BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8300 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Warum erfolgt keine Koordination zwischen den Maßnahmen für den Bau der U5 und jenen für die M6? Während der eine Teil der Verwaltung die U-Bahn-Linie U5 an der Haltestelle Borgweg plant, plant ein anderer Teil derselben Verwaltung zusätzliche Parkplätze für Busse an der Haltestelle Borgweg. Letzteres wird auch nur bis zu den Baumaßnahmen für die U5 Bestand haben, so der Senat in seiner Antwort auf meine Anfrage Drs. 21/7878. Nicht nur, dass hier Planungskapazitäten sinnlos vergeudet werden, es werden dadurch auch noch Steuergelder verschwendet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. An welchen Stellen und wann jeweils wurden bisher Bohrungen für die Erkundung des Untergrundes entlang der geplanten U5 im Abschnitt Sengelmannstraße – Hauptbahnhof vorgenommen? (Bitte für jede Bohrung einen entsprechenden Lageplan beifügen.) Für den Bereich von Sengelmannstraße bis Jahnring wurden ergänzend zu den bereits vorliegenden Baugrunduntersuchungen im Zeitraum vom 8. September 2016 bis 6. Dezember 2016 folgende zusätzliche Bohrungen und Sondierungen durchgeführt : Bohrung 9a - Überseering (West)/Jahnring Bohrung B10 – Überseering (West) Nummer 45 Bohrung B11 – Überseering (West) Nummer 34 Bohrung B12 – Überseering (West) Nummer 30 Bohrung B13 – Überseering (West)/Sydneystraße Bohrung B14 – Überseering (West)/Nummer 24 Bohrung B15 – Fußweg vom Überseering (West) zum Djakartaweg Drucksondierung DS1 – Überseering (West)/Nummer 40 Drucksondierung DS2 – Überseering (West)/New-York-Ring (Süd) Drucksondierung DS3 – Überseering (West)/Nummer 30 Drucksondierung DS4 – Überseering (West)/Sydneystraße Drucksondierung DS5a – Fußweg vom Überseering (West) zum Djakartaweg Drucksache 21/8300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Drucksondierung DS15 – Überseering (West)/Nummer 34 Drucksondierung DS16 – Überseering (West)/Nummer 30 Ergänzend zu bereits vorliegenden Baugrunduntersuchungen sind für den Bereich von Jahnring bis Hauptbahnhof im Zeitraum vom 6. Februar 2017 bis 10. März 2017 folgende Bohrungen durchgeführt worden: Bohrung 1 – Otto-Wels-Straße Nummer 6 b (Stadtpark) Bohrung 2 – Barmbeker Straße Nummer 89 Bohrung 3 – Barmbeker Straße Nummer 22 Bohrung 4 – Winterhuder Weg 102 Bohrung 5 – Winterhuder Weg 13 Bohrung 6 – Mundsburger Damm 25 Die gewählten Standorte der Bohrungen dienen der Erkundung des Baugrundes sowohl für den Streckenbereich als auch für mögliche Haltestellenstandorte. 2. Welches Ergebnis hatten die unter 1. aufgeführten Bohrungen bisher? Es wurden bei den einzelnen Baugrundaufschlüssen die Bodenzusammensetzung, Bodenkennwerte, Schichtenverlauf, Grundwasserstände und Grundwasseranalysen untersucht. Diese fließen als Grundlage in die weiteren Planungen ein. 3. Welche verschiedenen Handlungsalternativen stehen beziehungsweise standen bisher für die Haltestelle Borgweg zur Diskussion? Welche davon werden zurzeit detaillierter untersucht beziehungsweise geprüft? (Bitte entsprechende Lagepläne beifügen.) 4. Sofern für den alternativen Trassenverlauf Mühlenkamp/Hofweg bisher keine Bohrungen durchgeführt worden sein sollten, warum nicht und wann sind diese an welchen Stellen jeweils geplant beziehungsweise beauftragt? (Bitte für jede Bohrung einen entsprechenden Lageplan beifügen .) 5. Wo sind in dem alternativen Trassenverlauf Mühlenkamp/Hofweg zurzeit Haltestellen geplant und welche Arbeitstitel haben diese? 6. Wann wird nach jetziger Planung die Pro- und Contra-Liste für die beiden alternativen Trassenverläufe in einem ersten Entwurf fertig sein? Die mögliche Lage einer U5-Haltestelle am Borgweg und im Bereich Mühlenkamp/ Hofweg sowie der mögliche Trassenverlauf der U5 östlich der Alster ist Gegenstand einer laufenden Machbarkeitsuntersuchung. Der Senat wird die Bürgerschaft zu gegebener Zeit über die Untersuchungsergebnisse informieren. Im Übrigen siehe Drs. 21/7878. Im Übrigen liegen der HOCHBAHN für den Abschnitt Mühlenkamp/Hofweg ausreichende Erkenntnisse aus vergangenen Baugrunduntersuchungen vor, um die grundsätzlichen Randbedingungen für eine U-Bahn-Strecke im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung ableiten zu können. 