BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8310 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 10.03.17 und Antwort des Senats Betr.: „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ – Wann liefert der Senat? Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Januar 2016 (Drs. 21/2770) wurde eine Prüfung für den Aufbau eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds “ in Auftrag gegeben. In der damaligen Debatte zeigten die Redner von SPD und GRÜNEN auf, dass bereits eine Vielzahl von Investoren bereitstehen würde. Entsprechend groß war das mediale Echo auf die Initiative des Parlaments. Die Prüfungsergebnisse sollten dem Parlament im 2. Quartal 2016 vorgelegt werden. Ebenso sollten bereits konzeptionelle Überlegungen unter Einbeziehung externen Know-hows vorliegen. Trotz mehrfacher Nachfrage durch die CDU-Fraktion konnte der Senat bislang keinerlei Zwischenstände oder Ergebnisse vorlegen (vergleiche zuletzt Drs. 21/6454). Mittlerweile sind 14 Monate seit dem Beschluss der Bürgerschaft vergangen, der Prüfbericht sowie erste konzeptionelle Überlegungen des Senats sind seit einem Dreivierteljahr überfällig. Zuletzt zeigte eine Analyse des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) auf, dass die Start-up-Metropole Hamburg unter anderem im Bereich Venture Capital weiterhin großen Nachholbedarf hat. Bemühungen des Senats, diesen Punkt aufzugreifen sind nicht erkennbar. Der Handlungsbedarf ist umso größer. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (IFB) hat im Auftrag und in Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) einen Prüfbericht erstellt und die Schlussfassung im Oktober des Jahres 2016 vorgelegt. Die Ergebnisse wurden unter Einbeziehung externer Experten erarbeitet. Die Mitteilung an die Bürgerschaft wird im 2. Quartal erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2770 und Drs. 21/6454. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann ist mit den Ergebnissen des Prüfberichts zu rechnen? 2. Wieso hat sich die Vorlage der Ergebnisse dermaßen verzögert? a) Bearbeitet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Beschlüsse der Bürgerschaft nachlässig? Wenn ja, warum? b) Stehen nicht ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung? Wenn ja, warum? Drucksache 21/8310 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wenn es externe, nicht vom Senat verschuldete Ursachen für die Verzögerung von einem Dreivierteljahr für die Erstellung eines Prüfberichts zur Einrichtung eines städtischen Fonds gibt, welche sind dies? 4. Welche Ressourcen wurden verwendet, um den Prüfbericht anzufertigen ? Welche Akteure waren daran beteiligt? 5. Welches externe Know-how wurde bislang eingebunden? 6. Welche Investoren haben bislang zugesagt, in den neuen städtischen Fonds zu investieren? 7. Laut Beschluss der Bürgerschaft soll die Fonds-Beteiligung der Stadt 10 Prozent des Gesamtkapitals beziehungsweise 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Finden sich nicht ausreichend private Investoren, fällt der städtische Zuschuss entsprechend geringer aus. Hält es der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für denkbar, bei ausbleibenden privaten Investitionen den städtischen Anteil doch zu erhöhen, um die notwendige Liquidität des Hamburger Innovations-Wachstumsfonds abzusichern? Siehe Drs. 21/7716 und 21/6454.