BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8319 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 13.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Freiwillige Feuerwehr kann Rettungsboot nicht zu Wasser lassen – Zuständigkeitschaos für Instandhaltung der Slipanlage Steendiekkanal Mit der Umsetzung des Strategiepapiers 2010 der Feuerwehr Hamburg wurde unter anderem auch das Schutzziel geändert. In der Vergangenheit war das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, in verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Mit der Umstellung auf das AGBF-Schutzziel ist der kritische Wohnungsbrand der Maßstab für eine bedarfsgerechte Vorhaltung der Einsatzkräfte. Über die ohnehin wichtige Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren in Hamburg hinaus kommt den Wehren in der Alarmfolge eine entscheidende Bedeutung zu. Das Strategiepapier sieht Löschboote als einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil der Gefahrenabwehr und der Sicherheitsarchitektur im Hamburger Hafen an. Ebenso kommt den zur Verfügung stehenden Rettungsbooten eine wichtige Funktion zu. Die Freiwillige Feuerwehr Finkenwerder verfügt über ein Rettungsboot. Zudem ist der Standort der Wehr direkt am Steendiekkanal gelegen, sodass ein Zu-Wasser-Lassen schnell möglich ist. Allerdings befindet sich der Steendiekkanal seit Jahren in einem desolaten Zustand, dies betrifft sowohl die Kaimauern, die in einem maroden Zustand sind, als auch den Grad der Verschlickung des Kanals, der stetig zunimmt. Bei Niedrigwasser ist es der Freiwilligen Feuerwehr Finkenwerder fast nicht möglich, das Rettungsboot an der Slipanlage zu Wasser zu lassen, da eine meterlange Schlickschicht überwunden werden muss. Darüber hinaus ist Zuständigkeit für die Instandhaltung der Slipanlage grundsätzlich nicht eindeutig geklärt. Nach diesseitigem Kenntnisstand scheinen mehrere Stellen der Stadt betroffen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wann wurde der Steendiekkanal zuletzt in seiner Gesamtheit entschlickt und wie hoch waren die Kosten? 2. Wenn nur Teilbereich entschlickt wurden, warum, welche waren dies, wann wurde die Maßnahme durchgeführt und wie hoch waren die Kosten ? In den vergangenen Jahren, einschließlich der Unterhaltungssaison 2016/2017, wurde jeweils der vordere Bereich des Kanals unterhalten, um den Zugang zu den Seeschiffsliegeplätzen zu gewährleisten. Die Unterhaltung des gesamten Kanals war für diesen Zweck nicht erforderlich. Im Jahr 2016 entstanden hierfür Kosten von circa 90.000 Euro. Die Kosten für das Jahr 2017 stehen noch nicht abschließend fest. Drucksache 21/8319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gibt es kurz- und/oder mittelfristig Planungen, den Steendiekkanal zu entschlicken? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 4. Welche Stelle(n) ist/sind für die Instandhaltung der oben genannten Slipanlage zuständig und warum? Wenn hierzu keine eindeutige Aussage getroffen werden kann, warum nicht? Für die Instandhaltung dieser Slip-Rampe ist die Hamburg Port Authority (HPA) zuständig. Die Anlage ist in einem guten baulichen Zustand und somit technisch gebrauchstauglich. Im Übrigen erfolgt eine wöchentliche Kontrolle durch die zuständigen Anlagenwarte der HPA. Im Falle einer notwendigen Reparatur oder Reinigung wird umgehend gehandelt. 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die oben dargestellte Situation, dass ein Zu-Wasser-Lassen des Rettungsbootes der Freiwilligen Feuerwehr Finkenwerder – aufgrund der Verschlickung an der Slipanlage – kaum möglich ist? 6. Wie wollen die zuständigen Stellen zukünftig mit der Problematik umgehen ? Die Slipanlage wird einsatztaktisch nicht in vollem Umfang benötigt, da das Kleinboot der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Finkenwerder hauptsächlich von Anfang März bis Ende Oktober im Wasser liegt. Darüber hinaus ist die Slipanlage am Rüschkanal (Rüschweg) tideunabhängig nutzbar. Somit sind keine Einschränkungen für die FF Finkenwerder vorhanden. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 7. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde klar, dass eine Verzögerung des Zu-Wasser-Lassens das Verstreichen wertvoller Minuten darstellt, die im Schadenfall Menschenleben kosten können? Wenn ja, warum wird die unhaltbare Situation nicht behoben? Neben dem Kleinboot der FF Finkenwerder sind in dem Elbabschnitt weitere Kleinboote der Feuerwehr Hamburg verfügbar (Feuer- und Rettungswache Finkenwerder, FF Cranz, FF Neuenfelde-Nord, FF Rissen, Feuer- und Rettungswache Osdorf, FF Nienstedten), die eine unverzügliche Rettung von Menschenleben sicherstellen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6.