BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/828 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in der Stargarder Straße (II) Im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2015 wurde berichtet, dass Bodenuntersuchungen an der Stargarder Straße vorgenommen wurden . Vertreter des Senats räumten ein, dass die Fläche nicht für langfristige Wohnhausbebauung geeignet sei, dass jedoch eine temporäre Nutzung für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von wenigen Monaten kein Problem darstelle und dass für Flüchtlinge ohnehin andere Rechtsgrundlagen gelten würden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden die Bodenproben direkt auf dem Flurstück 4074 entnommen? Wenn nein, wo dann? Ja. 2. Sind die Bodenuntersuchungen nun abgeschlossen? Falls nein, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Falls ja, welche Belastungen wurden bei diesen Untersuchungen festgestellt ? Bei welchen Werten wurden die Grenzwerte der BBodSchV überschritten ? Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Die Bodenuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse werden im Juli 2015 erwartet. 3. Erhält die Bürgerschaft Gelegenheit in das Gutachten einzusehen beziehungsweise wird dieses Gutachten veröffentlicht? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Eine Veröffentlichung ist in Anlehnung an die Praxis in vergleichbaren Fällen aktuell nicht vorgesehen. Eine Einsichtnahme durch Interessierte richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Transparenzgesetzes beziehungsweise der Baurechts. Hinsichtlich der Information der Bürgerschaft gelten dessen ungeachtet die einschlägigen Regelungen der Hamburgischen Verfassung. 4. Sofern ein Bodenaustausch erforderlich wird: Welche konkreten Maßnahmen sind dann erforderlich und wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten? Drucksache 21/828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Da die Bodenuntersuchungen nicht abgeschlossen sind, können hierzu noch keine Angaben gemacht werden. 5. Nach welcher Rechtsgrundlage dürfen Flüchtlinge auf kontaminiertem Boden untergebracht werden? Rechtsgrundlage für die Unterbringung von Flüchtlingen sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) beziehungsweise des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). Keine der Rechtsgrundlagen gestattet es, Menschen über zulässige Grenzwerte hinaus dauerhaft gesundheitsgefährdenden Schadstoffen auszusetzen. 6. Wie groß ist der Abstand zu Hochspannungsleitungen? Nach dem für die Prüfung des Sicherheitsabstandes geltenden Verfahren beträgt der Abstand rund 55 Meter. 7. Wie groß ist der Abstand zum Umspannwerk? Die Entfernung zum Umspannwerk beträgt rund 70 Meter. 8. Wann sind zuletzt Messungen/Untersuchungen zu den Auswirkungen elektromagnetischer Strahlungen, die sich durch die Trafostation und das Umspannwerk ergeben, vorgenommen worden und welche Belastungen wurden bei diesen Messungen/Untersuchungen festgestellt und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Solche Messungen sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. Im Übrigen: entfällt .