BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8274 21. Wahlperiode 14.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Kosten und Nutzen der P+R-Gebühren im Jahr 2016 Seit Ende Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-Ride(P+R)-Anlagen auf Beschluss des SPD-Senats nur noch gegen Gebühr möglich. Nach und nach werden seither weitere Standorte mit der Gebührenpflicht überzogen. Zuletzt wurden im Oktober vergangenen Jahres die P+R-Anlagen Fuhlsbüttel , Langenhorn-Nord und Ohlsdorf der Gebührenpflicht unterworfen. Bis 2017 soll die Gebührenpflicht auf alle weiteren P+R-Anlagen in Hamburg ausgedehnt werden. Die Einführung der Gebührenpflicht wurde vom Senat vor allem mit Verbesserungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie einem zukünftigen Kapazitätsausbau gerechtfertigt. Insbesondere letzterer ist bis in den Herbst 2016 unzureichend erfolgt, wie mehrere CDU-Anfragen (Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044, 21/5888) ergeben hatten. Seit der Einführung der Gebührenpflicht wurde gerade einmal eine einzige zusätzliche P+R-Anlage eröffnet. Unter dem Strich standen im Oktober 2016 im Vergleich zur Zeit vor der Einführung Gebührenpflicht und unter Einbeziehung der für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdeten Anlagen statt im Januar 2014 9.052 nur noch 7.775 P+R-Stellplätze in Hamburg zur Verfügung. So wurde beispielsweise die P+R-Anlage Hagenbecks Tierpark/Lokstedter Höhe mit 166 Stellplätzen, die eigentlich nur vorübergehend für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdet werden sollte, Ende Juli 2016 klammheimlich sogar dauerhaft geschlossen und für ein Wohnungsbauvorhaben umgewidmet, wie erst durch eine weitere CDU-Anfrage (Drs. 21/4925) aufgedeckt wurde. Öffentlich ist die P+R-Abzocke des SPD-Senats bisher hauptsächlich in Form des verursachten Abschreckungseffekts aufgefallen, der sich durch einen massiven Rückgang der Auslastung in den betroffenen P+R-Anlagen auszeichnet . Nimmt man die 18 Anlagen, in denen seit Juli 2014 und vor Oktober 2016 die Gebührenpflicht eingeführt wurde, ist dort im Vergleich zum letzten Jahr ohne Gebührenpflicht und bis August 2016 insgesamt ein Auslastungsrückgang von insgesamt 430 Prozentpunkten beziehungsweise knapp 24 Prozentpunkten im Durchschnitt erfolgt. Absoluter Spitzenreiter ist Neuwiedenthal mit einem Minus von 67 Prozentpunkten. Auch der Rückgang um 47 Prozentpunkte in Neugraben, der mit 854 Stellplätzen zweitgrößten P+R-Anlage in Hamburg, ist ein sehr schlechtes Zeichen. Weil sich diese Negativentwicklung früh abzeichnete, kam auch der ADAC Hansa bereits Ende April 2015 zu einem vernichtenden Urteil und sprach mit Blick auf die P+R-Gebühren von einem „verkehrspolitischen Flop“. Dies war damals umso bemerkenswerter, als dass der ADAC seinerzeit selbst 5 Prozent der Anteile an der P+R-Betriebsgesellschaft mbH hält. Drucksache 21/8274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mehrmals schon ist deutlich geworden, dass, wie es die Drs. 21/516 und 21/2242 eindrucksvoll bestätigt hatten, Kosten und Nutzen bei der Gebührenerhebung in einem schlechten Verhältnis stehen. Demnach waren bis Mitte November 2015 Gebühreneinnahmen in Höhe von 1,96 Millionen Euro erzielt worden. Dem standen seit Ende Juli 2014 allerdings Ausgaben in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro gegenüber, woraus sich im Saldo ein Minus von rund 6,4 Millionen Euro ergab. In Drs. 21/5888 verweigerte der Senat unter fadenscheinigen Gründen die Beantwortung der Fragen nach den Kosten mit dem Hinweis, dass Angaben zu Einnahmen und Ausgaben erst nach Jahresende beziffert werden könnten, obwohl in den Drs. 21/516 und 21/2242 auch unterjährig Angaben zu Einnahmen und Ausgaben beziehungsweise Kosten gemacht wurden. Aus diesen Gründen und weil die P+R-Gebühren von einem frühzeitigen Umstieg vom Auto auf die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abhalten, hatte sich die CDU-Fraktion daher Ende 2015 