BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8311 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter (SPD) vom 10.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Altablagerungen mit Abfällen im Stadtteil Rahlstedt In der östlichen Rahlstedter Feldmark befinden sich die beiden Altablagerungen mit Abfällen mit den Flächennummern 7840-004/00 (Schimmelreiterweg) und 7840-006/00 (Kösterrodenweg). Sie sind als ehemalige Bauschuttdeponien spezifiziert. Bei ihnen besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen (vergleiche Drs. 19/569). Hierzu frage ich den Senat: A. Flächennummer 7840-004/00 (Schimmelreiterweg) 1. Welche Informationen und Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde zu dieser Altlast vor, welche Informationen sind im Altlasthinweiskataster zu dieser Altlast verzeichnet? Die Altablagerung entstand aus dem Sandabbau und der anschließenden Wiederverfüllung mit Erdaushub, Bauschutt sowie Haus- und Sperrmüll. Die Mächtigkeit der Altablagerung ist nicht bekannt. Der Abbau und die Wiederverfüllung wurden von einem privaten Grundeigentümer durchgeführt. 2. Wie groß ist die Fläche dieser Altlast? Die Fläche der Altlast umfasst circa 46.000 m². 3. Welche Stoffe wurden hier in welchem Zeitraum durch wen abgelagert und inwieweit erfolgte dies mit Genehmigung? Wurden hier möglicherweise Munitionsreste abgelagert? In der Zeit vor 1976 bis 1986 erfolgte die Verfüllung mit den in der Antwort zu 1. genannten Stoffen durch den Grundeigentümer. Genehmigungsunterlagen liegen nicht vor. Über die Ablagerung von Munitionsresten ist nichts bekannt. 4. Wurden bei dieser Altlast bereits die Gefährdungspotenziale für die Wirkungspfade „Boden – Grundwasser“, „Boden – Oberflächengewässer“ (insbesondere in Bezug auf die Stellau), „Boden – Mensch“, „Boden – Nutzpflanze“ und „Boden – Deponiegase“ überprüft? Untersuchungen wurden für den Pfad „Boden – Oberflächengewässer“ durchgeführt. Wenn ja, wann, und zu welchem Ergebnis ist die Überprüfung gekommen? Untersuchungen des Oberflächengewässers (Wasser und Sediment) zwischen 1992 und 1996, nach Beendigung der Ablagerungen, lassen keine Auffälligkeiten erkennen. Wenn nein, warum nicht, und inwieweit ist dies noch beabsichtigt? Drucksache 21/8311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Fläche ist mit Ausnahme von zwei belüfteten Unterständen unbebaut und durchgängig bewachsen. Sie wird als Weide genutzt. Bei der gegenwärtigen Nutzung sind Untersuchungen hinsichtlich der Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Deponiegas nicht erforderlich. Das Gaspotenzial der Altablagerung wird aufgrund der Zusammensetzung der Ablagerung als gering eingeschätzt. In der Umgebung der Altablagerung ist das Grundwasser durch Deckschichten geschützt. Es ist davon auszugehen, dass diese Deckschichten auch unter der Altablagerung vorhanden sind. Das Oberflächenwasser ist ohne Auffälligkeiten (siehe oben). Eine Gefährdung des Grundwassers ist nicht anzunehmen. 5. Welche Maßnahmen wurden in Bezug auf diese Altlast in der Vergangenheit ergriffen, welche stehen gegebenenfalls noch aus? Für die Fläche besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen . B. Flächennummer 7840-006/00 (Kösterrodenweg) 1. Welche Informationen und Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde zu dieser Altlast vor, welche Informationen sind im Altlasthinweiskataster zu dieser Altlast verzeichnet? Die Altablagerung entstand aus dem Sandabbau und der anschließenden Wiederverfüllung mit Erdaushub, Füllboden sowie Straßenaufbruch ohne wassergefährdende Beimengungen (insbesondere bituminöse Stoffe). Die Mächtigkeit der Altablagerung ist nicht bekannt. Der Abbau und die Wiederverfüllung wurden von einem privaten Grundeigentümer durchgeführt. 2. Wie groß ist die Fläche dieser Altlast? Die Fläche der Altlast umfasst circa 33.000 m². 3. Welche Stoffe wurden hier in welchem Zeitraum durch wen abgelagert und inwieweit erfolgte dies mit Genehmigung? Wurden hier möglicherweise Munitionsreste abgelagert? In der Zeit zwischen 1976 und 1988 durfte die Fläche mit den in der Antwort zu 1. genannten Stoffen durch den Betreiber verfüllt werden. Der Verfüllung lagen eine Baugenehmigung und ein Planfeststellungsbeschluss zugrunde. Über die Ablagerung von Munitionsresten ist nichts bekannt. 4. Wurden bei dieser Altlast bereits die Gefährdungspotenziale für die Wirkungspfade „Boden – Grundwasser“, „Boden – Oberflächengewässer“ (insbesondere in Bezug auf die Stellau), „Boden – Mensch“, „Boden – Nutzpflanze“ und „Boden – Deponiegase“ überprüft? Untersuchungen wurden für den Pfad „Boden – Oberflächengewässer“ durchgeführt. Wenn ja, wann, und zu welchem Ergebnis ist die Überprüfung gekommen? Untersuchungen des Oberflächengewässers (Wasser und Sediment) zwischen 1992 und 1996, nach Beendigung der Ablagerungen, lassen keine Auffälligkeiten erkennen. Wenn nein, warum nicht, und inwieweit ist dies noch beabsichtigt? Die Fläche ist unbebaut und durchgängig bewachsen und liegt brach. Bei der gegenwärtigen Nutzung sind Untersuchungen hinsichtlich der Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Deponiegas nicht erforderlich. Das Gaspotenzial der Altablagerung wird trotz des Verdachtes auf die Beimengung hausmüllähnlicher Bestandteile als gering eingeschätzt. In der Umgebung der Altablagerung ist das Grundwasser durch Deckschichten geschützt. Es ist davon auszugehen, dass diese Deckschichten auch unter der Altablagerung vorhanden sind. Der Sandabbau durfte nur bis 30 cm über der anstehenden Deckschicht erfolgen. Das Oberflächengewässer ist ohne Auffälligkeiten (siehe oben). Eine Gefährdung des Grundwassers ist nicht anzunehmen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8311 3 5. Welche Maßnahmen wurden in Bezug auf diese Altlast in der Vergangenheit ergriffen, welche stehen gegebenenfalls noch aus? Für die Fläche besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen .