BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8262 21. Wahlperiode 14.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Was kostet ein Unterbringungsplatz für Flüchtlinge (II) In Drs. 21/4327 hat der Senat die Kosten für einen Unterbringungsplatz für das Jahr 2015 sowie die kalkulierten Kosten für das Jahr 2016 nach fixen und variablen Kosten aufgeschlüsselt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie setzen sich die genannten Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2017 pro Platz im Einzelnen zusammen? (Bitte die einzelnen Kostenbestanteile analog zur Drs. 21/4327 aufschlüsseln für Erstaufnahmen, Folgeunterkünfte und Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen.) 2. Was kostete ein Platz in der Erstaufnahme im Jahr 2016 pro Monat? (Bitte die einzelnen Kostenbestanteile analog zur Drs. 21/4327 aufschlüsseln ). Zu den Kosten je Platz und Tag des Betriebs der Folgeunterkünfte und der Unterkünfte Perspektive Wohnen (UPW) siehe Drs. 21/7422. Für 2017 wurde der Leistungskostensatz in Höhe von 1,97 Euro auf 2,04 Euro angepasst. Der Finanzierungskostensatz für durch f & w fördern und wohnen AöR (f&w) eigenfinanzierte Unterkünfte wurde für die erste Kredit-Tranche auf 14,88 Euro und die zweite Kredit-Tranche auf 14,85 Euro festgelegt. Für die übrigen Kostensätze sind die Vereinbarungen noch nicht abgeschlossen . Die Ermittlung der Kosten eines Platzes in Erstaufnahmeeinrichtungen für das Jahr 2016 dauert noch an, siehe auch Drs. 21/2707, 21/4327, 21/4377, 21/4583, 21/4635, 21/4923, 21/5511, 21/5634, 21/5635, 21/6898, 21/7644, 21/7844, 21/7914. 3. Was kostete ein Platz in der Folgeunterbringung im Jahr 2016 pro Monat? (Bitte die einzelnen Kostenbestanteile analog zur Drs. 21/4327 aufschlüsseln). Siehe Drs. 21/4635, 21/4923 und 21/7422.