mit Drs. 21/2367 und Ende Oktober 2016 mit Drs. 21/6458, vor dem Hintergrund des historischen Staudesasters nach den Sommerferien, für eine sofortige Abschaffung der P+R-Gebühren eingesetzt. Beide Anträge wurden von SPD und GRÜNEN in der Bürgerschaft abgelehnt. Es gilt daher umso mehr, die Kosten und den Nutzen der P+R-Gebühren im zweiten kompletten Betriebsjahr nach ihrer Einführung in Hamburg zu bilanzieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Abschluss des zweiten Betriebsjahres nach der Entgelteinführung bei der P+R- Betriebsgesellschaft mbh zeigt sich, dass der positive Trend, der in Drs. 21/5888 bereits erläutert wurde, anhält. Dies betrifft die steigende Auslastung auf den P+R- Anlagen, die steigenden Einnahmen und die damit verbundene Reduzierung des Defizites der P+R-Betriebsgesellschaft mbh. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der P+R-Betriebsgesellschaft mbH und des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt: I. Kosten 1. Welche Instandsetzungs- beziehungsweise Sanierungs- und/oder baulichen Maßnahmen wurden seit Juli 2014 in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen durchgeführt und was haben diese jeweils gekostet? Siehe Drs. 21/5888. 2. Wie haben sich die Betriebskosten der gebührenpflichtigen P+R- Anlagen seit 2014 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die aus der Einführung der Entgeltpflicht erwachsenden und mit ihr einhergehenden Betriebskosten betrugen im Jahr 2016 391.000 Euro. Die genannten Betriebskosten beinhalten auch die Kosten für die Bestreifung der Anlagen sowie Marketingkosten. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 3. Wie hat sich der Personalbestand der P+R-Betriebsgesellschaft seit dem Jahr 2014 entwickelt? Wie hat er sich jeweils am Stichtag 31. Dezember der Jahre seit 2014 dargestellt und wie stellt er sich aktuell dar? (Bitte jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben.) Im Vergleich zu den Angaben in Drs. 21/5888 haben sich keine Veränderungen ergeben . 4. Wie haben sich die Personalkosten der P+R-Betriebsgesellschaft mbH seit dem Jahr 2014 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln .) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8274 3 Personalkosten 2016: 521.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 5. Laut Drs. 21/2242 werden der P+R-Betriebsgesellschaft im Rahmen eines „Geschäftsbesorgungsvertrages“ seit 2003 Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zur Verfügung gestellt. Laut Drs. 21/5888 handelte es sich im Oktober 2016 um eine Betriebsaufsicht und acht weitere Mitarbeiter, die allesamt in Vollzeit arbeiten, sowie eine Teilzeitkraft. Hat sich an diesem Personalumfang bis heute etwas geändert? Wenn ja, was genau? Seit 1. Januar 2017 werden im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages (GBV) eine Betriebsaufsicht und neun Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, sowie zwei Teilzeitkräfte von der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) eingesetzt. 6. Auf welche Summen beliefen sich die Personalkosten für die der P+R-Betriebsgesellschaft in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auf der Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages zur Verfügung gestellten HOCHBAHN-Mitarbeiter? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Personalkosten auf Basis des GBV betrugen im Jahr 2016 395.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 7. Auf welche Summe beliefen sich die Miet- und anderen Nebenkosten , die durch die Personalgestellung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 angefallen sind? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Miet- und Nebenkosten aus GBV 2016: 18.000 €. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 8. Wie hoch waren beziehungsweise sind die Kosten für die von der P+R-Betriebsgesellschaft in den Jahren 2014, 2015 und 2016 fremdvergebenen Aufträge? