BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8320 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 13.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreie Anlegestellen an der Außenalster – Was tut der Senat für Menschen mit Behinderung? Die Diskussion um die Wiederbelebung des öffentlichen Nahverkehrs auf der Außenalster nimmt Fahrt auf. Im Zuge der Debatte wies Frau Bester (SPD) im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 1. März 2017 darauf hin, dass ein Großteil der Anlegestellen für den Fährverkehr auf der Alster im Moment noch nicht barrierefrei sei und dringend behindertengerecht gestaltet werden müsste. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es ist ein wichtiges Ziel des Senats, mobilitätseingeschränkten Fahrgästen die Nutzung der Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu ermöglichen. Hamburg ist an einem umfangreichen Abstimmungsprozess im HVV beteiligt, in dem alle Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und Vertreter der Behinderten- und Seniorenverbände kontinuierlich an der Weiterentwicklung von Standards der Barrierefreiheit mitarbeiten. Dies betrifft alle Bereiche des ÖPNV wie zum Beispiel Haltestellen, Fahrgastinformationen und Fahrzeuge. Derzeit sind in Hamburg circa 80 Prozent der S-Bahn-Stationen und circa 60 Prozent der U-Bahn-Stationen barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen erfolgt kontinuierlich im Rahmen der Maßnahmen zur Busoptimierung oder im Rahmen erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen . Die Alsterschifffahrt der ATG Alster-Touristik GmbH (ATG) dient vorrangig touristischen Zwecken. Der jetzige Ausbauzustand der Fähranleger an der Alster orientiert sich an dieser Nutzung und ermöglicht mobilitätseingeschränkten Fahrgästen das Ein- und Aussteigen an allen vier Uferbereichen. Die zuständige Behörde hat in den Drs. 21/6572 und 21/7489 als auch auf der in der Anfrage erwähnten Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt- und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung Hamburg-Nord dargelegt, dass ein Linienverkehr auf der Alster keine sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs darstellt und es deshalb nicht vorgesehen ist, entsprechende Verkehre im ÖPNV einzurichten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der ATG Alster-Touristik GmbH (ATG) wie folgt: 1. Welche Fähranleger an der Alster sind derzeit barrierefrei/nicht barrierefrei ? Die ATG betreibt an den aufgeführten vier Uferbereichen die folgenden, für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassenen Anleger: Am nördlichen Ufer/Alsterlauf: Winterhuder Fährhaus nicht barrierefrei Drucksache 21/8320 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Streekbrücke barrierefrei Krugkoppelbrücke barrierefrei Am westlichen Ufer: Fährdamm barrierefrei Rabenstraße nicht barrierefrei Am östlichen Ufer: Mühlenkamp nicht barrierefrei Uhlenhorster Fährhaus barrierefrei Mundsburger Brücke nicht barrierefrei Atlantic barrierefrei Am Südufer/Binnenalster: Jungfernstieg barrierefrei 2. Wie hoch sind die Kosten jeweils, um die unter 1. genannten, noch nicht barrierefreien Anlegestellen barrierefrei umzubauen? (Bitte die Kosten für jeden Anleger aufschlüsseln.) 3. Was plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde konkret, um die Barrierefreiheit der Alsteranleger in dieser Wahlperiode zu erhöhen ? Siehe Vorbemerkung.