BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8324 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 13.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Säumige Rundfunkbeitragszahler – Wie viel verdient Hamburg an der Beitreibung von offenen Rundfunkbeiträgen? Gemäß Senatsangaben in Drs. 21/2163 hat die Anzahl der Vollstreckungsersuchen gegen säumige Rundfunkbeitragszahler in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Daraus erzielte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) gemäß Senatsangaben in Drs. 21/3063 ebenfalls steigende Einnahmen , da sie vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice („GEZ“) mit der Beitreibung beauftragt wurde und wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Rundfunkbeitragszahlerinnen und -beitragszahler sind auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) derzeit beitragssäumig ? Auf welches finanzielle Volumen belaufen sich die Beitragsrückstände ? 115.360 mit offenen Forderungen in Höhe von rund 26,5 Millionen Euro. 2. Gegen wie viele säumige Rundfunkgebührenbeitragszahlerinnen und -beitragszahler in der FHH wurden in den Jahren seit 2015 Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt? (Bitte jahresweise auflisten.) 35.849 im Jahr 2015, 27.484 im Jahr 2016 und 8.498 im Jahr 2017. a. Welche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden dabei im Zusammenhang mit dem Beitreiben offener Beitragsforderungen jeweils circa wie häufig angewendet? (Bitte analog zur Auflistung in der Senatsantwort zu Frage 3.b. in Drs. 21/2163 aufführen.) Jahr Ankündigung der Zwangsvollstreckung Teilzahlungsvereinbarung Forderungspfändung Vermögensermittlung Vollstreckungsaußendienst 2015 57.124 3.751 4.374 10.545 6.823 2016 32.766 7.314 4.926 25.274 169 01.01.2017 bis 12.03.2017 8.560 1.841 1.050 6.590 13 Die Anzahl der Ankündigungen der Zwangsvollstreckung war 2015 überdurchschnittlich hoch, da in diesem Jahr erstmals Vollstreckungsersuchen zum zwangsweisen Einzug des Rundfunkbeitrags durchgeführt wurden. Die Reduzierung von Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst ab 2016 ist auf die Umstellung des Forderungseinzugs auf vorrangige Vollstreckungsmaßnahmen im Innendienst durch Forderungspfändungen, Maßnahmen zur Vermögensermittlung sowie die Abnahme der Vermögensauskunft zurückzuführen. Drucksache 21/8324 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Welche Summe ausstehender Beiträge konnten in den genannten Jahren jeweils beigetrieben werden? (Bitte jahresweise auflisten.) 3.556.213 Euro im Jahr 2015, 4.014.024 Euro im Jahr 2016 und 916.142 Euro im Jahr 2017. 3. Welche Einzahlungen beziehungsweise Erlöse erzielte die FHH in den Jahren seit 2015 durch das Beitreiben von Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag ? (Bitte jahresweise analog zur Senatsantwort zu Frage 6. in Drs. 21/3063 auflisten.) 2015 20161 2017 Einnahmen aus Gebühren/Beitrag 709.227 € 847.303 € 134.552 € Beitreibung ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Erstattung für Auslagen Beitreibung 24.988 € 44.901 € 8.219 € ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 1 vorläufiges Ergebnis