BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8325 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 14.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Abstimmung zum türkischen Präsidialsystem – Wahlurnen auch in Hamburg? Die Türkei hat das deutsche Außenministerium darum gebeten, für die Abstimmung über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei auch Wahlurnen in deutschen Städten zu errichten. Dort sollen türkische Staatsbürger in der Zeit vom 27. März bis 9. April 2017 ihre Stimmen abgeben können . Das Auswärtige Amt soll über den Antrag bisher noch nicht entschieden haben, sondern eine Stellungnahme der Bundesländer unter anderem zur Sicherheitslage angefordert haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat das Auswärtige Amt den Antrag der türkischen Regierung auf Errichtung von Wahllokalen zur Abstimmung über das Präsidialsystem an den Hamburger Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden weitergeleitet und wenn ja, wie lautet dieser Antrag konkret? 2. Hat das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme zum unter 1. genannten Antrag der Türkei beim Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden gebeten? Wenn ja, wurde diese bereits abgegeben und wie lautet die Stellungnahme des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden? Nein. Es gab eine Abfrage des zuständigen Bundesministeriums des Inneren (BMI) an die Innenministerien der Länder, in Hamburg an die Behörde für Inneres und Sport (BIS). 3. Wie ist der Senat beziehungsweise sind die zuständigen Behörden bisher mit derartigen Anträgen anderer Staaten auf Errichtung von Wahlurnen für Abstimmungen ausländische Staatsbürger in Hamburg seit 2011 verfahren? Das BMI übersendet die entsprechende Verbalnote der jeweiligen Botschaft an die Innenministerien der Länder (in Hamburg an die BIS) mit der Bitte um Einschätzung, ob Sicherheitsbedenken gegen die Durchführung der vorgesehenen Wahl oder Abstimmung bestehen. Die Lageeinschätzung wird in Hamburg durch die Staatsschutzabteilung des LKA vorgenommen. Die Rückmeldung erfolgt direkt von der BIS an das BMI. 4. Welche rechtliche Verpflichtung besteht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden, das Aufstellen von Wahlurnen in Hamburg für Abstimmungen der Türkei und anderer Staaten zu gestatten ? Drucksache 21/8325 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Durchführung einer Abstimmung zu einer ausländischen Wahl auf deutschem Hoheitsgebiet wird durch die Bundesregierung genehmigt, nicht durch den Hamburger Senat. Zum dabei üblichen Verfahren siehe Antworten zu 1. und 2. sowie zu 3. 5. Wie viele türkische Staatsbürger, die in Hamburg leben, sind bei der Abstimmung zum türkischen Präsidialsystem wahlberechtigt? Eigene Erkenntnisse liegen dem Senat dazu nicht vor. Nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats sind aktuell rund 80.000 türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Hamburg registriert und wahlberechtigt. Diese Zahl betrifft den gesamten Konsularbezirk des Generalkonsulats, der die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein umfasst. 6. Welche Anfragen zur Zusammenarbeit hat es vonseiten des türkischen Konsulats wann an den Senat und die zuständigen Behörde in Hamburg seit 2015 mit welchem Ergebnis gegeben? Siehe Antworten zu 1. und 2. sowie zu 3.