen werden. Drucksache 21/826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ** Da mehrtägige Fahrten gemäß den Richtlinien der BSB maximal alle zwei Jahre stattfinden, ist die Inanspruchnahmequote anhand der potenziellen Leistungsberechtigten i.H.v. 50% berechnet.