BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8298 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt – Nachfragen Die Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt ist für die Vorführungen von Gefangenen zu Gerichtsterminen zuständig. Ihr kommt somit eine wesentliche Aufgabe für den reibungslosen Ablauf von Strafverfahren zu. Die Bediensteten der Vorführungsabteilung, in der laut Angaben des Senats in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs 21/7815 Personal im Umfang von 56 Vollzeitäquivalenten eingesetzt ist, haben eine verantwortungsvolle und gefährliche Aufgabe, wie sich jüngst bei dem tragischen Vorfall vor dem Landgericht am 31. Januar 2017 bestätigte. 22 dieser Bediensteten sind Justizwachtmeister, die nach A 5 beziehungsweise A 6 besoldet werden, obwohl die ehemals 33 Stellen des Justizwachtmeisterdienstes (Justizhauptwachtmeister , Wertigkeit Bes.Gr. A6 HmbBesG) im Jahre 2012 in 29 Stellen der Laufbahngruppe 1 (zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst) umgewandelt wurden und Teil des Stellenbestands der Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele der 22 Justizwachtmeister werden noch nach A 5 besoldet und wie viele nach A 6? Von den 22 Wachtmeistern werden neun nach A 5 und 13 nach A 6 besoldet. 2. Wie viele Beförderungen auf A 6 (Stellenanzahl) soll es in 2017 und 2018 zu jeweils welchen Zeitpunkten geben und wann finden die entsprechenden Auswahlverfahren statt? In 2017 und 2018 sind jeweils vier Beförderungen geplant. Das Auswahlverfahren 2017 läuft zurzeit. 3. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6074 gibt der Senat an, dass die – für Beförderungen notwendige – Beurteilungen „unter Nutzung des vom Personalamt zur Verfügung gestellten Beurteilungsformulars anhand von Aufgabenbeschreibungen erstellt werden. Die Aufgabenbeschreibungen werden in einem Anforderungsprofil münden , welches sich derzeit in der Endabstimmung befindet.“ Liegt das Anforderungsprofil mittlerweile vor? Falls ja, seit wann und welchen konkreten Inhalt hat es? Falls nein, weshalb nicht, auf welcher Basis finden die Beurteilungen dann statt und wann wird es vorliegen? Das Anforderungsprofil für Justizwachtmeister/-innen im Justizvollzug (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt ohne Führungsaufgaben) wurde am 17. Oktober 2016 veröffent- Drucksache 21/8298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 licht und den Bediensteten über den Info-Pool der Untersuchungshaftanstalt und den Sharepoint der zuständigen Behörde zugänglich gemacht. Im Übrigen siehe Anforderungsprofil für Justizwachtmeister/-innen im Justizvollzug (unter http:// www.hamburg.de/contentblob/8393048/fa169b54ac1ff9346dc41a84106f92bb/data/ anforderungsprofil-justizwachtmeister.pdf abrufbar). 4. Wann startet die nächste 18-monatige Qualifizierungsmaßnahme in Aufgaben des AVD zur Übertragung eines Amtes der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz im Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst mit der Bes.Gr. A 7 für Justizwachtmeister mit A 6? Wie viele Justizwachtmeister werden an der nächsten Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen können ? Drei Justizwachtmeister werden an der am 1. April 2017 beginnenden Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. 5. Für Beamtinnen und Beamte, die in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz in den Funktionen des allgemeinen Vollzugsdienstes sowie des Werkdienstes beim Strafvollzug verwendet werden, gilt gemäß § 115 i.V.m. § 108 HmbBG die besondere Altersgrenze von 60 Jahren. a. Wie begründet die zuständige Behörde inhaltlich den Umstand, dass die besondere Altersgrenze von 60 Jahren nicht für die Justizwachtmeister in der Vorführungsabteilung gilt? Gemäß § 115 Absatz 2 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) gilt § 108 HmbBG entsprechend für Beamtinnen und Beamte, die in der Laufbahngruppe I der Fachrichtung Justiz in den Funktionen des allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) sowie des Werkdienstes beim Strafvollzug verwendet werden. Die Justizwachmeister nehmen aber gerade nicht beziehungsweise nicht überwiegend Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes wahr und unterliegen auch nicht den besonderen Belastungen, denen der AVD unterliegt, wie Wechselschichtdienst, Dienst an Wochenenden und Feiertagen. Ebenso sind die Wachtmeister nicht dem ständigen Druck durch die Gefangenen ausgesetzt, da diese zum Beispiel zu Gerichtsterminen begleitet werden und dort der Bewachung durch die Wachtmeister unterliegen. b. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6074 gibt der Senat an, dass „die dem Justizwachtmeisterdienst angehörenden Bediensteten nicht dieselben Tätigkeiten wie die Bediensteten des AVD wahrnehmen.“ Inwiefern unterscheiden sich die Aufgabenbereiche der dem Justizwachtmeisterdienst angehörenden Bediensteten von denen der Bediensteten des AVD in der Vorführungsabteilung der UHA und inwieweit und gegebenenfalls welche Aufgaben haben die Justizwachtmeister seit dem Jahr 2005 übertragen erhalten , die zuvor den AVD-Mitarbeitern oblagen? (Bitte detailliert schildern und bezüglich des Aufgabenzuwachses pro Jahr und unter Angabe der konkreten Aufgabenerweiterung/Übernahme.) Es gibt keine speziellen AVD-Bediensteten, die lediglich in der Vorführungsabteilung eingesetzt werden. Jeder AVD-Bedienstete kann in der Vorführung, aber auch in allen anderen Aufgabengebieten des AVD verwendet werden. Grundsätzlich sind Justizwachtmeister überwiegend für die Bewachung und Begleitung der Gefangenen zuständig und leisten somit einen Teil der wesentlich umfangreicheren Aufgaben des AVD. Eine formelle Übertragung von Aufgaben des AVD auf die Justizwachtmeister hat nicht stattgefunden. Im Übrigen siehe Anforderungsprofile für Justizwachtmeister/-innen im Justizvollzug und für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) (unter http://www.hamburg.de/ contentblob/8393048/fa169b54ac1ff9346dc41a84106f92bb/data/anforderungsprofiljustizwachtmeister .pdf und unter http://www.hamburg.de/contentblob/8393038/ 8b93ff83dc04f3a8b091d04ed2056d3d/data/anforderungsprofil-avd.pdf abrufbar). 6. Wie stellt sich aktuell der Stellenbestand in der UHA (Verwaltung/ Fachdienste, AVD und gesamt) sowie die entsprechende Anzahl der Vakanzen dar? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8298 3 Untersuchungshaftanstalt (UHA) Stellenbestand Vakanzen in VZÄ Verwaltung/Fachdienste 61,93 6,42 AVD (inkl. Krankenpfleger) 341,0 28,72 Gesamt 402,93 35,14 7. Wonach bemisst sich konkret die Höhe des Personalbudgets, das den einzelnen Justizvollzugsanstalten jeweils zur Verfügung gestellt wird? Inwiefern werden hierbei Vakanzen oder tatsächliche Eingruppierungen der Bediensteten berücksichtigt? Das im Haushaltsplan für die Produktgruppe Justizvollzug geplante Personalkostenbudget wird im Rahmen der Personaleinsatzsteuerung zentral durch die Justizbehörde verwaltet und auf die Ebene der Aufgabeneinheiten/Anstalten verteilt.