BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8286 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Jörg Hamann (CDU) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie hat sich die Anzahl förderberechtigter Haushalte in den Jahren 2015 und 2016 entwickelt? In Hamburg ist die Nachfrage nach günstigem Wohnraum außerordentlich groß. Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Auswärtige Wohnungssuchende haben die Möglichkeit, in jedem der sieben Hamburger Bezirksämter einen Antrag auf einen WBS zu stellen oder einen bereits vorhandenen WBS vorzulegen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Viele Hamburger Haushalte sind berechtigt , eine Sozialwohnung zu beziehen. Personen mit einer WBS beziehungswiese dem Dringlichkeitsschein/der Dringlichkeitsbestätigung sind nach den Vorschriften zur Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes berechtigt, eine Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, anzumieten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Hamburg gibt es verschiedene Wohnberechtigungsscheine: Wohnberechtigungsscheine nach § 16 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG)/§ 5 Hamburgisches Wohnungsbindungsgesetz, sogenannte §-5- Scheine, Dringlichkeitsscheine und Dringlichkeitsbestätigungen. Ein sogenannter §-5-Schein berechtigt zum Bezug einer Wohnung mit einem allgemeinen Belegungsrecht (WS-Bindung). Dringlichkeitsscheine und Dringlichkeitsbestätigungen berechtigen zum Bezug einer Wohnung mit Benennungsrecht der Bezirksämter (WA-Bindung für vordringlich Wohnungsuchende). Grundsätzlich antragsberechtigt für einen §-5-Schein sind Haushalte, die die maßgeblichen Einkommensgrenzen (siehe § 8 HmbWoFG) in Verbindung mit der Verordnung zur Festlegung der Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG nicht überschreiten. Antragsberechtigt für einen Dringlichkeitsschein sind Wohnungsuchende, die nachweislich seit mehr als drei Jahren ununterbrochen mit alleiniger beziehungsweise Hauptwohnung in Hamburg gemeldet sind, die aufgrund ihrer besonderen Lebensumstände dringend auf eine angemessene Wohnung angewiesen und allein nicht in der Lage sind, selbst eine Wohnung zu finden und die einer der Fallgruppen der Fachanweisung für vordringlich Wohnungsuchende zuzuordnen sind. Berechtigt für eine Dringlichkeitsbestätigung sind von Wohnungslosigkeit Betroffene. Drucksache 21/8286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist angespannt, mit besonderen Versorgungsschwierigkeiten von sozialwohnungsberechtigten Haushalten und vordringlich Wohnungssuchenden . Seit 2011 ist der Wohnungsbau Schwerpunktthema des Senats. Das Bündnis für das Wohnen mit dem Ziel von zunächst 6.000 und seit 2016 10.000 genehmigte Wohneinheiten und auch die Wohnraumförderprogramme des Senats haben für einen erheblich ausgeweiteten Wohnungsneubau gesorgt. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung ist in Hamburg in den letzten Jahren deutlich angestiegen. In 2014 und 2015 wurden mehr als 2.000 Wohnungen jedes Jahr fertiggestellt, seit 2011 wurden jährlich Förderungen für über 2.000 mietpreisund belegungsgebundene Neubauwohnungen gewährt. Dieses Niveau wird der Senat mit dem Programmjahr 2017 nun nochmals anheben, ab 2017 werden jährlich 3.000 Neubaumietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen gefördert. Mit einer Modernisierungsförderung auf hohem Niveau werden weitere Bindungen im Bestand gewonnen und der Wohnungsbestand kontinuierlich und sozialverträglich modernisiert . Außerdem stehen insbesondere die Wohnungsbestände der SAGA und der Wohnungsbaugenossenschaften mit insgesamt rund 265.000 Wohneinheiten sowie zusätzlich die Wohnungen von Stiftungen und Trägern zur Verfügung, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Im Januar 2016 hat der Senat außerdem ein Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum mit einer Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Darunter unter anderem die Erhöhung der Wohnraumförderung für den Neubau von 300 Wohnungen jährlich für vordringlich Wohnungsuchende ab 2017, die Kooperationsverträge mit Genossenschaften oder die speziellen Konzeptausschreibungen. Die Versorgungsverpflichtung der SAGA wurde um 300 auf nunmehr 2.000 vordringlich wohnungsuchende Haushalte, davon 1.000 wohnungslose Haushalte, erhöht. Damit erbringt die SAGA eine wichtige Versorgungsleistung in Bezug auf vordringlich Wohnungsuchende. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2015 und 2016 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und die Antwort auf diese und die folgenden Fragen wie in Drs. 21/2335 darstellen .) 2. Wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund eines Wohnberechtigungsscheins mit Wohnraum versorgt? (Bitte sowohl die gesamte als auch die prozentuale Versorgungsquote ausweisen.) 