BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8279 21. Wahlperiode 14.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 08.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Fördermittel für LGBTI*-Belange in Hamburg Die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt gehört zu den liberalen Grundprinzipien. Deshalb begrüßt die FDP-Fraktion die Vorstöße des rotgrünen Senats, die Akzeptanz von LGBTI*-Menschen zu erhöhen. Doch sind es in erster Linie die sozialen Akteure wie die Vereine Intervention e.V., Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mhc), basis & woge e.V. und viele andere, die sich seit Jahrzehnten größtenteils ehrenamtlich für die Anerkennung und gegen die leider immer noch vorhandene Diskriminierung von LGBTI*- Menschen einsetzen. So ist es zu unterstreichen, dass durch die Beteiligung unterschiedlicher Akteure aus der LGBTI*-Community der „Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ an inhaltlicher Tiefe gewonnen hat und die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen, die wie beispielsweise transident lebender Menschen, sich im Maßnahmenkatalog wiederfinden. Aber auch die schutz- und integrativen Aufgaben, die die sozialen Akteure für LGBTI*-Geflüchtete übernommen haben, sind bemerkenswert. Dass diese Akteure in ihrer Arbeit unterstützt werden müssen, ist selbstverständlich. Für die Belange von LGBTI*-Geflüchteten wurden Fördermittel aus der Produktgruppe 283.01, Produkt „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ sowie aus den Hamburger Integrationsfonds hinzugezogen (Drs. 21/3310 und Drs. 21/7993). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch ist die aktuelle Gesamtfördersumme aus öffentlichen Mitteln für die Belange der LGBTI*, inklusive der Fördermittel für die Unterstützung der LGBTI*-Geflüchteten? Bitte nach Einrichtung, Projekt und Fördersumme aufschlüsseln. Staatliche Angebote berücksichtigen die Vielfalt der Gesellschaft und stehen allen Menschen unabhängig ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung offen. Darüber hinaus fördert die Freie und Hansestadt Hamburg Projekte, die sich explizit an LSBTI* wenden und/oder die Förderung der Sichtbarkeit und gesellschaftlichen Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt zum Ziel haben. Die Förderung dieser Projekte in den Jahren 2016 und 2017 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Drucksache 21/8279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einrichtung Projekt Fördersumme 2016 gerundet auf 1.000 EUR Bisher bewilligte Fördersumme 2017 gerundet auf 1.000 EUR Zuständigkeit basis & woge e.V. Antidiskriminierungsberatung – „read“ 24.000 25.000 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) Intervention e.V. JungLesbenZentrum 58.000 60.000 BWFG Intervention e.V. Lesbisch-schwule Jugendarbeit (Kooperation) 21.000 22.000 BWFG Intervention e.V. Kontakt- und Informationszeit 26.0001 38.000 BWFG Magnus- Hirschfeld- Centrum e.V. (mhc) Betrieb einer Beratungsstelle 163.0001 168.000 BWFG mhc geschlechtsspezifische Jugendarbeit 43.000 43.000 BWFG mhc Lesbisch-schwule Jugendarbeit (Kooperation) 52.000 51.000 BWFG mhc Netzwerkstelle Trans*2 13.000 17.000 BWFG mhc Schulaufklärungsprojekt „soorum “ 33.000 51.000 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB); Mitfinanzierung durch BWFG Hamburg Pride e.V. Podiumsdiskussion Flucht- Situation der LBGTI - Flüchtlinge in Hamburg 2.000 0 BSB Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf Geschlechtliche Vielfalt in der Gesundheitsversorgung 3 25.000 BWFG Querbild e.V. Lesbisch-schwule Filmtage 80.000 Kulturbehörde Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Menschenrechte in St. Petersburg 5.000 5.000 Senatskanzlei LSVD internationale Jugendarbeit (deutschrussische Jugendbegegnung HH-St- Petersburg) 5.000 Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration (BASFI); Mitfinanzierung durch SK Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8279 3 Einrichtung Projekt Fördersumme 2016 gerundet auf 1.000 EUR Bisher bewilligte Fördersumme 2017 gerundet auf 1.000 EUR Zuständigkeit Lawaetz – wohnen & leben gGmbH ABRIGO4 19.000 19.000 BASFI Summe 544.000 524.000 1 inklusive Aufstockungsmittel für Geflüchtete LSBTI* gemäß Beschluss der Drs. 21/3310. 