BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8312 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 10.03.17 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Februar 2017? (II) Zum Beantwortungszeitpunkt von Drs. 21/8192 lagen noch nicht alle Informationen des Ausländerzentralregisters vor. Daher fragen wird den Senat erneut: Zum Zeitpunkt der Beantwortung lag die Monatsstatistik des Ausländerzentralregisters (AZR) für Februar 2017 noch nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Februar 2017 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Februar 2017 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Februar 2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 12 8 4 Bosnien und Herzegowina 5 3 2 Montenegro 1 1 - Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 10 7 3 Kosovo 2 2 - Russische Föderation 33 26 7 Türkei 2 2 - Serbien 7 2 5 Europa 72 51 21 Algerien 5 5 - Eritrea 12 12 - Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire) 1 1 - Gambia 1 1 - Drucksache 21/8312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Herkunftsstaaten Hamburg Februar 2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Ghana 5 3 2 Marokko 5 4 1 Guinea 1 1 - Sierra Leone 1 - 1 Somalia 9 9 - Ägypten 5 5 - Afrika 45 41 4 Peru 1 1 - Venezuela 1 1 - Amerika 2 2 - Armenien 5 5 - Afghanistan 63 61 2 Vietnam 2 2 - Irak 46 44 2 Iran, Islamische Republik 36 31 5 Jordanien 2 2 - Syrien, Arabische Republik 131 130 1 China 1 1 - sonst. asiat. Staatsangeh. 6 6 1 Asien 292 282 10 Australien - - - Ungeklärt 3 3 - Unbekannt 3 3 - Herkunftsländer gesamt 414 379 35 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 28.02.2017 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Februar 2017 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Februar 2017 wurden 1.961 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 5 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 535 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 207 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 168 Ablehnungen 786 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 260 Quelle: BAMF, Stand: 28.02.2017 4. Wie war die Gesamtschutzquote im Februar 2017? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurden, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen, betrug 46,66 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Februar 2017 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Siehe Vorbemerkung. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (UMA) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8312 3 6. Mit Drs. 21/8192 konnte der Senat noch nicht angeben, wie viele UMA in einer Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung für junge Erwachsene leben. Wie lauten hier die Zahlen für Februar 2017? Am Stichtag 28. Februar 2017 lebten 833 unbegleitete minderjährige Ausländer in Hamburg. 364 wurden im Rahmen der Erstversorgung, 469 in einer Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung betreut. Im Übrigen siehe Anlage. Darüber hinaus lebten zum Stichtag weitere 1.198 unbegleitet und minderjährig eingereiste Ausländer als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII. Rückführungen/Ausreisen 7. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Februar 2017 in Hamburg auf? b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. c) Wie viele der Duldungen sind sogenannte Kettenduldungen, also betreffen Personen, die bereits länger als acht Jahre in Deutschland leben? Aus welchen Ländern stammen sie? Wie viele Inhaber einer Kettenduldung haben im Jahr 2016 ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgesprochen bekommen? d) Wie viele der i) Ausreisepflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im Februar 2017? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 34 Überstellungen in Drittländer 24 Überwachte Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 28 Summe 86 Darüber hinaus gibt es eine unbestimmte Zahl von Personen, die ohne behördliche Kontrolle das Bundesgebiet verlässt. Drucksache 21/8312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Erstversorgungseinrichtungen nach Herkunftsländern und Betreuungsort Siehe Drs. 21/8192 2. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Hilfen zur Erziehung nach Herkunftsländern Stichtag 28.02..2017, Quelle: JUS-IT Männlich Weiblich Summe afghanisch 181 18 199 eritreisch 38 18 56 ägyptisch 55 55 somalisch 28 10 38 syrisch 68 3 71 guineisch 15 15 gambisch 4 2 6 irakisch 4 1 5 iranisch 3 1 4 algerisch 3 3 albanisch 1 1 2 palästinensisch 2 2 beninisch 3 3 nigerianisch 2 2 guinea-bissauisch 1 1 pakistanisch 1 1 ungeklärt 1 1 angolanisch 1 1 2 indisch 1 1 montenegrinisch 1 1 armenisch 1 1 Summe: 413 56 469 3. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Hilfen zur Erziehung nach Betreuungsort und Rechtsgrundlage Stichtag 28.02.2017, Quelle: JUS-IT 13 UMA erhalten mehr als eine Leistung gleichzeitig, diese UMA werden in dieser Statistik mehrfach gezählt. Ort / Stadtteil § 19 § 30 amb. § 30 Wohn. § 33 § 34 § 35 Summe: Hamburg Hamburg-Mitte Billstedt 5 15 3 23 Borgfelde 1 3 4 Hamm 10 10 20 Horn 2 5 2 9 Rothenburgsort 4 4 St. Georg 2 1 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8312 5 Ort / Stadtteil § 19 § 30 amb. § 30 Wohn. § 33 § 34 § 35 Summe: St. Pauli 1 1 Veddel 1 1 Wilhelmsburg 3 2 9 2 16 Altona Altona-Altstadt 1 1 Altona-Nord 2 4 6 Bahrenfeld 3 1 4 1 9 Iserbrook 1 6 1 8 Lurup 2 9 2 13 Osdorf 1 2 1 4 Othmarschen 1 1 Ottensen 2 2 4 2 10 Rissen 1 1 Sternschanze 1 1 Eimsbüttel Eidelstedt 1 3 4 Eimsbüttel 1 1 2 Lokstedt 3 2 7 12 Niendorf 3 6 1 10 Schnelsen 11 11 Stellingen 9 2 2 13 Hamburg-Nord Alsterdorf 1 1 Barmbek-Nord 1 4 5 Barmbek-Süd 11 3 2 16 Dulsberg 1 1 Eppendorf 3 3 Fuhlsbüttel 3 3 Groß Borstel 30 30 Langenhorn 2 1 20 6 29 Ohlsdorf 1 1 Uhlenhorst 2 2 Wandsbek Bramfeld 2 1 10 5 18 Eilbek 6 2 8 Farmsen-Berne 2 5 7 Hummelsbüttel 1 1 Jenfeld 2 2 4 Lemsahl-Mellingstedt 1 1 2 Poppenbüttel 8 8 Rahlstedt 2 1 21 2 26 Sasel 5 5 Steilshoop 1 1 Tonndorf 3 3 Volksdorf 1 1 Wandsbek 9 5 14 Wellingsbüttel 4 4 Bergedorf Bergedorf 2 2 12 16 Lohbrügge 2 6 1 9 Neuallermöhe 1 1 Harburg Eißendorf 1 1 Harburg 2 3 7 12 Hausbruch 3 2 5 Heimfeld 2 6 1 9 Langenbek 1 1 Neugraben-Fischbek 2 1 1 4 Drucksache 21/8312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Ort / Stadtteil § 19 § 30 amb. § 30 Wohn. § 33 § 34 § 35 Summe: Sinstorf 4 4 Wilstorf 7 2 9 2 8 2 12 Ammersbek 1 1 Halstenbek 2 3 5 Wedel 4 4 Quickborn 1 1 Dannenberg 1 1 Norderstedt 1 1 Elmshorn 1 1 Pinneberg 3 3 Ellerbek 1 1 Ahrensburg 1 1 Summe: 3 46 41 12 281 99 482