BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8322 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 13.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Einnahmen durch Spielhallen Ich frage den Senat: 1. Wie viele Spielhallen gibt es derzeit in Hamburg? Es gibt derzeit 344 Spielhallen. 2. Wie viele Spielhallen gab es jeweils am Jahresende 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016? Die Zahl der Spielhallen betrug am Jahresende jeweils wie folgt: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 400 401 378 361 355 350 3. Wie viele Mitarbeiter beschäftigten diese Spielhallen jeweils am Jahresende 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016? Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Spielhalle wird nicht erhoben. 4. Welche Einnahmen hat die Stadt Hamburg in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 durch die Spielhallen erzielt? Bitte nach Jahren und Einnahmearten aufschlüsseln. Die Einnahmen der Stadt durch die Spielhallen werden nicht gesondert statistisch erfasst. Einnahmen aus Steuern werden nur nach Steuerarten und nicht branchendifferenziert statistisch erhoben. Das gesamte vereinnahmte Aufkommen der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer, das auch die Steuereinnahmen durch nicht in Spielhallen aufgestellte Geldspielgeräte umfasst (siehe Drs. 20/305) – ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Aufkommen in Mio. € 33 35 30 29 30 29 Einnahmen aus Gebühren, Buß- und Zwangsgelder können durch das verwendete Kassenverfahren in der erfragten Form nicht aufgeschlüsselt werden. Eine händische Auswertung der über 400 abgeschlossenen und laufenden Erlaubnis- und Überwachungsakten bezüglich der Spielhallen würde bei einem Zeitaufwand hierfür von circa 20 Minuten je Akte rund 133 Stunden in Anspruch nehmen. Dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie werden sich die Zahl der Spielhallen und die Einnahmen voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickeln? Drucksache 21/8322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Durch die Vorgaben des Hamburgischen Spielhallengesetzes werden Spielhallen voraussichtlich schließen müssen, jedoch sind wegen der Härtefallregelung die tatsächliche Entwicklung und der zeitliche Ablauf der Schließungen derzeit ungewiss. Hinsichtlich der Entwicklung der Gesamteinnahmen aus der Spielvergnügungsteuer siehe Antwort zu 4. und Drs. 21/6709. Angesichts der ungewissen tatsächlichen Entwicklung sind die geschätzten Einnahmen fortgeschrieben worden.