BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8307 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Stephan Gamm (CDU) vom 09.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Baumscheiben in der Fuhlsbüttler Straße (V) In seinen Antworten auf verschiedene CDU-Anfragen (Drs. 21/4015, Drs. 21/4145, Drs. 21/4277, Drs. 21/4538, Drs. 21/5122, Drs. 21/8099) hat der Senat die Frage nach den Kosten beziehungsweise Preisen für die 43 entlang der Fuhlsbüttler Straße seinerzeit geplanten Baumscheiben unter Verweis auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern“ und damit zusammenhängende „Wettbewerbsgründe“ verweigert. Laut Drs. 21/8099 waren sämtliche Bau- und Pflanzarbeiten in der Fuhlsbüttler Straße erst in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2017 abgeschlossen und nicht, wie in Drs. 21/5122 angekündigt, bereits Anfang Oktober 2016. Diese Verzögerung ist der neueste argumentative Kniff, mit dem Rot-Grün versucht, die Veröffentlichung der Zahlen bezüglich der Kosten der Baumscheiben in der Fuhlsbüttler Straße zu verhindern. Dies gilt umso mehr, als dass der Senat beispielsweise laut Seite 62 der Drs. 20/12018 angeben konnte, dass für die Erneuerung der Baumscheiben in der Neugrabener Bahnhofsstraße im Bezirk Harburg exakt 393.861 Euro ausgegeben wurden. Mit dieser Auskunftsfreudigkeit konfrontiert, führte der Senat in Drs. 21/4277 aus, dass es sich bei der in Drs. 20/12018 genannten Summe um „die Gesamtkosten für das Projekt Erneuerung Baumscheiben Neugrabener Bahnhofsstraße“ gehandelt habe und dass „ein Rückschluss auf die Preiskalkulation des Auftragnehmers (…) daraus nicht gewonnen werden (kann), denn Einzelpreise wurden nicht genannt.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Drs. 21/8099 schrieb der Senat: „Sämtliche Bau- und Pflanzarbeiten in der Fuhlsbüttler Straße waren in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2017 abgeschlossen. Der Abschluss von Bauarbeiten bedeutet regelhaft, dass die Schlussrechnung einer Baumaßnahme erst später vorliegt.“ 1. In welcher Kalenderwoche (KW) wird die Schlussrechnung für sämtliche Bau- und Pflanzarbeiten in der Fuhlsbüttler Straße vorliegen? Die Schlussrechnung wird durch den Auftragnehmer nach der endgültigen Verhandlung aller Nachträge zu einem Zeitpunkt seiner Wahl gestellt. Dabei ist zu berücksichtigen , dass vertraglich eine Anwuchspflege der Pflanzungen in den Baumscheiben bis zum März des Jahres 2019 vereinbart ist. Eine Schlussrechnung wird erst nach Ablauf dieses Zeitraums erwartet. 2. Warum waren sämtliche Bau- und Pflanzarbeiten in der Fuhlsbüttler Straße laut der Senatsantwort aus Drs. 21/8099 erst in der zweiten KW Drucksache 21/8307 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 des Jahres 2017 abgeschlossen und damit nicht, wie in Drs. 21/5122 angekündigt, im Oktober 2017? Der Lieferant der Basaltsteine, mit denen die Baumscheiben eingefasst sind, war von der Insolvenz der transportierenden Reederei im September des Jahres 2016 betroffen . Die Steine konnten erst entsprechend später ausgeliefert werden. Im Übrigen wurde die Beendigung der Arbeiten nicht für Oktober 2017 angekündigt. Bei den genannten Terminen handelte es sich um voraussichtliche Terminangaben. 3. Wie bewerten die ortsansässigen Einzelhändler und Gewerbetreibenden den vom Senat in der Antwort auf Frage 4. der Drs. 21/8099 eingeräumten massiven Verlust an öffentlichen Parkplätzen? Die gesamte Umgestaltung der Fuhlsbüttler Straße und damit auch die Veränderung der Parkraumsystematik wurde in einem intensiven Planungsprozess erörtert, an dem auch die Gewerbetreibenden beteiligt waren (siehe http://barmbek-baut.de/projektund -baustellenchronik/). Die Bereitstellung von öffentlichen Stellplätzen in Tiefgaragen wurde im Rahmen des Beteiligungsworkshops Gewerbe als eine mögliche Kompensation entfallener Parkplätze vorgeschlagen. Seitens der Einzelhändler und Gewerbetreibenden wurde die Ausweisung von Anlieferzonen im Seitenraum der Fuhlsbüttler Straße als wichtig erachtet. Anhand von Fragebögen wurde deshalb bei ihnen der Bedarf an Ladeverkehr ermittelt und entsprechend die Lage von vier Anlieferzonen (entspricht circa 20 Parkplätzen in Schrägaufstellung ) platziert. Durch die beiden bereits öffentlich nutzbaren Parkhäuser der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und des Drosselstar in der Drosselstraße in unmittelbarer Nähe (je 100 m rechts und links der Fuhlsbüttler Straße) steht schon jetzt eine insgesamt erhöhte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. Darüber hinaus ist derzeit an der Ecke Fuhlsbüttler Straße/Hellbrookstraße ein weiteres Bauvorhaben in Planung, welches im zweiten UG eine Tiefgarage vorsieht, die sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für Kundinnen und Kunden der Fuhlsbüttler Straße Parkplätze bereithalten wird. Die Zufahrt erfolgt über die Fuhlsbüttler Straße.