BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8336 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Detlef Ehlebracht und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 14.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Programm MobiPro – Wie geht es weiter? Aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in anderen Ländern der Europäischen Union wurde im Jahr 2013 das Programm MobiPro-EU (Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa) aufgelegt. Bis zum Jahr 2016 wurden für dieses Projekt 139 Millionen Euro durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Gemäß den Antworten, die sich zu den Fragen der Drs. 21/3478 der AfD- Fraktion ergaben, war die Finanzierung lediglich bis zum Ende des Jahres 2016 gesichert. Von 2013 – 2015 kamen ausländische Jugendliche nach Hamburg, um eine Ausbildung gemäß des Programmes zu beginnen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Sonderprogramm der Bundesregierung „MobiPro-EU“ liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Daher ist Hamburg für dieses Programm nicht zuständig. Die fraglichen Daten werden nicht von der für Bildung zuständigen Behörde erfasst. Im Rahmen der Beantwortung der Drs. 21/8110 hat die für Bildung zuständige Behörde zwischen dem 24. und 27. Februar 2017 die beteiligten Träger in Hamburg (Grone Bildungszentrum für Qualifizierung und Integration Hamburg GmbH, Arbeit und Leben Hamburg e.V., WBS TRAINING AG) sowie die Handelskammer Hamburg, die Handwerkskammer Hamburg, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), die Agentur für Arbeit Hamburg als auch die direkt zuständige Stelle, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn, befragt. Zu den Ergebnissen dieser Befragung siehe Drs. 21/8110. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der Auszubildenden haben einen Abschluss nach bestandener Prüfung erhalten? Wie viele Auszubildende haben die Ausbildung ohne Abschluss vorzeitig abgebrochen? Wurden hierfür die Gründe erfasst? Wenn ja, was waren vorrangig die Gründe? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/3478. 2. Wie viele der so ausgebildeten Jugendlichen haben in Hamburg nach der Ausbildung eine dauerhafte Anstellung erhalten? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/8336 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Auszubildende befinden sich noch in der Ausbildung? Ist die Finanzierung bis zum Abschluss der Ausbildung gesichert? Nach Auskunft des Trägers Arbeit und Leben Hamburg e.V. ist die Finanzierung bis zum Abschluss der Ausbildung gesichert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie bewertet der Senat rückblickend die Wirksamkeit des Programmes MobiPro-EU? 5. Wird sich der Senat dafür einsetzen, diese oder eine vergleichbare Initiative fortzuführen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang? Da die Freie und Hansestadt Hamburg für das Sonderprogramm MobiPro-EU nicht zuständig ist, liegen dem Senat hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .