BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8333 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Bernd Baumann und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 14.03.17 und Antwort des Senats Betr.: DIE LINKE Hamburg – Extremistische Teilstrukturen und Verbindungen zu gewaltorientierten linksextremistischen Gruppen Die Partei DIE LINKE wird vom Hamburger Verfassungsschutz derzeit in Teilstrukturen beobachtet. Im Visier der Verfassungsschützer stehen dabei etwa 80 Personen, die in verschiedenen Zusammenschlüssen organisiert sind. In Hamburg ist insbesondere der parteinahe Jugendverband „Linksjugend (´solid) aktiv. Mitunter in Erscheinung treten auch Gruppierungen wie die „Kommunistische Plattform“ (KPF) oder die „Sozialistische Linke“ (SL).1 Die Mitgliederstruktur von Linksjugend (´solid) weist Überschneidungen zur trotzkistischen „Sozialistischen Alternative“ (SAV) auf. Schwerpunktthemen der Gruppe waren im Jahr 2015 „Antimilitarismus“ und „Antirassismus“. In einer Stellungnahme des Landesverbandes im Februar 2015 wird die extremistische , auf Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zielende Ausrichtung deutlich: „Als SozialistInnen können wir entgegen der Logik von SPD, CDU, AfD und Grünen erklären, dass im Rahmen des Kapitalismus kein wirklicher Politikwechsel möglich ist und auch Mittel und Wege aufzeigen, das System zu überwinden“.2 Im Juli 2015 gründeten Jugendliche aus verschiedenen Landesverbänden und der SAV in Hamburg den Verband „Revolutionäre Linke in (´solid)“. In der Gründungserklärung werden Jugendliche des Verbandes aufgerufen, gemeinsam „für einen klassenkämpferischen Jugendverband“ einzutreten. Ziel sei es „eine neue Generation junger revolutionärer Kräfte zu organisieren , die dazu in der Lage ist, den Kapitalismus zu stürzen und durch eine demokratische, sozialistische Ordnung zu ersetzen“.3 Neben dieser für alle Linksextremisten maßgeblichen Agitationsgrundlage im Kampf gegen Staats- und Gesellschaftsordnungen, die sie als „Kapitalismus“ bezeichnen, gibt es Ansatzpunkte dafür, dass Mitglieder des Landesverbandes Hamburg der LINKEN eine Nähe zu linksextremistischen, teilweise auch gewaltbereiten Gruppen aufweisen oder die gezielte Kooperation mit ihnen suchen. Zwei aktuelle Beispiele sollen diese Verbindungen darlegen: 1. Am 07.02.2017 musste eine Veranstaltung mit dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bürgerschaftsfraktion, Prof. Dr. Jörn Kruse, im Hamburg- Haus Eimsbüttel aufgrund des gewaltsamen Eindringens von Linksext- 1 Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg für das Jahr 2015, Seite 136. 2 Ebenda. 3 Ebenda: 36 – 37. Drucksache 21/8333 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 remisten in den Veranstaltungsraum, deren Beschimpfungen gegenüber den Veranstaltungs-Teilnehmern sowie deren lautstarken Störens des Vortragsredners vorzeitig abgebrochen werden. Die Teilnehmer der Veranstaltung konnten nur unter Polizeischutz und unter den Pöbeleien der Linksextremisten überhaupt in den Veranstaltungsraum gelangen und später ihren Nach-Hause-Weg antreten. An den Störaktionen nahmen nach einem Bericht der „Eimsbüttler Nachrichten“ vom 08.02.2017 300 Personen teil. Zu der Kundgebung hatte der Arbeitskreis Aufstehen gegen Rassismus Hamburg aufgerufen. Auch die LINKE, die Gewerkschaften IG Metall und ver.di, das Auschwitz-Komitee und die Antifa nahmen an der Störaktion teil. Die Vorsitzende der Eimsbütteler Linksfraktion Zaklin Nastic demonstrierte ihre antidemokratische und antiparlamentarische Haltung, indem sie sich „entsetzt darüber zeigte, dass der AfD erneut ein Raum im Hamburg-Haus geboten werde“.4 Träger des Arbeitskreises „Aufstehen gegen Rassismus Hamburg“ ist „Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – VVN Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“. Der Senat hat in Drs. 21/1223 eingestanden: „Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – VVN Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. ist Beobachtungsobjekt mehrerer Verfassungsschutzbehörden, auch in Hamburg.“ Auf die Frage nach den wesentlichen Gründen, warum die VVN-BdA Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz ist, gibt der Senat in Drs. 21/1364 an: „Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerf- SchG) beobachtet das LfV Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die VVN-BdA, in dem Extremisten und Nicht-Extremisten zusammenarbeiten, ist eine Organisation , die insbesondere auf Funktionärsebene unter orthodox-kommunistischem Einfluss steht. Vor dem Hintergrund seiner ideologischen Positionierung, der anlassbezogenen Zusammenarbeit mit Linksextremisten im Aktionsfeld Antifaschismus und der Beeinflussung durch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) liegen bei der VVN-BdA tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor.“ Im Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern für das Jahr 2014 heißt es: „Die VVN-BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus . Sie arbeitet mit offen linksextremistischen Kräften zusammen . In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen Rechtsextremismus. Vielmehr werden alle nichtmarxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“ Im Hamburger Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2014 heißt es zum linksextremistischen Aktionsfeld „Antifaschismus“: „Auch wegen des breiten gesellschaftlichen Rückhalts für das Engagement gegen Rechtsextremismus versuchen Linksextremisten, ihre verfassungsfeindliche Ideologie über dieses Thema in demokratische und zivilgesellschaftliche Initiativen auszudehnen .“ Mit der Teilnahme der Antifa an der Störaktion beteiligte sich auch eine gewaltorientierte Gruppe. Im Mittelpunkt der Aktivitäten linksextremistischer Antifaschisten stehen demonstrative Proteste gegen Informationsstände und Veranstaltungen sowie das direkte Vorgehen gegen Einzelpersonen. Die Gewaltanwendung wird im Rahmen des „Kampfes gegen Rechts“ als legitimes und geeignetes Mittel angesehen und als „antifaschistischer Selbstschutz“ verharmlost. Eine gewalttätige Eskalation von Konflikten wird insbesondere von gewaltorientierten 4 „Eimsbüttler Nachrichten“ vom 08.02.2017, unter: https://www.eimsbuetteler-nachrichten.de/ massenprotest-gegen-afd-treffen-im-hamburg-haus/ (abgerufen am: 23.02.2017). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8333 3 Linksextremisten bewusst in Kauf genommen und als Ausdruck besonders konsequenten Handelns angesehen.5 2. Die Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Christiane Schneider, stellte auf ihrer Facebook -Seite eine Solidaritätsadresse des „Bündnisses gegen Rechts“ mit der Antifa 309. Bei der Gruppe „Antifa 309“ handelt es sich nach Drs. 21/4611 um eine „im Raum Farmsen, Steilshoop, Bramfeld und Barmbek -Nord aktive Antifa-Gruppierung, die angesichts ihrer inhaltlichen und aktionistischen Ausrichtung der linksextremistischen autonomen Antifa- Szene zuzurechnen ist“. Sie begehe „Sachbeschädigung durch das Anbringen von Graffiti“, so der Senat, ihre „numerischen Bezeichnungen“ leiteten sich von der Postleitzahl des Stadtteils Steilshoop ab. Die aus 15 bis 20 Personen bestehende Gruppe sei als „gewaltorientiert“ anzusehen . Sie habe „gewaltbefürwortende Protestaufrufe“ unterstützt und „Meldungen auf der linksextremistischen Internetplattform linksunten. indymedia über massive Ausschreitungen gegen die französische Polizei “ begrüßt, schreibt der Senat in seiner Antwort. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Inwieweit bestehen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde personelle Verbindungen zwischen Mitgliedern der Partei DIE LINKE Landesverband Hamburg, der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE oder der Hamburger Jugendorganisation Linksjugend (`solid) und linksextremistischen und vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen und Gruppen? Bitte umfassend darlegen. 2. Welche Kenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die Art und den Umfang der Kooperation zwischen Mitgliedern der Partei DIE LINKE Landesverband Hamburg, der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE oder der Hamburger Jugendorganisation Linksjugend (`solid) mit der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – VVN Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“? a. Ist es zutreffend, dass es im Vorfeld der Störaktionen vom 07.02.2017 zu Absprachen zwischen Vertretern der LINKEN und der VVN-BdA als Träger des Arbeitskreises „Aufstehen gegen Rassismus – Hamburg“ kam? b. Inwiefern frequentieren Vertreter der Partei DIE LINKE die Vereinsräumlichkeiten der Hamburger Vertretung des VVN-BdA? 3. Welche Kenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die Art und den Umfang der Kooperation zwischen Mitgliedern der Partei DIE LINKE Landesverband, der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE Hamburg oder der Hamburger Jugendorganisation Linksjugend (`solid) mit (gewaltorientierten) Hamburger Antifa-Gruppierungen? Siehe Verfassungsschutzbericht 2015 (http://www.hamburg.de/contentblob/6294598/ 0cfeabcde6da1a1ce2311f39b70f7621/data/verfassungsschutzbericht-2015- bericht.pdf). Zur linksextremistischen „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragstellungen vor. 4. Inwiefern bestehen Verflechtungen zwischen dem Arbeitskreis „Aufstehen gegen Rassismus – Hamburg“ und (gewaltbereiten) Hamburger Antifa-Gruppierungen? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen den zuständigen Behörden nicht vor. 5 Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg für das Jahr 2015, Seiten 120 – 121.