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Definition der fremdvergebenen Aufträge ist den Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044 und 21/5888 zu entnehmen. Kosten für fremdvergebene Aufträge 2016: 3.414.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 9. Laut der Power-Point-Präsentation (PPP) aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sollen die P+R- Anlagen wiedererkennbare Qualitätsstandards wie Videoüberwachung , Notrufanlagen und eine „wahrnehmbare Präsenz“ von Servicepersonal aufweisen. Welche Kosten sind in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 angefallen für a) Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung ? b) den Betrieb sämtlicher Anlagen zur Videoüberwachung? c) Beschaffung und Installation neuer Notrufanlagen? d) den Betrieb sämtlicher Notrufanlagen? Eine Differenzierung nach Video- und Notrufanlagen ist nicht möglich, da es sich hierbei um ein aufeinander aufbauendes Gesamtsystem handelt, was sich zum Beispiel durch gemeinsame Kabelführung, Kabeltrassen und Datenübertragung zeigt. Die Kosten für die Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung sowie neuer Notrufanlagen betrugen im Jahr 2016 169.000 Euro. Die Kosten für den Betrieb der Anlagen zur Videoüberwachung und für die Notrufanlagen betrugen im Jahr 2016 36.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. e) Servicepersonal zur Erzeugung einer „wahrnehmbaren Präsenz “? Drucksache 21/8274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 (Bitte jeweils jahresweise aufschlüsseln.) Die für diesen Zweck aufzuwendenden Kosten sind in den Kosten enthalten, die in den Antworten zu 6. und 10. b) angegeben sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 10. Laut der Senatsantwort auf Frage 6. der Drs. 20/11361 wird die Einhaltung der Gebührenpflicht durch „regelmäßige Bestreifungen der Park-and-ride-Anlagen durch spezielle Streifen der Hochbahn- Wache kontrolliert werden“. a) Wie hat sich der Personalbestand dieser speziellen Streifen der HOCHBAHN-Wache in den Jahren 2014, 2015 und 2016 entwickelt ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie jeweils die Stellenzahl , die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben.) Siehe Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044 und 21/5888. Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben. b) Wie hoch sind die Personalkosten, die für diese speziellen Streifen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 angefallen sind? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Kosten für die Bestreifung der Anlagen betrugen im Jahr 2016 82.000 Euro. Die genannten Kosten sind in den in der Antwort zu 2. angegebenen Betriebskosten enthalten . Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 11. Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils für das Marketing im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht angefallen ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Kosten für das Marketing in Zusammenhang mit der Entgeltpflicht betrugen im Jahr 2016 38.000 Euro. Die Marketingkosten sind in den in der Antwort zu 2. angegebenen Betriebskosten enthalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 12. Das Lösen der Parkscheine soll vorrangig über Automaten erfolgen. a) Wie viele Fahrkartenautomaten wurden im Rahmen der Gebührenerhebung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 angeschafft? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Es wurden im Jahr 2016 zehn Parkscheinautomaten angeschafft. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. b) Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für Beschaffung und Installation der Fahrkartenautomaten angefallen ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Kosten für die Beschaffung und Installation von Parkscheinautomaten betrugen im Jahr 2016 40.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. c) Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für Wartung und Betrieb der Fahrkartenautomaten angefallen? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Kosten für die Wartung und Betrieb von Parkscheinautomaten betrugen im Jahr 2016 39.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 13. Laut Drs. 21/5888 war das Lösen der Parkscheine mit dem Smartphone im Oktober 2016 nicht möglich. Allerdings habe seinerzeit eine „kontinuierliche Marktbeobachtung“ stattgefunden, eine Entscheidung zur Ausweitung sei aber damals noch nicht getroffen worden. a) Wer hat diese „kontinuierliche Marktbeobachtung“ zu welchem genauen Zeitpunkt durchgeführt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8274 5 Die Marktbeobachtung wird seitens der P+R-Betriebsgesellschaft mbH durchgeführt. Da es sich um eine kontinuierliche Marktbeobachtung handelt, kann kein genauer Zeitpunkt definiert werden. b) Wie lauten die Ergebnisse dieser „kontinuierlichen Marktbeobachtung “? c) Wurde mittlerweile eine Entscheidung zur Ausweitung getroffen ? Wenn ja, wie lautet diese Entscheidung? Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Aus der kontinuierlichen Marktbeobachtung hat sich für die P+R-Betriebsgesellschaft mbH bisher keine Entscheidungsgrundlage für die Einführung einer entsprechenden Bezahlmöglichkeit mittels Smartphone ergeben. Weitere Entscheidungen hängen von der weiteren Marktbeobachtung ab. 14. Gibt es weitere Kosten, die in den mit den Fragen 1. bis 12. dieser Anfrage erhobenen Kosten nicht enthalten sind und die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstanden sind? Wenn ja, welche sind dies genau und wie haben sich diese Kosten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Nein. Entgegen der Annahme, die der Fragestellung offenbar zugrunde liegt, stehen die in den Fragen 1. bis 12. abgefragten Kosten auch nur teilweise im Zusammenhang mit der Entgelterhebung. Dies gilt insbesondere auch für die in den Fragen 4., 6. und 8. angesprochenen Kosten. 15. In Drs. 21/5888 ging der Senat für die Jahre 2017 und 2018 von Kosten für die Entgelterhebung in Höhe von 632.000 Euro beziehungsweise 719.000 Euro aus. Sind diese Planwerte weiterhin aktuell? Wenn nein, inwiefern nicht? Nein. Folgende Kosten für die Entgelterhebung werden gemäß bestehendem Erfolgsplan für die P+R-Betriebsgesellschaft mbH nunmehr als Planwerte angenommen: für das Jahr 2017: 451.000 Euro, für das Jahr 2018: 499.000 Euro. 16. In Drs. 21/5888 schrieb der Senat in seiner Vorbemerkung: „Den Kosten für die Erhebung der Entgelte stehen höhere Einnahmen gegenüber. Somit konnte die P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) ihre Verluste seit dem Jahr 2014 verringern.“ Wie haben sich die hier vom Senat erwähnten Verluste der P+R-Betriebsgesellschaft seit 2011 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Verluste betrugen im Jahr 2011 481.000 Euro, 2012 304.000 Euro, 2013 521.000 Euro und 2014 268.000 Euro. 2015 wurde erstmals mit 231.000 Euro ein positives Ergebnis erzielt. Für 2016 wird ein weiter verbessertes Ergebnis erwartet. Die abschließende Feststellung des Ergebnisses durch den Aufsichtsrat der P+R-Betriebsgesellschaft mbH steht noch aus. 17. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden unter dem Gesichtspunkt der bisherigen Kosten rentiert? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/5888. Drucksache 21/8274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 II. Nutzen 18. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln.) Die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf betrugen im Jahr 2016 1.821.178 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 19. Für welche Zwecke wurden die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 erwirtschafteten Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf verwendet? (Bitte jahresweise aufschlüsseln und die jeweiligen Teilbeträge angeben.) Siehe Drs. 21/5888. 