BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8289 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie familienfreundlich sind Hamburgs Behörden? (II) Mit der Drs. 21/3471 wurde Anfang 2016 bereits abgefragt, wie familienfreundlich Hamburgs Behörden sind. Nach knapp einem Jahr ist es an der Zeit erneut die Behörden auf den Prüfstand zu stellen. Ziel muss es sein, dass die Freie und Hansestadt Hamburg ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und die Stadt ihrer Vorbildfunktion für Arbeitgeber gerecht wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Maßnahmen zur Steigerung der Familienfreundlichkeit wurden in den Behörden seit der Drs. 21/3471 eingeführt oder eingestellt? Die Behörden führen die bisherigen Maßnahmen unverändert oder an aktuelle Bedarfe angepasst fort. Die Hamburger Allianz für Familien hat ein neues Fortbildungsangebot „Betriebliche Vereinbarkeitslotsen Pflege und Beruf“ entwickelt, das von Behörden, Hochschulen und Anstalten öffentlichen Rechts genutzt wird. In einigen Behörden, zum Beispiel dem Personalamt, dem Bezirksamt Eimsbüttel, dem Bezirksamt Altona und bei der Behörde für Inneres und Sport (Polizei), wurden neue und das Spektrum der Möglichkeiten der Beschäftigten erweiternde Dienstvereinbarungen unter anderem zu mobilem Arbeiten und familienfreundlichen Arbeitszeiten abgeschlossen. Es wurden keine Maßnahmen eingestellt. 2. Weswegen wurden die gestrichenen Maßnahmen eingestellt? Entfällt. 3. Werden die Maßnahmen regelmäßig evaluiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und in welchen Abständen? Wenn nein, warum nicht? Eine Evaluation der Maßnahmen erfolgt laufend insbesondere im Rahmen der Personalbestandsanalysen der Dienststellen, zum Beispiel im Hinblick auf Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse und die Anteile von Frauen und Männern in Führungsfunktionen. Diese Analysen sind auch Grundlage der nach dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz obligatorischen Gleichstellungspläne. Eine weiter gehende Analyse der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgt im Rahmen der im Vierjahresrhythmus erfolgenden Fortschreibung der Gleichstellungspläne. Zu den Gesamtergebnissen der Maßnahmen wird auf die gleichstellungsrelevanten Kennzahlen in den Personalberichten verwiesen, die der Senat jährlich der Bürgerschaft vorlegt. Drucksache 21/8289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Fand 2016 eine Re-Auditierung der Universität Hamburg und der TUHH statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Auditierungsverfahren wurden erfolgreich abgeschlossen. 5. Welche Behörden, Ämter oder sonstige staatliche Stellen haben seit der Drs. 21/3471 a) das „Hamburger Familiensiegel“, b) das Zertifikat „audit berufundfamilie“, c) das Zertifikat „audit familiengerechte Hochschule“, d) ähnliche Zertifikate oder Siegel erhalten? Bitte jeweils mit Erstvergabejahr und Folgevergabejahr angeben . Sollten keine weiteren Siegel und Zertifikate erteilt worden sein, warum nicht? 5a) „Hamburger Familiensiegel “ Erstvergabejahr (1.) Folgevergabejahr (2.) 6) Befinden sich noch im Prozess (3.) 5b) „audit berufundfamilie “ Erstvergabejahr (1.) Folgevergabejahr (2.) 6) Befinden sich noch im Prozess (3.) 5c) „audit familiengerechte Hochschule“ Erstvergabejahr (1.) Folgevergabejahr (2.) 6) Befinden sich noch im Prozess (3.) Personalamt (2.) 2016 2.) 2017 Landesbetrieb ZAF/AMD Zentrum für Personaldienste (2.) 2016 Bezirksamt Bergedorf (2.) 2016 Hochschule für bildende Künste (3.) 2017 Hochschule für Musik und Theater (3.) 2017 Technische Universität Hamburg-Harburg (2.) 2016 Universität Hamburg (2.) 2016 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (2.) 2016 6. Welche Ämter, Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen befinden sich noch im Prozess für das Hamburger Familiensiegel beziehungsweise das Zertifikat audit berufundfamilie oder für ähnliche Zertifikate? Siehe Antwort zu 5. a) bis d). 7. Haben sich die Vereinbarungen und Regelungen der Hamburger Verwaltung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Kinderbetreuung sowie der Pflege von Angehörigen seit der Drs. 21/3471 geändert? Wenn ja, wie? Die Vereinbarungen und Regelungen der Hamburger Verwaltung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Kinderbetreuung sowie der Pflege von Angehörigen haben sich seit dem 8. März 2016 nicht geändert. Der Bürgerschaft liegen jedoch zwei Gesetzesanträge des Senats vor, mit denen weitere Verbesserungen erreicht werden sollen: 1. Elftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 21/6894): Unter anderem soll im Hamburgischen Hochschulgesetz die Möglichkeit geschaffen werden, Beamtenverhältnisse auf Zeit des wissenschaftlichen Nachwuchses Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8289 3 bei Betreuung minderjähriger Kinder auf Antrag um bis zu einem Jahr je Kind, längstens jedoch zwei Jahre zu verlängern (Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs ). 2. Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für die hamburgischen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Drs. 21/7292): Der Entwurf enthält die Übertragung der Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Artikel 1 Nummer 4, Artikel 2 und Artikel 3 Nummer 2) sowie folgende weitere Regelungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit: Erweiterung des 2020 in Kraft tretenden Anspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, wenn wegen Pflegezeit oder Familienpflegezeit die Höchstversorgung nicht erreicht werden konnte (Artikel 1 Nummer 2), Ermöglichung von Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit im Vorbereitungsdienst (Artikel 1 Nummer 3.1), eine Auffangregelung über Krankheitsfürsorge beziehungsweise Heilfürsorge während einer Beurlaubung ohne Bezüge aus familiären Gründen, wenn die beurlaubte Person nicht anderweitig krankenversichert oder beihilferechtlich abgesichert ist (Artikel 1 Nummer 3.2 und Nummer 8, Artikel 3 Nummer 1.1).