BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8292 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Parkplätze HafenCity Die HafenCity entwickelt sich kontinuierlich weiter: Baublock für Baublock entsteht und so wächst auch das urbane Leben in dem auf dem Reißbrett entworfenen Stadtteil. Dazu gehört – allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz – auch der motorisierte Individualverkehr. Er ist nicht nur zur Versorgung der Betriebe notwendig, auch die immer zahlreicheren Bewohner der HafenCity erhöhen die Besucherströme. Doch mancher im privaten Pkw anreisende Gast kehrt frustriert den Rücken, weil er schlicht keinen Parkplatz findet. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Wohnungen sind in der HafenCity bisher fertiggestellt? 1.776 Wohnungen. 2. Wie viele private Stellplätze sind diesen insgesamt zugeordnet? Dem Senat liegen keine Informationen über die Zuordnung vor, da ab dem 1. Februar 2014 die gesetzliche Verpflichtung zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen für Wohngebäude aufgehoben wurde (Hamburgisches Gesetzt- und Verordnungsblatt 2014, Seite 33). Die Bauherren entscheiden ab diesem Zeitpunkt in eigener Verantwortung über die Herstellung von Kfz-Stellplätzen in angemessenen Umfang. Um die freiwillig hergestellten Kfz-Stellplätze zu ermitteln, müssten die Bauvorlagen (insbesondere Lagepläne und Grundrisse) in den Bauakten einzeln händisch gesichtet und ausgewertet werden. Die Anzahl der betroffenen Bauakten ist dabei nicht bekannt, da auch Mischnutzungen (Gewerbe und Wohnen) betroffen sein können. Die Prüfung einzelner Bauakten ist daher in der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich. 3. Wie viele öffentliche Stellplätze für Besucher sind innerhalb der öffentlichen Straßenräume für diese Wohnungen vorgesehen? Welche Nutzungsbedingungen (Höchstparkdauer, Gebühren) gelten dafür? In der westlichen und zentralen HafenCity sind innerhalb der öffentlichen Straßenräume 362 Parkplätze vorgesehen. Der Bereich HafenCity ist für die Parkraumbewirtschaftung der Zone I (Innenstadt) zugeordnet. Die Gebühren belaufen sich auf 0,50 Euro je zehn Minuten, entsprechend 3 Euro je Stunde. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden. Die bereits realisierten Straßenzüge werden sukzessive nach endgültiger Fertigstellung in das System der Parkraumbewirtschaftung integriert. Dabei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. 4. Wie viele öffentliche Stellplätze sind in Parkhäusern darüber hinaus vorgesehen ? Sind die Parkhäuser 24 Stunden am Tag geöffnet? Wie sind hier die Nutzungsbedingungen? Drucksache 21/8292 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In den vorhandenen Parkhäusern der HafenCity sind insgesamt 1.186 öffentlich zugängliche Stellplätze vorhanden (ohne Parkhaus Speicherstadt). Im südlichen Überseequartier sind circa 3.000 Stellplätze in Tiefgaragen geplant (inklusive der Stellplätze für die hier entstehenden Wohnungen). Die Planungen für die östliche HafenCity sind noch nicht abgeschlossen. Die Parkhäuser werden privat betrieben, genaue Öffnungszeiten und Nutzungsbedingungen sind dem Senat nicht bekannt. 5. Wie ist die Anzahl der öffentlichen Stellplätze innerhalb der Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne insgesamt festgelegt und begründet worden? Gab es Anregungen und Bedenken zur Anzahl der öffentlichen Stellplätze? Wenn ja: von wem und welchen Inhalts? In den Bebauungsplänen werden Straßenverkehrsflächen festgesetzt, die der Erschließung des Plangebiets dienen. Eine Untergliederung der Straßenverkehrsflächen in Bebauungsplänen (in Gehwege, Radwege, Fahrbahnen, Stellplätze, et cetera) erfolgt nicht. Die Bereitstellung von öffentlichen Stellplätzen innerhalb der Straßenverkehrsflächen wird im Entwurfsverfahren nach den Empfehlungen der Planungshinweise für Stadtstraßen (PLAST 6) berücksichtigt. Ja, es gab die folgenden Anregungen und Bedenken zur Anzahl der öffentlichen Stellplätze im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Baugesetzbuch) in den Bebauungsplanverfahren : - Ein Anwohner in der HafenCity kritisierte in der öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 13 (Elbbrücken West) am 02. Februar 2017 die Anzahl der Stellplätze in der HafenCity und insbesondere die geplante Zahl der Stellplätze in der östlichen HafenCity als viel zu gering. Die Kritik bezog sich vor allem auf die privaten Stellplätze, die Wohnungen zugeordnet sind, mittelbar aber auch auf die öffentlichen Stellplätze. Der Anwohner regte an, in der östlichen HafenCity viel mehr Pkw-Stellplätze für Wohnungen zu bauen. - Ein Anwohner in der Straße Am Kaiserkai kritisierte in der öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 9 (östlich Magdeburger Hafen) am 25. Mai 2009 die Parkplatzsituation in seiner Straße. - Ein Besucher der öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Hafen- City 6 (HafenCity Universität) am 05. November 2007 merkte an, dass fast die gesamten Bauflächen auch als Flächen für Tiefgaragen gedacht sind und fragte, ob eine so große Tiefgarage überhaupt nötig ist. - Ein Besucher der öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Hafen- City 7 (Strandkai) am 11. Dezember 2006 gab zu Bedenken, dass genug Parkplätze für das Kreuzfahrtterminal vorgehalten werden sollten. - Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Hamburg -Altstadt 32/HafenCity 1 (Sandtorhafen) vom 02. April 2001 bis zum 02. Mai 2001 erwartete ein Eigentümer der Grundstücke an der Kehrwiederspitze eine Aussage zur Bewältigung des ruhenden Verkehrs. 6. Wo befinden sich die Besucherparkplätze für im Bereich der HafenCity befindliche Gastronomie und die vorhandenen Läden? Die Besucherparkplätze für im Bereich der HafenCity befindliche Gastronomie und die vorhandenen Läden werden gemäß der Hamburgischen Bauordnung in den Gebäuden (in Tiefgaragen) nachgewiesen. 7. Wie ist die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens jeweils rechtlich gehandhabt worden: a) bei Wohnvorhaben? b) bei gewerblichen vorhaben? Die Bemessungswerte für die Anzahl notwendiger Stellplätze und Fahrradplätze in Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzung einer baulichen Anlage sind in der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8292 3 Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ bestimmt, siehe http://www.hamburg.de/baugenehmigung/152948/start-fachanweisungen-bau/. Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wurden bis zum 31. Januar 2014 im Stadtteil HafenCity 0,6 Stellplätze je Wohnung gefordert. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2. 8. Welche Planungen bestehen bei den noch in der Realisierung befindlichen Bauabschnitten der HafenCity, die ja in hohem Maße auch dem Wohnen dienen sollen? Wie viele Stellplätze werden dort je Wohneinheit gefordert beziehungsweise gebaut? Für die östliche HafenCity sieht das Mobilitätskonzept bei Wohnnutzungen grundsätzlich maximal 0,4 Stellplätze pro Wohneinheit vor. Gleichzeitig ist vorgesehen, ein innovatives Mobilitätskonzept mit Car-Sharing-Angeboten und einem Anteil an Elektromobilität zu schaffen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2. 9. Werden im öffentlichen Straßenraum der Wohnstraßen ausreichend Parkplätze für Besucher vorgesehen? In welchen Ausmaß je Wohneinheit ? Die Planungen zu Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum der HafenCity sind nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand sind 0,09 Parkplätze je Wohneinheit vorgesehen . Unter Berücksichtigung der vorhandenen und zukünftig vorgesehenen Stellplätze in öffentlichen Parkhäusern und der vorhandenen und zukünftig vorgesehenen ÖPNV-Erschließung halten die zuständigen Behörden den Planansatz für ausreichend . 10. Sind weitere Parkhäuser geplant? Welche Entfernungen zwischen dem aufzusuchenden Ziel und der Abstellmöglichkeit für den Pkw werden vom Senat als zumutbar erachtet? Weitere Parkhäuser entstehen in den kommenden Jahren unter anderem im südlichen Überseequartier und im zentralen Bereich des Quartiers Baakenhafen. Die Parkhäuser sind bereits so positioniert, dass sie sich in unmittelbarer Nähe zu den Zielschwerpunkten befinden. Die Entfernungen zwischen den Parkhäusern betragen in der Regel nicht mehr als 800 Meter. 11. Wurde die Situation in den bis jetzt realisierten Straßenzügen der Hafen City schon evaluiert? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Die Entwicklung der HafenCity und des Angebots an Parkplätzen und öffentlichen Stellplätzen ist auch im Umfeld bereits realisierter Straßenzüge nicht abgeschlossen. Eine Evaluierung einzelner Straßenzüge ist daher nicht aussagekräftig. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 12. Wovon lässt sich der Senat beim Umgang mit dem Parkproblem leiten: von den Wünschen der Bürger oder vom Wunsch, den Bürger zum „richtigen “ Verhalten zu erziehen? Die zuständigen Behörden streben an, die Verkehrsbedürfnisse aller in angemessener Weise zu bedienen. Dies schließt Anlagen für den ruhenden Verkehr ein.