BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8323 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 13.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XXVIII) – Was kostet die Kreislaufbaggerei den Steuerzahler? Die Gesamtkosten für die Wassertiefenhaltung im Hamburger Hafen beliefen sich im Jahr 2015 bereits auf 85 Millionen Euro. Im Jahr 2016 sind größere Mengen an Schlick verbracht worden, zudem wurden Zahlungen an Schleswig -Holstein in Höhe von 4,01 Millionen Euro geleistet für die Verbringung bei Tonne E3.1 Die Gesamtkosten für die Verbringung von Schlick im Jahr 2016 sind allerdings bisher unklar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Im Jahr 2016 wurden 11,45 Millionen m³ Sediment gebaggert. Das entspricht nahezu der Menge aus dem Vorjahr. Im Jahr 2016 wurde mit 3,69 Millionen m³ (Laderaumvolumen *) jedoch eine höhere Gesamtmenge in die Nordsee verbracht (2015: 2,0 Millionen m³ (Laderaumvolumen)). Darin enthalten waren erstmals auch frische Sedimente aus den Hafenbecken und nicht mehr nur aus der sogenannten Delegationsstrecke. Die nach Neßsand umgelagerten Mengen fielen mit 7,4 Millionen m³ (Profilmaß) geringer aus als im Jahr 2015 mit 8,05 m³ (Profilmaß). Damit sind wichtige Ziele der Vereinbarung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein umgesetzt worden: Die Wassertiefen wurden im Hafen ganzjährig unterhalten. Zudem wurden Sedimente verstärkt und damit nachhaltig aus dem Hamburger Bereich in die Nordsee ausgetragen , was die Umlagerung nach Neßsand – und damit auch die ökologischen Auswirkungen möglicher Kreislaufbaggerungen – schrittweise reduziert. Insgesamt fielen im Jahr 2016 Gesamtkosten von rund 99,1 Millionen Euro an. Das ist ein Anstieg von rund 14 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr, der im Wesentlichen auf Mehrkosten durch den intensivierten Austrag von Sedimenten in die Nordsee zurückzuführen ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/389 und 21/7523. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie haben sich die Baggerkosten für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31.12.2016 entwickelt? Wie hoch sind dabei die Gesamtkosten Hamburgs für die Wassertiefeninstandhaltung im Sinne der Drs. 21/7523 (bitte nach Jahren getrennt angeben für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? Siehe Vorbemerkung. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7523 vom 20.01.2017. Drucksache 21/8323 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Umlagerungsbaggerei zur Tonne E3 für die Jahre 2014, 2015 und 2016? (Bitte nach Jahren getrennt angeben.) Im Jahr 2016 sind 31 Millionen Euro Gesamtkosten für die Verbringung zur Tonne E3 entstanden. Im Übrigen siehe Drs. 21/389 und 21/7523. 3. Welche Kosten sind für die eigentliche Unterhaltungsbaggerei und die Beprobung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 entstanden (bitte nach Jahren getrennt separat darstellen)? In den Jahren 2014 bis 2016 sind folgende Kosten für die Unterhaltungsbaggerung (Umlagerung Neßsand, Verbringung Tonne E3) und Beprobung inklusive Monitoring entstanden: Jahr 2014 2015 2016 Kosten (in Mio. €) 15 33 41 4. Welche Zahlungen in welcher Höhe sind zur Verbringung der Sedimente zur Tonne E3 in den Jahren 2014, 2015 und 2016 insbesondere an Schleswig-Holstein geleistet worden? (Bitte nach Jahren getrennt angeben .) Welche Zahlungen für welche Aufwendungen sind bisher noch offen für den Zeitraum bis 31.12.2016? In den Jahren 2014 bis 2016 sind folgende Zahlungen an (ausschließlich) Schleswig- Holstein geleistet worden: Jahr 2014 2015 2016 Kosten (in Mio. €) 1,99 4,02 8,09 Weitere Zahlungen an Schleswig-Holstein stehen nicht aus. 5. Inwieweit ist im Zuge der Gespräche mit Schleswig-Holstein über die Mengen der Verbringung von Sedimenten, bei einer Verlängerung der Vereinbarung um weitere fünf Jahre, diskutiert worden? Wenn ja, über welche Mengen wurde diskutiert beziehungsweise welche Mengen wurden festgelegt? Gibt es eine Erweiterungsoption um weitere 10 Millionen Kubikmeter? Wenn nein, warum nicht? Die Vereinbarung mit Schleswig-Holstein in 2016 sieht die Option einer Verlängerung um fünf Jahre vor. Weitere Gespräche sind seitdem nicht erfolgt. Im Übrigen siehe zu den mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung vereinbarten Eckpunkten Drs. 21/7721 und http://www.hamburg.de/bue/5017096/pm-2016-02- 09-bue-sh-baggergut/.