BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8269 21. Wahlperiode 14.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 08.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Faunabrücke über die A 26 Die Planungen für den Anschluss der A 26 von Stade über Hamburger Staatsgebiet an die A 1 bei Stillhorn schreiten voran. Und während die Vorsorge gegenüber nachteiligen Auswirkungen auf die Menschen vor allem in hohen Lärmschutzwänden besteht, werden gleichzeitig natürlich auch Vorkehrungen für den Erhalt der Tierwelt (Fauna) geplant. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Die Planungen zur A 26 auf Hamburger Staatsgebiet gliedern sich in die Bereiche westlich der A 7 (A26-West; Abschnitt 4) und östlich der A 7 bis zum Anschluss an die A 1 (A26-Ost/Hafenpassage Hamburg; Abschnitte 6a, 6b, 6c). Der Bau der A 26 auf Hamburger Gebiet ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ enthalten und durch das im Dezember des Jahres 2016 vom Bundestag beschlossene Fernstraßenausbaugesetz bestätigt worden. Die Abschnitte 4 und 6a befinden sich derzeit in Planfeststellungsverfahren, für die Abschnitte 6b und 6c läuft derzeit die Entwurfsplanung. Aussagen zu den einzelnen Bestandteilen stehen unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse . Die Antworten beziehen sich auf den aktuellen Planungsstand. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der Planungsstand für die auf Hamburger Gebiet verlaufenden Streckenabschnitte der A 26? Westlich der A 7 befindet sich der Abschnitt 4 seit dem Jahr 2012 im Planfeststellungsverfahren . Derzeit wird das Verfahren mit Planänderungen fortgesetzt. Die öffentliche Auslegung der Pläne hat im Januar und Februar des Jahres 2017 stattgefunden . Für den ersten östlich der A 7 liegenden Abschnitt der A 26 (Abschnitt 6a zwischen der A 7 und der neuen Anschlussstelle im Bereich Moorburg) liegen seit dem 3. März die Planfeststellungsunterlagen öffentlich aus. Im Teilabschnitt 6b bis zur Anschlussstellen HH-Hohe Schaar wird derzeit die Entwurfsbearbeitung abgeschlossen, die anschließend dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erteilung des Gesehenvermerkes vorzulegen sind. Im Abschnitt 6c, zwischen der Anschlussstelle Hohe Schaar und der Anbindung an die A 1, erfolgt zurzeit die Entwurfsbearbeitung. 2. Für wann ist aktuell der Baubeginn geplant und in welcher zeitlichen Abfolge werden die Teilstrecken fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben ? Drucksache 21/8269 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vorbehaltlich des termingerechten Erreichens von Baurecht und weiterer Unwägbarkeiten im Planungsfortschritt wären in den einzelnen Teilabschnitten aus heutiger Sicht folgende Bauzeiten im günstigsten Fall möglich: Abschnitt 4: ab 2018 bis 2023 Abschnitt 6a: ab 2020 bis 2023 Abschnitt 6b: ab 2021 bis 2024 Abschnitt 6c: ab 2021 bis 2025. 3. Welche Schutzmaßnahmen für die von der A 26 betroffenen Anwohner werden getroffen? Bitte genau aufführen in welcher Länge und Höhe Lärmschutzwände oder sonstige Maßnahmen vorgesehen sind und welcher finanzielle Aufwand dafür eingeplant ist. Mit welchen Unterhaltskosten beziehungsweise welcher Lebensdauer rechnet man für derartige Lärmschutzwände? Ein wesentliches Projektziel der Maßnahme ist die deutliche Reduzierung von Lärmund Schadstoffbelastungen in Wohnquartieren. Durch die Verkehrsumlagerungen von der B 73 und dem Moorburger Elbdeich auf die A 26 wird dieses Ziel in hohem Maße erreicht. Beispielsweise nehmen die Lkw-Verkehre in den Ortslagen, je nach Abschnitt, zwischen 25 und 75 Prozent ab. Darüber hinaus sind Lärmschutzanlagen, über das gesetzlich erforderliche Maß zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte hinaus, zum Schutz des Landschaftsraumes und der Kulturlandschaft Altes Land geplant. Im Bereich der A26-West und der A 7 (Abschnitt 4) sind insgesamt circa 11,5 km Lärmschutzwand mit Höhen von 4,5 bis 6,0 m vorgesehen. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 21.000.000 Euro. Im Abschnitt 6a sind insgesamt 942 m Lärmschutzwände zum Schutz der Menschen in Moorburg und Bostelbek mit Höhen von 2 bis 3 m und Baukosten in Höhe von circa 850.000 Euro vorgesehen. Weiterhin ist zum Schutz der Ortslage Moorburg im Abschnitt 6b eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 400 m und einer Höhe von 2,50 m geplant. Die Kosten belaufen sich auf circa 400.000 Euro. Bei der Lebensdauer ist von circa 60 Jahren auszugehen. Unterhaltungskosten werden während der Standzeit überschlägig auf circa 50 Prozent der Investitionskosten geschätzt. 4. Worin bestehen die Maßnahmen für die Fauna? Bitte die Maßnahmen genau beschreiben und den finanziellen Aufwand angeben. Um die Beeinträchtigung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren möglichst gering zu halten sind für alle Abschnitte der A 26 umfangreiche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen geplant, wie beispielsweise das Stellen von Schutzzäunen und das Errichten von Leiteinrichtungen für Amphibien. Nicht vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt von Pflanzen und Tieren werden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Für die A26-West, Abschnitt 4, liegt ein Schwerpunkt in der Entwicklung von Lebensräumen für Wiesenvögel. Zur Sicherstellung des europaweiten ökologischen Netzes Natura 2.000 wurden kohärenzsichernde Maßnahmen geplant, welche die Schaffung einer kleinräumigen Mosaikstruktur mit extensiv bewirtschafteten Grünlandbereichen, jungen Brachen, Sukzessionsflächen und Saumstrukturen mit Hochstaudenfluren auf einer Fläche von circa 54 ha beinhalten. Darüber hinaus werden für den Verlust von wertvollen Bereichen für die Avifauna und Amphibien (und anderen an diese Lebensräume angepassten Arten) auf einer Flächen von circa 152 ha weitere Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Sie beinhalten im Wesentlichen die Entwicklung von artenreichen Wiesen und Weiden. Der Schwerpunkt der Kompensationsmaßnahmen liegt somit im biotischen Bereich (Kompensation der Eingriffe in die Lebensräume von Tieren und Pflanzen): Die Maßnahmen sind jedoch so ausgerichtet, dass neben der Aufwertung der Biotopqualität von den Flächen auch eine positive Wirkung auf abiotische Naturhaushaltfunktionen (Boden, Kli- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8269 3 ma, Luft) und das Landschaftsbild ausgeht. Die Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen belaufen sich auf circa 4,5 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und 7. Für die A26-Ost, Abschnitt 6 a sind für die Eingriffe in den Niedermoor-Biotopkomplex eine Reihe von trassennahen Ausgleichsmaßnahmen geplant, wie beispielsweise die Verlegung und naturnahe Gestaltung der Moorburger Landscheide und die Entwicklung von feuchten Hochstaudenfluren, Röhrichten und Sumpfgebüschen. Aufgrund des artenschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf für Brutvögel wurde zusätzlich ein Konzept von Biotopentwicklungsmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 57 ha entwickelt , welches unter anderem ein Mosaik aus extensiven Grünland, Hochstaudeninseln , Röhrichtbeständen und Entwicklung von strukturreichen Waldrändern vorsieht. Diese Maßnahmen wirken ebenfalls multifunktional als Ausgleich für die Beeinträchtigungen in die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima. Die Kosten werden auf ca. 2,5 Millionen Euro geschätzt. Ein wesentlicher Teil der Kompensationsleistung für den Abschnitt 6 b der A26-Ost erfolgt auf externen Flächen, außerhalb des Hafens. Für den artenschutzrechtlichen Ausgleichbedarf der Brutvögel und dem Ausgleich gesetzlich geschützter Biotope ist unter anderem die Sicherung und Entwicklung von artenreichen Grünland, Anlage naturnaher Kleingewässer und Entwicklung strukturreicher Feldgehölze auf einer Fläche von circa 30 ha vorgesehen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 1,2 Millionen Euro. Für den Abschnitt 6c der A 26 wird in Abhängigkeit von der laufenden Entwurfsplanung beginnt derzeit die Planung der Ausgleichsmaßnahmen. 