BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8297 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Entschädigungsfonds für erlittenes Leid von ehemaligen Heimkindern mit Behinderungen (2) Viele in Heimen untergebrachte Kinder haben in der Vergangenheit Ungerechtigkeiten und Quälereien über sich ergehen lassen müssen. Dies ist hinlänglich bekannt, in Teilen aufgearbeitet und führte für einen Teil der Betroffenen zumindest zur Möglichkeit des Erhaltes einer finanziellen Anerkennung ihres Leidens. So ist zum Beispiel lobenswerterweise der Entschädigungsfonds für Heimkinder in der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR eingerichtet worden, der sich jeweils zu einem Drittel aus Mitteln der Kirchen, des Bundes und der Länder finanziert. Leider gibt es nach wie vor keinen vergleichbaren Fonds für die ebenfalls betroffenen ehemaligen Heimkinder in den Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie. Auf der 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2015, am 18./19. November 2015 in Erfurt, wurden zur Errichtung eines entsprechenden Hilfssystems von den zuständigen Ministerinnen und Ministern beziehungsweise den Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder mehrere zustimmende Beschlüsse gefasst. In der Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion Drs. 21/3292 vom 23.02.2016 hieß es: „Die Arbeiten an der Errichtung der Stiftung sind schon weit fortgeschritten . Der Meinungsbildungsprozess ist jedoch noch nicht in allen Einzelfragen abgeschlossen.“ Seither ist ein weiteres Jahr verstrichen. Anlass genug, nach dem Stand der Dinge zu fragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1) Ist mittlerweile ein entsprechender bundesweiter Entschädigungsfonds initiiert worden? Ist dieser bereits mit finanziellen Mitteln ausgestattet worden? 2) Haben alle Beteiligten, Bund, Länder und Kirchen, ihren Anteil vollständig eingezahlt? 3) Hat der „Meinungsbildungsprozess in Einzelfragen“ seinen Abschluss gefunden? Drucksache 21/8297 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, welche Einzelfragen sind aus Sicht des Senates noch strittig ? 4) Gibt es bereits eine Regelung für die Antragstellung der Betroffenen? Ja, siehe Drs. 21/6820.