20. Mit Bruttoeinnahmen in welcher Höhe aus dem gesamten Kartenverkauf rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2017 und 2018 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan 2017/2018 jeweils veranschlagt? Folgende Erträge aus dem Verkauf von Karten wurden als Planwerte prognostiziert: für das Jahr 2017: 1.800.000 Euro, für das Jahr 2018: 1.900.000 Euro. Diese prognostizierten Erträge aus dem Kartenverkauf sind Teil der Erträge, die im Erfolgsplan der P+R dargestellt sind. Die P+R hat im Übrigen mit der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) einen Gewinnabführungsvertrag, sodass das Ergebnis der P+R auf das Gesamtergebnis der HGV einwirkt. Da mit Einnahmen gerechnet wird, sind keine Kosten veranschlagt. 21. Wie viele Tages-, Monats- und Jahreskarten wurden seit Einführung der Gebührenpflicht verkauft? (Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln.) Jahr Tages- und Mehr-Tage-Karte 30-Tage-Karte Jahreskarte 2016 561.357 21.633 925 Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 22. Mit wie vielen verkauften Tages-, Monats- und Jahreskarten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2017 und 2018 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan 2017/18 jeweils veranschlagt? Zu den prognostizierten Erträgen aus dem Verkauf von Karten siehe Antwort zu 20. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 23. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln.) Die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Automatenverkauf betrugen im Jahr 2016 1.636.178 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 24. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 separat aufschlüsseln.) Die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten betrugen im Jahr 2016 185.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8274 7 25. Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg neu geschaffen und wie viele davon sind kostenlos oder gebührenpflichtig? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und das laufende Jahr separat aufschlüsseln.) Siehe Drs. 21/5888. Die dort erwähnten zusätzlichen 355 neuen entgeltpflichtigen P+R-Stellplätze auf der P+R-Anlage in Poppenbüttel sind zwischenzeitlich in Betrieb. 26. Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze werden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils wo neu geschaffen und wie viele davon werden gebührenfrei oder gebührenpflichtig sein? Siehe Drs. 21/5888. 27. Laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sind mit der Gebührenpflicht folgende Zielsetzungen verbunden: „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind.“ „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R-Kapazitäten für weitere Pendler.“ „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R-Angebot.“ Laut Drs. 21/516 aus dem Mai 2015 wurden diese Zielsetzungen zum damaligen Zeitpunkt allesamt erreicht. Im November 2015 (Drs. 21/2242), im Februar 2016 (Drs. 21/3044) und im Oktober 2016 (Drs. 21/5888) wurde diese Einschätzung jeweils mit Verweis auf Drs. 21/516 bestätigt. Allerdings konnte der Senat in keiner seiner bisherigen Antworten Zahlenmaterial beziehungsweise Daten anführen , die diese Einschätzung nachvollziehbar machen. a) Inwiefern wurde das Ziel „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind.“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? b) Inwiefern wurde das Ziel „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R-Kapazitäten für weitere Pendler .“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? c) Inwiefern wurde das Ziel „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R-Angebot.“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? Siehe Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044 und 21/5888. 28. Laut Drs. 21/5888 wurde seinerzeit „ein Arbeitsprogramm erarbeitet, in dem die Wechselwirkungen zwischen P+R und B+R unter besonderer Berücksichtigung der Entgeltpflicht untersucht werden sollen“. Wurde dieses Arbeitsprogramm mittlerweile fertiggestellt? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen oder verlinken. Nein, die laufende Studie ist noch nicht abgeschlossen. 29. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt des Nutzens rentiert? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 17. Drucksache 21/8274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 III. Sonstiges 30. Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg wo genau gestrichen? (Bitte für 2014, 2015, 2016 und das laufende Jahr separat aufschlüsseln.) Der in der Drs. 21/5888 aufgezeigte Stand ist weiterhin aktuell. 31. Welche P+R-Anlagen in Hamburg unterliegen aktuell und seit wann genau der Gebührenpflicht? Name der Anlage Entgeltpflicht (Anschrift) seit Bergedorf 28.07.2014 (Bergedorfer Straße) Bergedorf 28.07.2014 (Johann-Meyer-Straße) Harburg 28.07.2014 (Hörstener Straße) Meiendorfer Weg 28.07.2014 (Meiendorfer Weg) Nettelnburg OST 28.07.2014 (Rahel-Varnhagen-Weg) Nettelnburg WEST 28.07.2014 (Rahel-Varnhagen-Weg) Neugraben 28.07.2014 (Ackerweg) Neuwiedenthal 28.07.2014 (Rehrstieg) Neuwiedenthal 28.07.2014 (Striepenweg) Rahlstedt 28.07.2014 (Doberaner Weg) Steinfurther Allee 28.07.2014 (Möllner Landstraße) Veddel / Haus 28.07.2014 (Harburger Chaussee) Veddel / Platz 28.07.2014 (Harburger Chaussee) Volksdorf 28.07.2014 (Farmsener Landstraße) Berne 01.04.2015 (Berner Heerweg) Elbgaustraße 01.04.2015 (Elbgaustraße) Langenhorn-Markt 01.04.2015 (Tangstedter Landstraße) Horner Rennbahn 01.04.2015 (Hermannstal) Fuhlsbüttel 01.10.2016 (Bergkoppelweg) Langenhorn-Nord 01.10.2016 (Foorthkamp) Ohlsdorf 01.10.2016 (Sommerkamp) Poppenbüttel 01.10.2016 (Stormarnplatz) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8274 9 32. Wie hat sich die Zahl der P+R-Stell-/Parkplätze in Hamburg seit 2014 entwickelt? (Bitte jeweils zu den Stichtagen 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres aufschlüsseln.) Es werden die Stellplätze auf allen P+R-Anlagen in Hamburg inklusive der P+R- Anlagen, die derzeit für Zwecke der öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt werden , aufgeführt: Anzahl Stellplätze im Januar 2017: 8.690. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 33. Wie wird sich die Zahl der P+R-Stell-/Parkplätze nach den Plänen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden bis zum Ende dieser Wahlperiode entwickeln? Siehe Antworten zu 25. und 26. 34. Zum Beantwortungszeitpunkt von Drs. 21/5888 galt an insgesamt 18 P+R-Analgen an 14 U- oder S-Bahn-Haltestellen die Gebührenpflicht . An welchen P+R-Anlagen wurde die Gebührenpflicht seit Anfang Oktober 2016 aufgehoben oder eingeführt? (Bitte den genauen Zeitpunkt und die jeweiligen Gründe der Aufhebung beziehungsweise Einführung angeben.) Die Liste der aktuell entgeltpflichtigen P+R-Anlagen (22 Anlagen an 18 U- und S- Bahn-Haltestellen) ist der Antwort zu 31. zu entnehmen. Es wurde an keiner Anlage die Entgeltpflicht aufgehoben. 35. Laut des P+R-Entwicklungskonzeptes des Senats aus Drs. 20/9662 sollte ein Großteil der bis dahin von den Bezirken bewirtschafteten P+R-Anlagen in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft übergehen. Wie viele weitere bezirkliche P+R-Anlagen sind seit Drs. 21/5888 in die Bewirtschaftung durch die P+R- Betriebsgesellschaft mbH überführt worden, bei welchen ist dies aktuell geplant und wie viele bezirkliche P+R-Anlagen gibt es aktuell noch? Im Jahr 2017 sollen die P+R-Anlagen Schnelsen, Hagenbecks Tierpark, Hochkamp, Ohlstedt und Friedrichsberg in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH übernommen werden. Daneben gibt es noch die bezirklichen Anlagen Niendorf Markt und Mittlerer Landweg, die derzeit für Zwecke der öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt werden. 36. Welche P+R-Anlagen im Einzugsgebiet des HVV, die sich nicht auf Hamburger Stadtgebiet befinden, gibt es aktuell? Wie viele Stell-/ Parkplätze gibt es dort jeweils, wie viele davon sind gebührenpflichtig und wie genau stellen sich die Gebühren bei Tages-, Monatsund Jahreskarten dar? Der Senat verantwortet nur P+R-Anlagen auf Hamburger Gebiet. Im Übrigen siehe Anlage. 37. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die P+R- Anlagen Ochsenzoll, Rissen und Harburg, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „kurzfristig“ beziehungsweise innerhalb von vier Jahren geplant war und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Haben sich insbesondere Veränderungen im Vergleich zu den Einlassungen des Senats aus den Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044 und Drs. 21/5888 ergeben? Siehe Antwort zu 26. Darüber hinaus soll eine Planung für die Erweiterung der Kapazitäten des Parkhauses in Harburg erfolgen. 38. Vom 1. September 2015 bis zum 15. Oktober 2015 war es möglich, die sogenannte 30-Tage-Karte zum Standardpreis von 20 Euro zu erwerben, dafür aber abweichend 45 Tage die P+R-Anlagen nutzen Drucksache 21/8274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 zu dürfen. Dieses Sonderangebot wurde in Drs. 21/1591 als „Marketing -Aktion mit dem Ziel der Kundengewinnung und der Kundenbindung “ bezeichnet. Hauptzielgruppen waren demnach potenzielle Kunden, „die in der Vergangenheit – vor Einführung der Entgeltpflicht – die Erfahrung gemacht hatten, dass sie wegen der häufig übervollen Anlagen dort keinen Platz fanden.“ Laut Drs. 21/2242 wurden in dem oben genannten Aktionszeitraum 2.536 30-Tage- Karten verkauft. Die Marketingkosten für diese Rabattaktion beliefen sich auf 11.000 Euro, die Kosten für Plakate und Schaltung von Anzeigen auf jeweils 2.000 Euro und die Personalkosten auf 7.000 Euro (siehe Drs. 21/3044). Wurden seit Drs. 21/5888 weitere Rabattaktionen aufgelegt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und zu welchen Kosten? Nein. 39. Wird es weitere Rabattaktionen geben? Wenn ja, wann, in welcher Form und zu welchen Kosten? Es sind aktuell keine weiteren Rabattaktionen geplant. 40. Anfang Oktober 2016 waren laut Drs. 21/4925 auf fünf P+R-Anlagen mit zusammen 915 Park-/Stellplätzen Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet . Hat sich an dem mit Drs. 21/4925 dokumentierten und dem in Drs. 21/5888 bestätigten Sachstand etwas geändert? Wenn ja, was genau? Gegenüber der Drs. 21/4925 wurde im Juli 2016 die Flüchtlingsunterbringung auf der P+R-Anlage Hagenbecks Tierpark/Lokstedter Höhe geschlossen. 41. Mit Drs. 21/2242 wurden stichprobenartig im Januar und Februar 2015 erhobene Zahlen zur Auslastung der P+R-Anlagen mitgeteilt. Mit Drs. 21/5888 wurden weitere Zahlen vorgelegt. Gibt es mittlerweile , also seit Drs. 21/5888, für bestimmte Anlagen bereits aktuellere Zahlen? Wenn ja, wie lauten diese? Seit der Drs. 21/5888 liegen für die von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH betriebenen P+R-Anlagen zusätzlich die Zahlen über die durchschnittliche Auslastung im Gesamtjahr 2016 vor: - Langenhorn Markt 52 Prozent - Elbgaustraße 51 Prozent - Bahrenfeld 98 Prozent - Neugraben 41 Prozent - Harburg 86 Prozent - Berne 63 Prozent - Bergedorf Palette 94 Prozent - Steinfurther Allee 73 Prozent - Horner Rennbahn 53 Prozent - Veddel Ph 30 Prozent - Veddel Ppl 47 Prozent - Neuwiedenthal 27 Prozent - Klein Flottbek 99 Prozent - Rahlstedt 53 Prozent Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8274 11 - Bergedorf Ph 83 Prozent - Volksdorf 51 Prozent - Poppenbüttel 29 Prozent - Meiendorfer Weg 50 Prozent - Ohlsdorf 87 Prozent - Lattenkamp 117 Prozent* - Trabrennbahn 94 Prozent - Nettelnburg Süd-Ost 50 Prozent - Nettelnburg Süd-West 61 Prozent - Poppenbüttel Ppl. 86 Prozent - Neuwiedenthal Ppl 85 Prozent - Fuhlsbüttel 63 Prozent - Langenhorn Nord 58 Prozent Ph = Parkhaus /Ppl = Parkplatz * Die Auslastung von 100 Prozent wird teilweise übertroffen, da oftmals Flächen zum Abstellen von Pkws genutzt werden, die nicht als Stellplätze vorgesehen sind. 42. Mit Drs. 21/2242 hat der Senat mitgeteilt, dass mittelfristig geplant sei, die Auslastungssituation der P+R-Anlagen dauerhaft technisch zu erfassen und den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde laut Drs. 21/5888 in den drei Pilotanlagen Veddel, Berne und Horner -Rennbahn im vergangenen Jahr eine Frei-/Besetzt-Erfassung eingerichtet. a) Wie hat sich die Auslastungssituation in diesen drei P+R-Situationen seit der Inbetriebnahme der Frei-/Besetzterfassung jeweils entwickelt? (Bitte den Auslastungsgrad für jede Anlage separat angeben und die jeweilige Entwicklung der Auslastungssituation wöchentlich seit der Inbetriebnahme aufschlüsseln .) Der Auslastungsgrad der drei Anlagen ist der Drs. 21/5888 sowie der Antwort zu 41. zu entnehmen. b) Welche Kosten sind für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Frei-/Besetzt-Erfassung in diesen drei P+R-Anlagen bisher insgesamt anfallen und wer trägt diese Kosten? Die in Drs. 21/5888 erwähnte internetbasierte Bereitstellung der aktuellen Belegungszustände für potenzielle Nutzerinnen und Nutzer der P+R-Anlagen wurde noch nicht abschließend realisiert. Bislang wurden für Planung und Bau der erforderlichen Komponenten auf den Pilotanlagen insgesamt 46.000 Euro aufgewendet. Die Kosten für diese Maßnahmen wurden von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen. Drucksache 21/8274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage Zu Frage 36: Anlage Plätze Gebühren/Entgelt Betreiber* Anmerkung Agathenburg 12 G Keine Erhebung in 2016 Ahrensburg 444 G Ahrensburg Gartenholz 27 G Ahrensburg Ost 56 G Keine Erhebung in 2016 Ahrensburg West 80 G Keine Erhebung in 2016 Altengörs 10 G Alveslohe 39 G Apensen 31 G Ashausen 151 G Aumühle 80 G Keine Erhebung in 2016 Bad Bramstedt 108 G Bad Oldesloe 812 28 Plätze mit Gebühr: 2,60€/Tag, 18,20€/Monat G Bad Segeberg 197 60 Plätze mit Gebühr: 3€/Tag, 9€/Woche, 20€/Monat G Bardowick 148 G Bargstedt 21 G Bargteheide 203 G Barmstedt 47 G Bönningstedt 32 G Boostedt 16 G Brest-Aspe 10 G Keine Erhebung in 2016 Büchen 309 G Buchholz i. d. Nordheide 1016 620 Plätze mit Gebühr: 1,50€/Tag, 20€/Monat, 210€/Jahr G Buxtehude 562 200 Plätze mit Gebühr: 1€/Tag, 18€/Monat, 140€/Jahr G Keine Erhebung in 2016 Dauenhof 26 G Dollern 40 G Keine Erhebung in 2016 Echem 17 G Eidelstedt- Zentrum 16 G Ellerau 50 G Elmshorn 521 19 Plätze mit Gebühr: 4€/Tag, 20€/Woche G Fahrenkrug 8 G Garstedt 379 G Keine Erhebung in 2016 Großenaspe 6 G Großhansdorf 62 G Keine Erhebung in 2016 Halstenbek 165 G Keine Erhebung in 2016 Hammah 55 G Handeloh 14 G Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8274 13 Anlage Plätze Gebühren/Entgelt Betreiber* Anmerkung Harsefeld 89 G Hasloh 49 G Haslohfurth 8 G Henstedt- Ulzburg 45 G Himmelpforten 151 G Hittfeld 139 G Hoisbüttel 108 G Keine Erhebung in 2016 Holm- Seppensen 17 G Holstentherme 200 G Horneburg 338 G Keine Erhebung in 2016 Horst 38 G Kaltenkirchen 303 G Kaltenkirchen Süd 134 G Klecken 199 G Krupunder 75 G Keine Erhebung in 2016 Kutenholz 21 G Langeln 5 G Lauenburg 28 G Lentföhrden 12 G Lüneburg 672 6€/Tag, 36€/Monat, 360€/Jahr S Keine Erhebung in 2016 Maschen 258 G Meckelfeld 92 G Meeschensee 30 G Mölln 34 G Müssen 11 G Neu Wulmstorf 280 G Keine Erhebung in 2016 Neukloster 178 1€/Tag, 15€/Monat, 120€/Jahr S Keine Erhebung in 2016 Norderstedt Mitte 424 G Keine Erhebung in 2016 Nützen 2 G Pinneberg 390 G Keine Erhebung in 2016 Quickborn 268 G Quickborn Süd 69 G Quickborner Straße 22 2€/Tag, 10€/Woche, 40€/Monat G Radbruch 56 G Ratzeburg 59 G Reinbek 176 G Keine Erhebung in 2016 Reinfeld 163 2,50€/Tag, 12,50€/Woche G Rickling 45 G Schwarzenbek 251 G Sparrieshoop 18 G Sprötze 92 G Stade 685 540 Plätze mit Gebühr: 2€/Tag, 20€/Monat, 200€/Jahr G Keine Erhebung in 2016 Drucksache 21/8274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage Plätze Gebühren/Entgelt Betreiber* Anmerkung Stelle 160 G Tanneneck 37 G Thesdorf 360 G Keine Erhebung in 2016 Tornesch 159 G Tostedt 721 G Ulzburg Süd 141 G Wahlstedt 15 G Wakendorf 20 G Wedel 160 G Keine Erhebung in 2016 Wiemersdorf 6 G Winsen 540 ab Nov. 2016: 3€/Tag, 30€ Monat, 290€ Jahr S Keine Erhebung in 2016 Wohltorf 80 G Keine Erhebung in 2016 *B=Bezirk; G=Gemeinde; P+R=P+R-Betriebsgesellschaft; S=sonstige Betreiber