2 Bewilligungszeitraum 01.04.2016 – 31.12.20173 Bewilligungszeitraum 01.04.2017 – 31.12.2017 4 Bewilligungszeitraum 1.10.2016 – 1.3.2017 Die Verteilung der aus der Drs. 21/7993 für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 60.000 Euro zur Förderung der Arbeit mit zugewanderten LSBTI* der Vereine Intervention e.V. und mhc e.V. ist noch nicht abschließend erfolgt.2. Welche Stellen entscheiden über die Vergabe der Fördermittel für die Arbeit mit LGBTI*? Welche Stellen entscheiden über die Vergabe der Fördermittel für die Arbeit mit LGBTI*- Geflüchteten? Bitte erläutern. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die zuständige Behörde. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie viele öffentliche Mittel erhält Hamburg Pride e.V.? Um welche Art von Förderung handelt es sich? Bitte erläutern. Siehe Antwort zu 1. 4. Wie viele öffentliche Mittel erhält Ahoi Entertainment? Um welche Art von Förderung handelt es sich? Bitte erläutern. Im Zeitraum 1.1.2016 bis 1.3.2017 keine. 5. Wie viele Personen haben sich im letzten Jahr an Intervention e.V. gewandt und eine Beratung erhalten? Wie viele davon waren Geflüchtete ? Wie viele Trans*-Personen haben eine Beratung erhalten? Wie viele Inter*-Personen haben eine Beratung in erhalten? Individuelle Beratungen sind kein Bestandteil des Zuwendungszwecks des Projektes „Kontakt- und Informationszeit“ des Trägers Intervention e.V. Beratungsanfragen werden gegebenenfalls an das mhc/Lesbenberatung verwiesen. Die Beratung von lesbischen, bisexuellen und transgeschlechtlichen Jugendlichen im Alter von 14 bis 26 Jahren ist ein Teil des Zuwendungszwecks des Projektes „Junglesbenzentrum“ und ein Teil des Projektes „Lesbisch-schwule Jugendarbeit (Kooperation )“. Erfasst wird die Anzahl der Kontakte, da sich viele Ratsuchende mehrmals an die Institution wenden. Dabei wird weder die Geschlechtsidentität noch die Herkunft der Personen gesondert erfasst. Die Verwendungsnachweise für die Mittelverwendung 2016 liegen noch nicht vor. Im Jahr 2015 fanden 690 Beratungskontakte der genannten Zielgruppen statt. Für das Jahr 2016 sei nach Auskunft des Trägers von einem leichten Anstieg auszugehen. 6. Wie viele Personen haben sich im letzten Jahr an das mhc gewandt und eine Beratung erhalten? Wie viele davon waren Geflüchtete? Wie viele Trans*-Personen haben eine Beratung erhalten? Wie viele Inter*-Personen haben eine Beratung erhalten? Wie viele davon waren Trans*- /Inter*-Geflüchtete? Erfasst wird die Anzahl der Beratungskontakte, da sich viele Ratsuchende mehrmals an die Institution wenden. Eine Abfrage beim mhc ergab, dass in den Projekten „Beratungsstelle “, „Netzwerkstelle Trans*“, „Geschlechtsspezifische Jugendarbeit“ sowie „lesbisch-schwule Jugendarbeit (Kooperation)“, deren Zuwendungszwecke auch Bera- Drucksache 21/8279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 tungsleistungen vorsehen, für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 insgesamt 2.148 Beratungen durchgeführt worden sind. Bei den Jugendprojekten werden weder die Geschlechtsidentität noch die Herkunft der Personen gesondert erfasst. Aus der Erwachsenenberatung wiesen 178 Beratungen eine Trans*- und eine Beratung eine Inter*-Thematik auf. 708 Beratungskontakte der Erwachsenenarbeit bezogen sich auf einen Flüchtlings,- Migrations-, Integrationskontext, darunter von sechs Trans*- oder intergeschlechtlichen Personen. 