7. Auf der Internetseite http://www.via-bus.de/beteiligungsprozessborgweg / wurden für die Veranstaltung am 20. Januar 2017 verschiedene Präsentationen veröffentlicht. a) Welche dieser Präsentationen wurden am 20. Januar 2017 verwendet ? b) Aus welchen Gründen wurden verschiedene, in der veröffentlichten Version enthaltene Seiten am 20. Januar 2017 nicht verwendet/ präsentiert? (Bitte detailliert für alle Seiten in allen verwendeten Präsentationen angeben.) Es wurden die unter www.via-bus.de veröffentlichten Dateien Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8300 3 Borgweg-Dialog, 2. Planungs-Workshop, Präsentation Teil 1/LSBG, BELA, HOCH- BAHN, 20.01.2017 und Borgweg-Dialog, 2. Planungs-Workshop, Präsentation Teil 2/ARGUS, 20.01.2017 vollständig verwendet. c) Welche nachträglichen Veränderungen inklusive Hinzufügungen und Streichungen von ganzen Seiten wurden an den Präsentationen von wem wann vorgenommen? (Bitte detailliert für alle Seiten in allen verwendeten Präsentationen angeben.) Zusätzlich zu der Veröffentlichung der gezeigten Folien wurden die Präsentationen für sehbehinderte Personengruppen aufbereitet: In den barrierefreien Versionen können mittels einer Vorlese-Anwendung (eines sogenannten Screenreaders) Informationen, die gewöhnlich auf dem Bildschirm ausgegeben werden, mithilfe nicht visueller Ausgabegeräte erläutert werden. Daraus ergeben sich folgende Änderungen: Für die barrierefrei zugänglichen Versionen („Borgweg-Dialog, 2. Planungs-Workshop, barrierefreie Präsentation Teil 1/LSBG, BELA, HOCHBAHN, 20.01.2017“ und „Borgweg-Dialog, 2. Planungs-Workshop, barrierefreie Präsentation Teil 2/ARGUS, 20.01.2017“) wurden aus dem ersten Präsentationteil die Folien 2, 10, 18, 37, 42, 47, 50, 51, 52, 53, 54 und 56 und aus dem zweiten Präsentationsteil die Folien 2, 4, 5. 10, 12, 14, 16, 27, 29, 32, 34 und 35 gestrichen. Nachträgliche Veränderungen in der bildlichen Darstellung finden sich in den barrierefreien PDF-Versionen im ersten Präsentationsteil auf Folie 7 und im zweiten Präsentationsteil auf den Folien 3, 17, 20 und 24. Die erforderlichen Alternativtexte in den barrierefreien Präsentationsteilen wurden im Auftrag des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durch die mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragte Agentur und das Ingenieurbüro sprachlich verfasst beziehungsweise bearbeitet. 8. Wäre in den Varianten 4, 5 und 6 analog den Varianten 1b und 3 grundsätzlich auch Tempo 30 zulässig? (Bitte jeweils die zugrunde liegenden Normen angeben.) Nach § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Im Borgweg gibt es keine geschwindigkeitsbedingten Verkehrssicherheitsdefizite. Daher wäre es bei allen aufgeführten Varianten nach derzeitigem Sachstand rechtlich nicht zulässig, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen. 9. Warum wurden bei den verschiedenen Varianten, insbesondere den Varianten 1b und 4, bei der Erstellung der Varianten nicht die Interessen der mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt? Welche Bordsteinhöhen hätten jeweils unmittelbar hinter den verschiedenen Busversionen überwunden werden müssen? Bei allen Planungsvarianten werden die Interessen von mobilitätseingeschränkten Personengruppen berücksichtigt. Ein Ziel der Maßnahmen zur Optimierung des Bussystems ist es, Haltestellen und Querungen barrierefrei zu gestalten. Im Bereich von Querungen werden Bordsteine entsprechend der gültigen Regelwerke abgesenkt. 10. Seit wann verfügt der von der Verwaltung beauftragte Baumgutachter über die entsprechende Gutachterqualifikation, das heißt die Qualifikation zur Begutachtung von Bäumen? Sofern der beauftragte Baumgutachter über diese Qualifikation nicht verfügen sollte, wie viele anerkannte Baumgutachter gibt es in der Metropolregion Hamburg und warum wurde nicht einer von diesen beauftragt? Drucksache 21/8300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Der wertvolle Baumbestand am Borgweg erfordert besondere Beachtung. Daher wurde diesem Thema auf dem 2. Workshop am 20. Januar 2017 ein eigener Fachvortrag gewidmet. Der hinzugezogene Fachexperte ist Absolvent der TU Berlin in der Studienrichtung Landschaftsplanung, gelernter Gärtner und als Landschaftsarchitekt seit dem Jahr 2002 Mitglied der Architektenkammer Hamburg. Die weitergehenden Planungen basieren auf einer Baumdiagnose, inklusive Wurzeluntersuchungen, durch eine Fachfirma , die über entsprechende Spezialisierung und Gerät verfügt. Die objektive und kompetente Begutachtung der Bäume im Borgweg ist somit gewährleistet. Die späteren Bauarbeiten werden zudem baumpflegerisch begleitet. Ein Verzeichnis von anerkannten Baumgutachtern ist nicht bekannt. 