BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8304 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Angriffe auf Geschwindigkeitskontrolleure Nach Medienberichten gibt es zunehmend Angriffe auf Amtspersonen, die die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrollieren. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Angriffe auf Amtspersonen, die die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrollieren, gab es in den Jahren 2011 – 2016 in Hamburg? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2. Wie viele dieser Amtspersonen wurden dabei verletzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in den Jahren 2011 – 2016 wegen solcher Delikte eingeleitet? Wie endeten diese Verfahren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung der Fragestellungen wäre eine händische Durchsicht sämtlicher Handund Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums an den für die einschlägigen Delikte zuständigen Polizeidienststellen erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Vorgänge pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Medienberichte im Sinne der Eingangsbemerkung des Fragestellers sind nicht bekannt. Aus der Erinnerung ist Mitarbeitern der Verkehrsdirektion ein Sachverhalt aus dem Jahr 2015 bekannt, bei dem ein Messposten durch einen vor der Personalienfeststellung flüchtenden Fahrzeugführer verletzt wurde. Gegen den Fahrzeugführer hat die Polizei ein Strafverfahren eingeleitet. Ausweislich des Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystems MESTA der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte durch Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 23. Juni 2016 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und Verleumdung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 200 Euro an den Geschädigten im Rahmen des Adhäsionsverfahrens verurteilt. 4. Welche Schutzmaßnahmen werden ergriffen, um solche Angriffe zu verhindern beziehungsweise ihnen zu begegnen? Alle bei der Polizei als Messposten eingesetzten Mitarbeiter sind mit Reizstoffsprühgerät sowie Schusswaffe ausgestattet und werden regelmäßig in einsatzbezogenem Training fortgebildet. Die eingesetzten Messfahrzeuge sind funkverbunden; der jeweilige Aufstellungsort ist der Polizeieinsatzzentrale bekannt. Bei ausreichend zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen wird bei Geschwindigkeitskontrollen zur Nachtzeit darüber hinaus Drucksache 21/8304 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ein zweiter Messposten mit einem weiteren Messfahrzeug in unmittelbarer Nähe eingesetzt . 5. Werden Videoaufnahmen erstellt, wenn solche Angriffe stattfinden? Wenn ja: auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn nein: warum nicht? Nein; zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzte Messfahrzeuge sind nicht mit Videosystemen ausgestattet. Nach Auffassung der Polizei ist eine solche Ausstattung nicht erforderlich; im Übrigen siehe Antwort zu 4.