7. Wie viele Personen haben sich im letzten Jahr an basis & woge e.V. gewandt und eine Beratung erhalten? Wie viele davon waren Geflüchtete ? Wie viele Trans*-Personen haben eine Beratung erhalten? Wie viele Inter*-Personen haben eine Beratung erhalten? Wie viele davon waren Trans*-/Inter*-Geflüchtete? Eine Abfrage bei basis & woge ergab, dass im Durchschnitt bei einer Antidiskriminierungsberatung von zehn bis zwölf Beratungsstunden pro Klient ausgegangen werden kann. Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 haben sich insgesamt 25 Personen zu LSBTI*-Belangen beraten lassen. Drei Personen hatten eine Trans*- und eine Person eine Inter*-Thematik. Fünf Personen erhielten Beratung zu der Thematik LSBTI*- Geflüchtete, darunter eine transgeschlechtliche Person. 8. Wie viele Trans*- und Inter*-Menschen haben am UKE im letzten Jahr eine psychologischer Behandlung in Anspruch genommen? Bitte nach Trans* und Inter* aufschlüsseln. Wie viele davon waren Trans*-/Inter*- Geflüchtete? Im UKE werden keine entsprechenden Statistiken geführt. Nach Mitteilung aus dem Institut und Poliklinik für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie des UKE wurden dort im Jahr 2016 im Rahmen der Spezialambulanz für Sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung 77 Personen mit einer trans*- bezogenen Diagnose behandelt. Hinzu kommen Behandlungsfälle von Inter*-Personen und von Personen mit zu Behandlungsbeginn nicht eindeutigen Diagnosen. Nach Schätzung des Instituts haben im Jahr 2016 insgesamt circa 100 Trans*- und Inter*- Personen erstmals eine Behandlung in der genannten Ambulanz in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich um volljährige Personen. Jüngere Personen werden in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik behandelt, die insoweit keine Statistiken führt. 9. Wie viele Trans*- und Inter*-Menschen haben im letzten Jahr eine GaOP im UKE beziehungsweise im AK Rissen durführen lassen? Bitte getrennt nach Klinik und Trans*/Inter*, bei Inter* nach Alter (null – secha/sieben – 14/15 – 17/18+) als die Operation durchgeführt wurde, aufschlüsseln. Asklepios Westklinikum Hamburg: In 2016 wurde in 20 Fällen eine geschlechtsanpassende Operation (GaOP) Mann zur Frau durchgeführt. In 16 Fällen wurde die primäre Angleichung mit Emaskulation und Transformation zur Frau durchgeführt. In vier Fällen wurde ein sekundärer Brustaufbau bei bereits schon durchgeführter Geschlechtsangleichung durchgeführt. In 2017 gab es bisher noch keine Operationen in diesem Bereich. Darüber hinausgehende Informationen im Sinn der Fragestellung liegen der zuständigen Behörde nicht vor. UKE: Eine Auswertung des UKE auf Basis der Diagnose Related Group (DRG), DRG „UO1Z Geschlechtsangleichende Operation“ ergab, dass im UKE im Jahr 2016 insgesamt 37 Patienten entsprechend behandelt worden sind. Eine Trennung nach „Trans*- und Inter*-Menschen“ ist aus der DRG nicht ersichtlich. 10. Wie viele Trans*-/Inter*-Personen haben im letzten Jahr eine Namensund /oder Personenstandsänderung beantragt? Wie viele davon haben einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und wie viele haben davon haben sie erhalten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8279 5 Beim Amtsgericht Hamburg waren im Jahr 2016 49 entsprechende Verfahren nach dem Transsexuellengesetz anhängig. In 30 dieser Verfahren wurde ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gestellt. In 29 Verfahren wurde der Antrag bewilligt, in einem Verfahren ist über den Antrag noch nicht entschieden worden.