5. Trifft es zu, dass für die Fauna unter anderem auch eine Brücke zwischen Hausbruch und Bostelbek vorgesehen ist – oder sind gegebenenfalls weitere oder an anderen Stellen Faunabrücken geplant? Wenn ja: Bitte Angaben zur Länge und Breite sowie den Baukosten der Brücke angeben. Mit welchen Unterhaltskosten beziehungsweise welcher Lebensdauer rechnet man für derartige Brücken? Westlich im Anschluss an die Überführung der Hafenbahn über die in einem Tunnel verlaufende A 26, also zwischen Hausbruch und Moorburg, ist eine Faunabrücke mit einer Breite (zwischen den Geländern) von 50 m geplant. Die Baukosten werden auf circa 6,5 Millionen Euro geschätzt. Bei der Lebensdauer ist von circa 80 Jahren auszugehen. Unterhaltungskosten werden während der Standzeit überschlägig auf circa 50 Prozent der Investitionskosten geschätzt. 6. Welche Tierarten wurden in den betreffenden Bereichen angetroffen und inwiefern dient die Brücke diesen Arten? Handelt es sich dabei um besonders seltene Tierarten? Die A 26 West quert den Biotopverbundkorridor von landesweiter Bedeutung. Die Faunabrücke wurde für die Minimierung der Zerschneidungswirkung und die Aufrechterhaltung des überregionalen Biotopverbundes geplant. Sie dient der Sicherstellung von Wanderbeziehungen für lichtliebende Offenlandarten zum Beispiel aus den Artengruppen der Heuschrecken und Zikaden, der Reptilien sowie für artenschutzrechtlich relevante Fledermausarten. Bei den Fledermausarten handelt es sich um besonders geschützte Arten. 7. Gibt es neben besagter Brücke noch weitere Überquerungshilfen für die Fauna? Wenn ja: welche? Im Bereich der dritten Meile ist eine Faunabrücke als weitere Querungshilfe für Fledermäuse geplant. Neben diesen Überquerungshilfen werden im Bereich der Gewässer Untenburger Schleusengraben und Moorburger Landscheide Unterquerungshilfen in Form von Durchlässen mit einer lichten Mindesthöhe von 3 Meter über dem Drucksache 21/8269 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Gewässer geschaffen. Durch die vorgesehene Mindesthöhe können die Gewässer weiter als Leitstruktur vorhandenen Fledermausrouten genutzt werden. 8. Wie wird die geplante Faunabrücke an ihrer Oberfläche gestaltet? Ist auch eine Bepflanzung vorgesehen? Werden Lärmschutzwände angebracht ? Ist die Nutzung auch für Menschen vorgesehen? Wenn nein: warum nicht? Neben kurzrasigen offenen Bereichen für die lichtliebenden Offenlandarten sind Gehölzpflanzungen als Leitpflanzung für die Fledermäuse geplant. Zur Vermeidung von Störungswirkungen werden auf den Kappen des Brückenbauwerkes Lärmschutz/ Irritationsschutzwände angebracht. Um eine Störung der Fauna zu vermeiden und die Funktion der Brücke zu gewährleisten, ist keine Nutzung für den Menschen vorgesehen . 9. Welche Möglichkeiten bestehen für die künftig zahlreichen Bewohner der Neubaugebiete Neugraben-Fischbek die künftige Autobahntrasse zu überqueren, um zum Beispiel Naherholungsmöglichkeiten im Alten Land zu nutzen? Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr und Radverkehr bestehen auf den Wegen und Straßen im Zuge des Neuenfelder Hinterdeichs im Zusammenhang mit dem Nincoper Moorweg, der Francoper Straße und dem Moorburger Alten Deich. 10. Welche Ausgleichflächen sind für den Bau der A 26 notwendig und wo werden diese nachgewiesen? Sind auch Flächen dabei, die vorher landwirtschaftlich genutzt waren? Unter den umfangreichen Kompensationmaßnahmen sind auch Flächen inkludiert, die vorher landwirtschaftlich genutzt werden. Ein Teil dieser Flächen kann unter ökologischen Auflagen auch weiterhin extensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 11. Konnten die Ausgleichsflächen lokal nachgewiesen werden oder wurden diese an anderer Stelle im Hamburger Staatsgebiet oder in anderen Bundesländern nachgewiesen? Ein Teil der Flächen kann nicht trassennah, jedoch immer noch im gleichen Landschaftsraum und auf Hamburger Landesflächen umgesetzt werden. Eine Maßnahme wird im Landkreis Stade umgesetzt. Es handelt sich hier um eine kohärenzsichernde Maßnahme für das Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Auf einer Fläche von 23 ha sind im Bereich Gauensieker Sand Maßnahmen zur Verbesserung der Wachtelköniglebensräume geplant.