2015 Bezirk erteilte Bescheinigun-gen (§ 5-Scheine) Inanspruchnahme Inanspruchnahmequote *) Hamburg-Mitte 2.620 684 26,1% Altona 1.934 257 13,3% Eimsbüttel 1.419 267 18,8% Hamburg-Nord 1.938 1.065 55,0% Wandsbek 2.884 773 26,8% Bergedorf 941 201 21,4% Harburg 1.057 299 28,3% Gesamt 12.793 3.546 27,7% Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 2016 Bezirk erteilte Bescheinigun-gen (§ 5-Scheine) Inanspruchnahme Inanspruchnahmequote *) Hamburg-Mitte 2.764 728 26,3% Altona 1.704 286 16,8% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8286 3 2016 Bezirk erteilte Bescheinigun-gen (§ 5-Scheine) Inanspruchnahme Inanspruchnahmequote *) Eimsbüttel 1440 182 12,6% Hamburg-Nord 1.848 758 41,0% Wandsbek 2.655 672 25,3% Bergedorf 786 226 28,8% Harburg 1500 293 19,5% Gesamt 12.697 3.145 24,8% Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen * Inanspruchnahme= Verhältnis der untergebrachten Haushalte zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen ; in den mit Wohnraum versorgten Fällen sind jedoch auch Wohnungsuchende enthalten, deren Wohnberechtigungsschein aus den zwei Jahren davor stammt. Die Aussagekraft der in den Tabellen angegebenen Prozentangaben der Inanspruchnahme für diese Haushalte ist begrenzt, weil sich die Wohnberechtigungsschein- Haushalte grundsätzlich auch im ungebundenen Wohnungsbestand versorgen können und somit von der Statistik nicht erfasst werden. 3. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2015 und 2016 Dringlichkeitsscheine ausgestellt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) 4. Wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund eines Dringlichkeitsscheins mit Wohnraum versorgt? (Bitte sowohl die gesamte als auch die prozentuale Versorgungsquote ausweisen.) 2015 Bezirk erteilte Dringlichkeits-scheine versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg- Mitte 2.104 568 27,0% Altona 776 249 32,1% Eimsbüttel 500 69 13,8% Hamburg- Nord 726 274 37,7% Wandsbek 656 356 54,3% Bergedorf 558 152 27,2% Harburg 706 71 10,1% Gesamt 6.026 1.739 28,9% Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 2016 Bezirk erteilte Dringlichkeits-scheine versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg- Mitte 1.857 518 27,9% Altona 869 205 23,6% Eimsbüttel 537 63 11,7% Hamburg- Nord 658 249 37,8% Wandsbek 667 387 58,0% Bergedorf 561 167 29,8% Harburg 548 86 15,7% Gesamt 5.697 1.675 29,4% Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen * Versorgungsquote = Verhältnis der untergebrachten Haushalte zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen ; in den mit Wohnraum versorgten Fällen sind jedoch auch Wohnungsuchende enthalten, deren Wohnberechtigungsschein aus dem Jahr davor stammt. Drucksache 21/8286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2015 und 2016 Dringlichkeitsbestätigungen ausgestellt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) 6. Wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund einer Dringlichkeitsbestätigung mit Wohnraum versorgt? (Bitte sowohl die gesamte als auch die prozentuale Versorgungsquote ausweisen.) 2015 Bezirk erteilte Dringlichkeits - bestätigungen versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg- Mitte 438 258 58,9% Altona 278 121 43,5% Eimsbüttel 348 233 67,0% Hamburg- Nord 308 189 61,4% Wandsbek 472 292 61,9% Bergedorf 295 148 50,2% Harburg 168 134 79,8% Gesamt 2.307 1.375 59,6% Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 2016 Bezirk erteilte Dringlichkeits - bestätigungen versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg- Mitte 575 292 50,8% Altona 325 145 44,6% Eimsbüttel 253 148 58,5% Hamburg- Nord 426 233 54,7% Wandsbek 732 313 42,8% Bergedorf 384 185 48,2% Harburg 497 177 35,6% Gesamt 3.192 1.493 46,8% Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration * Versorgungsquote = Verhältnis der untergebrachten Haushalte zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen ; in den mit Wohnraum versorgten Fällen sind jedoch auch Wohnungsuchende enthalten, deren Wohnberechtigungsschein aus den zwei Jahren davor stammt. 7. Wie verteilt sich der Anteil der förderberechtigten Haushalte innerhalb der Hamburger Einkommensgrenzen an allen Hamburger Haushalten per Stichtag heute? (Bitte darstellen wie in Drs. 21/2335.) Auf Grundlage der vorliegenden Daten aus dem aktuellen Mikrozensus 2015 über die Zahl der Haushalte und deren Einkommenssituation wurde der Anteil der förderberechtigten Haushalte in Hamburg von der zuständigen Behörde für das Jahr 2015 wie folgt geschätzt: Einkommensgrenzen und Anteil der berechtigten Haushalte an der Gesamtbevölkerung In der Hamburger Mietwohnraumförderung § 8 Abs. 2 HmbWoFG Haushalt Einkommensgren - ze Basiswert zzgl. 30% 1. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte Anteil zzgl. 60% 2. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte Anteil 1 Person 12.000 € 15.600 € 23.300 € 40% 19.200 € 28.300 € 55% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8286 5 Einkommensgrenzen und Anteil der berechtigten Haushalte an der Gesamtbevölkerung In der Hamburger Mietwohnraumförderung § 8 Abs. 2 HmbWoFG 2 Personen 18.000 € 23.400 € 34.500 € 26% 28.800 € 41.100 € 38% 3 Personen 23.100 € 30.030 € 44.000 € 33% 36.960 € 53.700 € 47% 4 Personen 28.200 € 36.660 € 53.400 € 46% 45.120 € 65.300 € 58% 5 Personen u.m. 33.300 € 43.290 € 62.900 € 60% 53.280 € 77.000 € 74% insgesamt 36% 50% Quelle: Schätzungen der BSW auf Basis des Mikrozensus 2015/Statistikamt Nord (auf Tausend gerundet) Für das Jahr 2016 liegen noch keine Ergebnisse des Mikrozensus durch das Statistikamt Nord vor.