BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8313 21. Wahlperiode 17.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 10.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Mangelnde Brandschutzkontrollen – Welche Gefahren lauern für Besucher von Veranstaltungen? Am Montag, den 6. März 2017, wurde der geplante Auftritt des türkischen Außenministers im „Plaza Event Center“ in Hamburg-Wilhelmsburg vom zuständigen Bezirksamt Hamburg-Mitte untersagt, weil bei einer Begehung festgestellt wurde, dass der Brandschutz in der Halle nicht ausreiche. Dem Veranstalter wurde die Konzession entzogen, dieses Objekt weiter für Veranstaltungen zu nutzen. Eine richtige Entscheidung, denn der Brandschutz ist unverzichtbar. In der Vergangenheit wurde die Halle regelmäßig für Veranstaltungen genutzt, die von vielen Menschen besucht wurden. Es stellt sich die Frage, ob diese dadurch, dass die Stadt ihrer Verpflichtung zur Kontrolle eines genügenden Brandschutzes nicht früher nachgekommen ist, möglicherweise unnötig in Gefahr gebracht wurden und wie sich das in anderen Veranstaltungsräumen darstellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu welchen Zeitpunkten und in welchen Abständen müssen Veranstaltungsräume durch welche Stellen auf ihren Brandschutz hin kontrolliert werden? (Bitte unter Angabe der rechtlichen Grundlagen nennen.) Die grundlegende Zuständigkeit für die Sicherheit von Gebäuden und deren Nutzung liegt bei den Bauaufsichten in den Bezirken und im Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH). Hierzu gehört die Auflagenerteilung im Baugenehmigungsverfahren und deren Überwachung im Betrieb. Auf Grundlage § 1 Brandverhütungsschauverordnung (BVSVO) führt die Feuerwehr Brandverhütungsschauen in Versammlungsstätten durch. Auf Grundlage § 2 BVSVO werden in Versammlungsstätten Brandverhütungsschauen alle drei Jahre durchgeführt . Darüber hinaus kann bei besonderen Brandereignissen im In- und Ausland sowie aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung oder von Besuchern die Feuerwehr eine feuersicherheitliche Überprüfung in betrieblicher Hinsicht unangemeldet durchführen. 2. Wie viele Stellen sind bei der Feuerwehr und in den einzelnen Bezirksämtern jeweils für die Kontrolle des Brandschutzes und die Umsetzung der Empfehlungen der Feuerwehr vorhanden und wie viele dieser Stellen sind aktuell jeweils tatsächlich besetzt? (Bitte pro Bezirksamt darstellen .) Die zuständigen Bauprüfer der Bezirksämter prüfen neben anderen Sachverhalten auch die bautechnischen Anforderungen des Brandschutzes in Gebäuden im Rahmen Drucksache 21/8313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 von Bauanträgen für Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten sowie für Anträge auf Nutzungsänderungen (Wohnen, Gewerbe, Veranstaltungen). Bei der Feuerwehr sind zwölf Stellen für die Umsetzung der Brandverhütungsschauen sowie der feuersicherheitlichen Überprüfung vorhanden. Zwei Stellen sind derzeit vakant, eine Nachbesetzung ist geplant. 3. Wann wurde das „Plaza Event Center“ vor März 2017 tatsächlich zuletzt auf die Einhaltung der brandschutztechnischen Vorgaben hin kontrolliert ? Das „Plaza Event Center“ wurde durch die Feuerwehr im Rahmen einer Brandverhütungsschau am 9. September 2014 zuletzt begangen. a. Was wurde hierbei festgestellt? Es wurden Mängel der technisch/baulichen Brandschutzausstattung und im Vorhalten /Ausweisen von Brandschutznachweisen/Brandschutzunterlagen festgestellt. b. Wann hätte es danach das nächste Mal kontrolliert werden müssen ? Die nächste regelhafte Brandverhütungsschau war für das Jahr 2017 geplant. c. Aus welchem Grund wurde die Kontrolle nicht rechtzeitig durchgeführt ? Entfällt. d. Besaß das „Plaza Event Center“ seit seiner Öffnung jemals einen ausreichenden Brandschutz? Der Verfügungsberechtigte hatte schriftlich die Mängelbehebung bestätigt. Nach Auskunft des zuständigen Bezirksamtes und der Feuerwehr wurde davon ausgegangen , dass der Brandschutz ausreichend war. e. Welche Informationen liegen der zuständigen Stelle darüber vor, wie viele Veranstaltungen mit rund wie vielen Besuchern das „Plaza Event Center“ durchgeführt hat, seitdem es keinen ausreichenden Brandschutz mehr hatte? Hierzu liegen den zuständigen Behörden keine Informationen vor. 4. Wie viele Kontrollen zur Überprüfung eines ausreichenden Brandschutzes in Veranstaltungsräumen wurden seit dem Jahr 2011 jährlich in den einzelnen Bezirken durchgeführt, welche Ergebnisse hatten diese Überprüfungen und wie viele Nutzungsuntersagen wurden daraufhin erteilt? (Bitte pro Jahr und Bezirk darstellen.) Die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Daten werden durch die Feuerwehr und die Bezirksämter statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung würde die händische Auswertung von mehreren Hundert Vorgängen pro Jahr erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Rahmen von Brandsicherheitsschauen wurde in den Jahren 2011 – 2017 folgende Anzahl von Kontrollen durch die Feuerwehr durchgeführt: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* Anzahl 377 486 449 606 545 507 107* * Stichtag: 10. März 2017