BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8265 21. Wahlperiode 14.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 07.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Wieder Gewalt gegen Polizei in St. Georg St. Georg entwickelt sich immer mehr zum von Parallelgesellschaften dominierten Problemviertel, in dem die Hamburger Polizei bei kleinen Routineeinsätzen der Gefahr massiver Angriffe ausgesetzt ist. Der neueste Vorfall betrifft eine Gruppe von fünf Männern, die, nachdem sie auf einem Parkplatz gebetet hatten, von der Polizei aufgefordert wurden, sich auszuweisen. Dieser Aufforderung kamen die Männer nach einem Bericht unter anderem „Der Welt“ nicht nach, sondern reagierten zunehmend aggressiv. In der Folge kam es zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf es den Polizisten gelang, einen der Männer zu Boden zu bringen und zu fixieren. Der Rest der Gruppe versuchte jedoch den Mann zu befreien, wobei einer einem der Polizeibeamten mit voller Wucht in den Rücken sprang. Die Situation konnte erst durch den Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray durch die Polizei beruhigt werden. Vier der fünf Männer wurden vorübergehend festgenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was war der Anlass für die Ausweiskontrolle der fünf Männer? Was taten die Männer vor der Ausweiskontrolle vor Ort? Der Polizei lagen Hinweise vor, dass sich eine Gruppe männlicher Personen in der Danziger Straße in Hamburg St. Georg auf einem Spielplatz treffen und öffentlich sichtbar nach islamischem Ritus beten würde. Am 3. März 2017 bemerkten Polizeibeamte dort mehrere männliche Personen, die sich in unterschiedliche Richtung entfernten, als diese die Polizeibeamten erblickten. Das weitere Verhalten war erkennbar darauf gerichtet, sich der polizeilichen Wahrnehmung zu entziehen. Die Personen trafen sich dann auf einem in der Nähe befindlichen privaten Hinterhof, der auch als Parkplatz genutzt wird, wieder und begannen mit dem Gebet. Aufgrund des voran gezeigten konspirativen und des insgesamt dem äußeren Anschein nach der islamistischen Szene zuzuordnenden Verhaltens sollten die Personalien der Personen zur Gefahrenabwehr festgestellt werden. 2. Welche Staatsangehörigkeit haben die Männer? 3. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die fünf Männer? Nach derzeitigem Ermittlungsstand besitzen zwei der Personen die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit, eine die deutsche Staatsangehörigkeit, eine die deutsche und kirgisische Staatsangehörigkeit sowie eine Person die italienische Staatsangehörigkeit . Drucksache 21/8265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Waren die Männer bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten? Bitte sowohl strafrechtliche Verurteilungen als auch Ermittlungsverfahren nennen. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht dreier Betroffener und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Für eine Person sind im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft keine Eintragungen erfasst. Gegen eine Person wird wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. 5. Sind im Zuge der jetzigen Ereignisse Ermittlungsverfahren gegen die fünf Männer eingeleitet worden? Die Polizei hat gegen vier Personen ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchter Gefangenenbefreiung eingeleitet; gegen die fünfte Person besteht nach derzeitigem Ermittlungsstand kein Tatverdacht.