BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8316 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 13.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Mittelkürzung des Jobcenters team.arbeit.hamburg bei Fördermaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger/-innen um bis zu 70 Prozent, um Mittel in die Verwaltung der Arbeitslosen zu verschieben In Hamburg gab es im Februar 2017 136.724 registrierte Arbeitssuchende. Das sind 3.146 oder 2,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Dass die Aufgaben der Integration in den Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten und Jahren deutlich zunehmen werden, ist auch angesichts der Flüchtlingszahlen allen bewusst. Aktuelle Informationen an die Hamburger Bildungsträger sprechen eine ganz andere Sprache: Seit dem 1. Februar hat Jobcenter team.arbeit.hamburg für viele ALG-II-Empfänger einen Förderstopp verhängt. Viele Maßnahmen für Menschen, die zum Beispiel ein individuelles Coaching, eine Vorbereitung auf eine Umschulung oder Unterstützung bei Sprache und Integration brauchen , stehen vor dem Aus. Bei den Trägern droht eine Entlassungswelle mit Kurzarbeit, viele Arbeitslose erhalten keine Angebote mehr. Tatsächlich ist aber mehr Geld vom Bundestag für die Fördermaßnahmen in Hamburg beschlossen worden. Hintergrund der Förderbremse sind offenbar deutlich steigende Kosten in der Hamburger Arbeitsverwaltung. Im Jahr 2016 lagen mit Ausgaben von 111 Millionen Euro die Mittel für Bildung oder Beschäftigungsangebote schon deutlich unter den Ausgaben für die Verwaltung der Arbeitslosen, die in 2016 bereits 167 Millionen Euro verschlang. Das reicht dem Hamburger Jobcenter nicht, in 2017 ist eine Steigerung auf 178 Millionen Euro vorgesehen – bei gleicher Mitarbeiterzahl. Die zusätzlichen Kosten werden nun offenbar bei den Arbeitslosen eingespart. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gemeinsam mit der Arbeitsagentur für das Jobcenter verantwortlich und beteiligt sich auch in erheblichem Umfang (15,2 Prozent) an dessen Verwaltungskosten. Aus Hamburger Sicht ist daher Transparenz aller Kosten des Jobcenters geboten. Warum die Gesamtverwaltungskosten 2017 so stark steigen sollen, dass eine Umschichtung von über 13 Millionen Euro aus dem EGT erforderlich sein soll, muss offengelegt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach § 46 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind im Bund die Haushaltsmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltung als Gesamtbudget zu veranschlagen. Dem wird haushaltsrechtlich durch eine gegenseitige Drucksache 21/8316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Deckungsfähigkeit Rechnung getragen. Eine Umschichtung ist notwendig, weil die Zuteilung des Bundes nicht auskömmlich ist, um die regelmäßigen Kosten zu finanzieren . Dazu gehören Personalkosten, um den gesetzlich definierten Betreuungsschlüssel zu realisieren, IT-Kosten, Mieten für Gebäude beziehungsweise weitere laufende Betriebskosten. Die Nichtauskömmlichkeit des Verwaltungsmittelbudgets und der daraus resultierenden Umschichtungen besteht seit mehreren Jahren und ist ein bundesweites Problem. Im Jahr 2015 betrug der Umschichtungsbetragsanteil am Zuteilungsbetrag bundesweit 17,89 Prozent (vergleiche BT.-Drs. 18/8956). Bis 2012 ist es Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) gelungen, ohne Umschichtungsbetrag auszukommen – in den Folgejahren konnte der Umschichtungsbetrag im Vergleich zu den nächsten fünf größten Jobcentern im Bund vergleichsweise niedrig gehalten werden. Der Senat setzt sich dafür ein, dass die Zuweisung der Verwaltungskosten durch den Bund auskömmlich gestaltet und die Eingliederungsmittel des Bundes aufgestockt werden. Der aktuelle Umschichtungsbetrag 2017 von jobcenter team.arbeit.hamburg von 13,75 Millionen Euro ist eine Planungsgröße. Ob die Mittel in dieser Höhe benötigt werden, ist noch nicht festgeschrieben. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter wie folgt: 1. Wie sind die aktuell gültigen Wirtschafts-, Haus- und Stellenpläne von Jobcenter team.arbeit.hamburg ausgestaltet? (Bitte vollständig übersenden .) Ein „Wirtschaftsplan“ wird jeweils für ein Jahr erstellt. Für das Jahr 2017 ist dies noch nicht abschließend erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44c Satz 2 SGB II. Ein „Hausplan“ wird von Jobcenter nicht geführt. Die Träger des Jobcenters stellen Jobcenter im Rahmen des Kapazitätenplanes Stellen zur Verfügung. Für 2017 werden bis zu 2.201 Kapazitäten zur Verfügung gestellt. 2. Wie sehen die differenzierten Berechnungsgrundlagen für den Ist-Stand und die Veranschlagung (Soll) der Ausgaben für 4.4.2.2.5 „Kosten und Erlöse der Produktgruppe 22502 Arbeitsmarktpolitik“ aus, die dem Einzelplan der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration im Rahmen des Haushaltsplans 2017/2018 zugrunde liegen? (Bitte vollständig übersenden.) Siehe Drs. 21/5000. Die ausgewiesenen Ist-Werte für 2014 und 2015 ergeben sich aus einer Vielzahl von Geschäftsvorfällen. Wesentliche Erläuterungen hierzu finden sich in den entsprechenden Berichterstattungen an die Bürgerschaft (siehe auch Drs. 20/12720, 21/1282 und 21/6399).