11. Trifft es zu, dass sich auf der Abstimmungswand vom 20. Januar 2017 bereits rund 50 Punkte befanden, bevor die Teilnehmer ihre jeweils 3 Punkte abgegeben konnten? Wenn ja, wie steht dieses im Einklang mit den Grundsätzen einer fairen Bürgerbeteiligung? Das Abstimmungsverfahren ist fair durchgeführt worden. Das unter www.via-bus.de veröffentlichte Protokoll enthält ein Foto der Punkteaufteilung. In dem Workshop am 20. Januar 2017 hatten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, die diskutierten Varianten nach ihrer subjektiven Wahrnehmung mit drei Punkten zu bewerten . Mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten den Wunsch, bereits während der Marktplatzpräsentation ihre Bewertung abzugeben, da sie die Veranstaltung frühzeitig verlassen mussten. Dabei haben vier Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer ihre Bewertung auf der im Vorfeld verteilten Bewertungsmatrix vorgenommen. Diese Bewertung wurde nach Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf die große ausgehängte Bewertungsmatrix in Punkte übertragen. Außerdem haben zwei Vertreterinnen/Vertreter der Kammern ihre Bewertung bereits vor der eigentlichen Bewertungsphase an der Tafel vorgenommen sowie ein weiteres Anwohnerpaar. Insgesamt sind die Bewertungen von acht Personen während des Marktplatzes dokumentiert worden. 12. Welche Lehren beziehungsweise Konsequenzen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus der Veranstaltung bezüglich des Senatsprogramms zur Busbeschleunigung in der St.-Gertrud-Kirche aus dem Oktober 2014 hinsichtlich der Bürgerbeteiligung gezogen? (Bitte detailliert darstellen.) 13. Inwiefern harmonieren diese in Frage 12. erfragten Lehren beziehungsweise Konsequenzen mit der Art der Bürgerbeteiligung am 20. Januar 2017? Bei der Veranstaltung am 4. Oktober 2014 handelte es sich um eine öffentliche Sitzung des Regionalausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord. Vertreter des Senats waren als Referenten eingeladen, um den Planungsstand zur Umgestaltung der Papenhuder Straße vorzustellen. Im Bereich Borgweg wird derzeit durch den LSBG ein offenes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es handelt sich um unterschiedliche Veranstaltungsformate, die daher nicht vergleichbar sind. 14. Wie viele Mitarbeiter der Verwaltung (inklusive des Bezirksamtes Hamburg Nord, des HVV, der HOCHBAHN) und des Planungsbüros haben sich an der Abstimmung am 20. Januar 2017 beteiligt? Keine. Die Mitarbeitenden des LSBG, der HOCHBAHN, des HVV, die im Auftrag des LSBG am Borgweg agierenden Büros sowie der Moderator haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Ob weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Verwaltung als Interessensvertreterinnen beziehungsweise -vertreter oder Teilnehmende an der Abstimmung teilgenommen haben, ist nicht bekannt. 15. Aus welchen Gründen weigerte sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, insbesondere vor dem Hintergrund der verschiedenen „Zufälle“ bei den Workshops, in der Abschlussvariante zwei Alternativversionen zur Diskussion zu stellen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8300 5 Die Darstellung ist unzutreffend. Das Meinungsbild der Teilnehmenden war eindeutig: Der Wunsch, die Varianten 6 und 3 weiter auszuarbeiten, ist ein gemeinsames Ergebnis des Beteiligungsworkshops vom 20. Januar 2017. 16. Welche Kosten sind nach jetzigem Planungsstand mit der von der Verwaltung favorisierten Lösung für die Schaffung von Busparkplätzen am Borgweg verbunden und wie teilen sich diese Kosten auf? (Bitte detailliert ohne Bezugnahme auf andere Drucksachen darstellen.) Da es sich beim Borgweg um eine Endhaltestelle der MetroBuslinie 6 handelt, sind bei den Planungen auch Überliegerplätze für Busse zu berücksichtigen. Es handelt sich jedoch nicht um ein Projekt zur Schaffung von Busparkplätzen. Die Planungen zur Optimierung des Bussystems am Borgweg haben insbesondere notwendige Maßnahmen für eine barrierefreie Gestaltung der Haltestellen sowie Verbesserungen für den Busbetrieb, den Radverkehr und die Querungssituation zum Ziel. Der grobe Umfang der Maßnahme ergibt sich erst aus dem laufenden Beteiligungsverfahren. Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes kann daher noch keine seriöse Kostenschätzung vorliegen. 17. Überraschend viele Punkte wurden am 20. Januar 2017 in den Feldern zu/von „Anwohnern“ abgegeben. Wann ist ein „Bürger“ aus Sicht der Verwaltung ein „Anwohner“? (Bitte detailliert sowohl allgemein als auch speziell für den betreffenden Abschnitt am Borgweg begründen.) Der Duden definiert „Anwohner“ als jemanden, „der in unmittelbarer Nähe von etwas wohnt“ (Duden, 2017). Übertragen auf den Borgweg sind Anwohnerinnen und Anwohner aus Sicht der Verwaltung all diejenigen, die im Borgweg sowie in den Nebenstraßen des Borgwegs wohnen. 18. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Vorschlag der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, die Linie M6 insbesondere auch vor dem Hintergrund der teilweisen Verlagerung der Uni in die City Nord bis zur U-Bahn-Station Sengelmannstraße zu verlängern? (Bitte das Pro und Contra detailliert ohne Bezugnahme auf andere Drucksachen darstellen.) Das heutige Angebot durch die Linie 179 im 20-Minuten-Takt ist ausreichend und ist seinem Charakter bereits jetzt eher angebots- als nachfrageorientiert. Die Fahrten der Linie 179 sind im Abschnitt City Nord – Borgweg heute im Durchschnitt mit nur 9,5 Personen besetzt. Eine Verlängerung der MetroBus-Linie 6 zur Sengelmannstraße wurde im Jahr 2013 im Rahmen einer Teilnetzuntersuchung geprüft. Die dabei durchgeführte Simulation im Verkehrsmodell kam zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der MetroBus-Linie 6 nur geringe Auswirkungen auf die Nachfragestruktur haben wird. Untersucht wurden die verkehrlichen Auswirkungen einer Verlängerung der Linie 6 im Zehn-Minuten-Takt mit Gelenkbussen bis zur Sengelmannstraße, was mehr als einer Verdreifachung des heutigen Platzangebotes entspricht. Die Simulation ergab, dass durch eine solche Maßnahme nur circa 400 Fahrgäste pro Tag und Richtung im Querschnitt Stadtpark zusätzlich zu gewinnen wären. Dies steht in keinem Verhältnis zum erforderlichen Mehraufwand. Die Auslastung des Busangebotes würde durch die Maßnahme im Abschnitt City Nord – Borgweg von 13,6 Prozent auf 8,2 Prozent sinken . Die City Nord ist über die Schnellbahnstationen Rübenkamp, Sengelmannstraße und Alsterdorf sowie durch die drei MetroBus- und zwei StadtBus-Linien bereits ausreichend erschlossen. Für die Fahrgäste bieten sich durch Umstieg in die vorhandenen Schnellbahnlinien attraktivere Verbindungen mit kürzeren Reisezeiten in die Innenstadt , als mit einer verlängerten MetroBus-Linie 6 erreicht werden können. In diesen Linien steht im Bereich der City Nord noch ausreichend Kapazität zur Verfügung, um die durch die Wiederbelebung der City Nord zusätzlich erwarteten Fahrgäste aufnehmen zu können. Dies gilt insbesondere für Nutzungen, welche auch jenseits der üblichen Büroanfangs- und Feierabendzeiten Verkehrsbedürfnisse mit sich bringen. Da mit einer verlängerten Metrobus-Linie 6 nur ein überschaubares Fahrgastpotenzial in einem räumlich eng begrenzten Gebiet erreicht werden kann und das bestehende Drucksache 21/8300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Angebot der StadtBus-Linie 179 hierfür ein angemessenes Angebot zur Verfügung stellt, rechtfertigt die nach wie vor geringe Auslastung in diesem Bereich weder eine Bedienung mit Gelenkbussen noch eine Verdichtung der Fahrtenfolgen. Darüber hinaus ist eine Verkürzung der StadtBus-Linie 179 kritisch zu sehen, da diese Linie von zahlreichen Schülerinnen und Schülern der Schule für Sehbehinderte genutzt wird. Ebenso befinden sich im Umfeld des Borgwegs wie auch im weiteren Verlauf der Linie Einrichtungen für andere körperlich beeinträchtigte Menschen, für die eine entsprechende Änderung und gegebenenfalls zusätzliches Umsteigen eine besonders große Herausforderung darstellen.