BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8296 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Joachim Körner und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Impfstatus von Kindern in Hamburg Seit Beginn dieses Jahres häufen sich wieder einmal erhöhte Zahlen hinsichtlich der Masern-Erkrankung. So sind derzeit in Leipzig mehrere Dutzend an Masern Erkrankte zu beklagen. Zudem müssen in Frankfurt einige Schüler , Lehrer und Mitarbeiter wegen der Maserngefahr dem Unterricht fernbleiben . Laut Erkenntnissen des RKI zeichnet sich ein zyklischer Verlauf der Erkrankungswellen ab: Rund alle zwei Jahre steigt die Anzahl der Erkrankungen deutlich an. Die letzte heftige Masernwelle war im Jahr 2015 zu verzeichnen. Damals waren rund 2500 Fälle bekannt geworden. In diesem Jahr ist eine erneute Erkrankungswelle zu befürchten. Hierbei werden insbesondere die Ballungsräume wie Berlin, Hamburg, München oder Köln als „Problemregionen “ eingestuft. Das RKI geht davon aus, dass Masern nur dann hierzulande gänzlich ausgerottet werden können, wenn die Impfquote deutschlandweit mindestens 95 Prozent beträgt. Hiervon ist Deutschland derzeit weit entfernt. Vielmehr sei Deutschland inzwischen in Europa Schlusslicht der Masernelimination, so der RKI-Präsident Lothar Wieler. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Fälle von Masern-Erkrankungen in Hamburg gab es 2015, 2016 sowie bislang 2017? (Bitte Anzahl pro Jahr benennen!) In den Jahren 2015 bis 2017 wurden folgende Masernfälle gemeldet: 2015 87 2016 10 2017 (Stand 13.3.2017) 3 Quelle: Institut für Hygiene und Umwelt 2. Wie viel Prozent der in Hamburg lebenden Kinder im Alter von a. null bis zwei Jahren, b. drei bis sieben Jahren, c. acht bis 17 Jahren sind gegen folgende Krankheiten geimpft: Masern, Diphtherie, FSME, Grippe, Hepatitis B, Keuchhusten, Meningokokken , Mumps, Pneumokokken, Polio, Rotaviren, Röteln und Tetanus? Drucksache 21/8296 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (Prozentangabe bitte in jeweiliger Altersklasse bezogen auf den jeweiligen Krankheitserreger einzeln benennen!) 3. Wie ist der Impfstatus von in Hamburg lebenden Flüchtlingskindern in den unter 1.a. – c. genannten Altersklassen bezogen auf die oben in Frage 1. angeführten Krankheitserreger? Daten zum Durchimpfungsgrad aller Altersgruppen der Bevölkerung liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Diese könnten nur durch eine aufwändige wissenschaftliche Untersuchung oder Sondererhebung mit erheblichem finanziellem Aufwand erhoben werden. Aktuelle und belastbare Daten, die Aufschluss über den Durchimpfungsgrad geben können, resultieren aus der Erfassung und Dokumentation des Impfstatus in der Altersgruppe der einzuschulenden Kinder, die der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung anhand vorgelegter Impfausweise auf der Grundlage der Bestimmungen gemäß § 34 Absatz 5 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vornimmt (siehe auch Drs. 21/3985). Eine Erfassung der Impfquoten nach dem Status Flüchtling erfolgt bei der Prüfung der Impfausweise nicht. Siehe im Übrigen auch Antwort zu 4. Für den Untersuchungsjahrgang 2016 stellen sich die Impfquoten wie folgt dar: Impfschutz der in Hamburg einzuschulenden Kinder in Prozent Masern 93,3 Diphtherie 93,2 Hepatitis B 87,3 Pertussis 92,9 Meningokokken C 88,7 Mumps 92,9 Pneumokokken 83,2 Polio 93,0 Röteln 92,9 Tetanus 93,8 Quelle: Gesundheitsberichterstattung FSME sowie Grippe gehören nicht zu den Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und werden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung nicht erfasst. Gleiches gilt derzeit für die Impfung gegen Rotaviren, die seitens der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) erst seit 2013 als Standardimpfung empfohlen wird. 4. In welcher Form werden Flüchtlinge auf die Notwendigkeit von Impfungen bei Kindern in den entsprechenden Altersgruppen hingewiesen? Im Rahmen der Erstuntersuchung im Ankunftszentrum Rahlstedt werden den Asylsuchenden Impfungen in Anlehnung an die STIKO-Empfehlungen angeboten. Dieses Angebot wird durchgehend angenommen. Hierzu gehört auch eine Impfberatung, die mithilfe von Dolmetschern durchgeführt wird. Ist eine zweite Impfung notwendig, wird dies notiert, den Asylsuchenden erläutert und ein Merkzettel ausgehändigt. Bei der Untersuchung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden werden ebenfalls die altersentsprechenden Impfungen angeboten und auf die Notwendigkeit von Impfungen hingewiesen. Es wird auch mitgeteilt, wann und welche Impfung als nächstes durchgeführt werden sollte. 5. Inwiefern werden Eltern in Hamburg über die Vor- und Nachteile von Impfungen aufgeklärt? Impfungen erfolgen primär im Rahmen der niedergelassenen ambulanten Versorgung. Sie werden daneben auch in den Impfsprechstunden der Gesundheitsämter angeboten . Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte unterliegen dabei gegenüber der Patientin /dem Patienten Aufklärungspflichten, wie sie in den Empfehlungen der STIKO für Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8296 3 2016/2017 unter 4. „Hinweise zur Durchführung von Schutzimpfungen“ aufgeführt sind und die aus den Regelungen des Patientenrechtegesetzes von 2013 resultieren. Daneben stehen allen Eltern in Hamburg diverse Informationsmöglichkeiten zu Impfungen zur Verfügung, die unter anderem von der Freien und Hansestadt Hamburg, den Krankenkassen, den Berufsverbänden et cetera angeboten werden. Auf die Notwendigkeit von Impfungen wird auch regelhaft im Rahmen von Frühen Hilfen oder etwa beim Besuch des Kindes einer Kindertageseinrichtung hingewiesen. 6. Sind dem Senat Fälle in Hamburg bekannt, in denen Kinder in Kinderarztpraxen nicht behandelt wurden, weil die Eltern nicht alle Impfungen der Ständigen Impfkommission vornehmen ließen? Der zuständigen Behörde sind keine Fälle bekannt. Seitens der Ärztekammer Hamburg wurde mitgeteilt, dass in den letzten zwölf Monaten in der dortigen Beschwerdestelle zwei Fallkonstellationen bearbeitet worden sind, die im Kontext zu der Fragestellung standen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der zuständigen Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vor.