BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8305 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Was zahlt der Senat an Ausgleich für Flüchtlingsunterkünfte in der Hummelsbütteler Feldmark? „Weniger Flüchtlinge nach Hummelsbüttel“ titelte der NDR Ende April 2016. Eigentlich hatte der Senat Ende 2015 noch beabsichtigt, in der Hummelsbütteler Feldmark an zwei Standorten zusammen 3.500 Flüchtlinge unterzubringen , doch Anwohner, Naturschutzverbände und die CDU riefen zum Schutz der Flächen auf. Der rot-grüne Senat sah sich gezwungen, der Übermacht an guten Argumenten einen Kompromiss anzubieten, der nun vorsieht, nur noch die Fläche am „Rehagen“ mit Unterkünften nach „Perspektive Wohnen“ zu bebauen, die nur deutlich weniger Plätze als öffentlich-rechtliche Unterkünfte einplant. Die Planungen für die Fläche „Wildes Moor“ wurden aufgegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Erfolgte eine Ausschreibung für die Vergabe des Bauauftrags für die Grundstücke „Wildes Moor“ und „Rehagen“? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/1838. 2. Im vergangenen Jahr nahm der rot-grüne Senat von der Idee Abstand, auch auf der Fläche „Wildes Moor“ eine Flüchtlingsunterkunft zu bauen. a) Gab es bereits einen Investor für die Fläche? Wenn ja, welchen und erfolgten Ausgleichszahlungen (in welcher Höhe), als das Bauvorhaben platzte? Siehe Drs. 21/3838. Es wurden vom Investor Planungsleistungen angekauft, siehe auch Drs. 21/5824. Von der Nennung der Höhe des Kaufpreises sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und damit aus Gründen des Staatswohls sowie zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses seiner Vertragspartner ab. b) Wie war der Stand der Planungen und waren im Rahmen dieser bereits Aufträge vergeben worden? Wenn ja, welche, wann und an wen? Und erfolgten hier Zahlungen? Wenn ja, wann, an wen, wofür und in welcher Höhe? Das Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29 – Wildes Moor wurde nach der öffentlichen Plandiskussion und nach dem Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ eingestellt. Drucksache 21/8305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Bezirksamt Wandsbek hat im Zusammenhang mit der Planung folgende Aufträge vergeben und nach Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen an die Auftragnehmer entgolten: Baumaufmaß, beauftragt am 18. Dezember 2015 an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Auftragssumme 3.189,00 Euro. Stadtklimatische Wirkungsanalyse, beauftragt am 19. Mai 2016 an die Firma Weatherpark, Auftragssumme 14.800,00 Euro. Artenschutzfachliche Potenzialanalyse, beauftragt am 01. Februar 2016 an die Firma Planungsgemeinschaft Marienau, Auftragssumme 4.318,27 Euro. 3. Rot-Grün hat den „Natur-Cent“ erfunden, dessen Ziel es sein soll, mit den finanziellen Mitteln aus dem neuen Instrument an anderer Stelle Grünflächen aufzuwerten. a) In welcher Höhe werden Mittel durch den Wegfall des Landschaftsschutzgebietes „Rehagen“ in den „Natur-Cent“ fließen? Das Landschaftsschutzgebiet ist nicht weggefallen. Es wurden 0,34 Prozent der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal entlassen. Die Veranschlagung des Natur-Cents für die Flüchtlingsunterbringung „Rehagen“ wird erstmalig zum Haushalt 2019/2020 erfolgen. Es gibt daher noch keine konkretisierte Berechnung der Höhe des Natur-Cents für dieses Vorhaben. b) Wann entscheidet wer, wofür die für das Landschaftsschutzgebiet „Rehagen“ in den „Natur-Cent“ eingezahlten Mittel verwendet werden beziehungsweise wo welche Ausgleichsflächen erworben beziehungsweise Grünflächen aufgewertet werden? Die Behörde für Umwelt und Energie entscheidet nach Bereitstellung des Natur-Cents für das Vorhaben „Rehagen“ im Haushalt 2019/2020 über die Verwendung der Mittel.