BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8338 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 15.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Rohrkrepierer und Datenfriedhof? Kosten, Nutzen und Aussagekraft des Verbraucherschutz-Pegels (II) Erstmalig 2007 wurden die Hamburgerinnen und Hamburger mit einem „Verbraucherschutzbericht “ über kunden- und konsumentenrelevante Themen mit Hamburg-Bezug und die damit einhergehende Arbeit des Amtes für Verbraucherschutz in der zuständigen Behörde informiert. Die Berichte erschienen im Zweijahresrhythmus, der dritte und bisher letzte im Jahr 2011. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD und GRÜNE darauf geeinigt, einen sogenannten Verbraucherschutz-Pegel neu einzuführen, der die Ergebnisse der in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) durchgeführten Befragungen der Hamburger Bürger zu ihren Problemen und ihrer Zufriedenheit mit dem Hamburger Verbraucherschutz beinhalten würde. Aus Sicht der CDU bestand damals wie heute keine Notwendigkeit für ein solches Instrument auf Landesebene. Grundsätzlich kann nämlich davon ausgegangen werden, dass sich die Interessen der Verbraucher in Hamburg nicht wesentlich von denen in anderen Städten in Deutschland unterscheiden . Die bundesweite Erhebung und Vertretung der Verbraucherinteressen gehört zudem zum Kerngeschäft der Verbraucherzentralen, sodass eine Sonderzuwendung, wie von Rot-Grün gewährt, exklusiv für den Verbraucherschutz -Pegel für die ohnehin bereits zuwendungsfinanzierte Verbraucherzentrale Hamburg nicht gerechtfertigt war und ist. Deswegen hatte die CDU-Bürgerschaftsfraktion den rot-grünen Antrag aus Drs. 21/1619 konsequenterweise abgelehnt. Die grundsätzliche Skepsis wurde durch die Veröffentlichung der Ergebnisse der erstmals durchgeführten Onlineumfrage zum Verbraucherschutz-Pegel im März vergangenen Jahres bestätigt. Anders als von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) irreführend postuliert, konnten damit ausgerechnet keine Hamburg-spezifischen Probleme und Trends identifiziert werden. Dies lag vor allem daran, dass die Befragung nicht auf Internetnutzer aus Hamburg beschränkt, sondern eine Teilnahme deutschlandweit möglich war. Am 14. März 2017 hat der Senat die Ergebnisse der zweiten Onlineumfrage zum Verbraucherschutz-Pegel präsentiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/8338 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche der am 14. März 2017 vom Senat veröffentlichten Ergebnisse und Erkenntnisse der zweiten Onlinebefragung zum „Verbraucherschutz- Pegel“ sind für den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde neu? Siehe hierzu die Pressemeldung der zuständigen Behörde vom 14. März 2017 unter http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/8375130/2017-03-14-bgvverbraucherschutz -pegel/ sowie die Auswertung des Verbraucherschutz-Pegels Hamburg unter http://www.vzhh.de/vzhh/448854/Bericht_Verbraucherschutz- Pegel_2017.pdf. 2. Welche der am 14. März 2017 vom Senat veröffentlichten Ergebnisse und Erkenntnisse der zweiten Onlinebefragung zum „Verbraucherschutz- Pegel“ treffen ausschließlich auf Hamburger Verbraucher zu? 3. Welche konkreten Maßnahmen werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden aus den Ergebnissen der am 14. März 2017 veröffentlichten Ergebnisse des Verbraucherschutz-Pegels ableiten? 4. Durch welche konkreten Regelungen hatte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sichergestellt, dass nur Bürger der Stadt Hamburg an der zweiten Onlinebefragung teilgenommen haben? Es handelt sich um eine Umfrage, die Themen abfragt, die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Hamburg ebenso betreffen, wie Bewohnerinnen und Bewohner anderer Regionen. Entscheidend ist die Zielgruppe und Reichweite der Umfrage. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Laut der Senatspressemitteilung vom 14. März 2017 haben sich 1.035 Verbraucherinnen und Verbraucher anonym an der Onlineumfrage beteiligt . a) Handelt es sich bei diesen 1.035 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich um Hamburgerinnen und Hamburger? Wenn nein, i) warum nicht? ii) bei wie vielen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer handelte es sich um Hamburgerinnen beziehungsweise Hamburger? iii) warum wurde damit entgegen dem Petitum aus Drs. 21/1619 verfahren, wonach „die Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihren Problemen und zu ihrer Zufriedenheit mit der thematischen Ausrichtung im Verbraucherschutz der öffentlichen Hand und den Dienstleistungen der Verbraucherberatung“ befragt werden sollten? iv) welchen Mehrwert und welche Aussagekraft haben die Ergebnisse hinsichtlich der Probleme und der Zufriedenheit der Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn nicht ausschließlich Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher daran teilgenommen haben? v) wie kommt der Senat dann in seiner Pressemitteilung vom 14. März 2017 in der Überschrift zu der Aussage, dass „Mogelpackungen “ Hamburgerinnen und Hamburger besonders ärgern? Ärgern sich Hamburger Verbraucher mehr oder weniger als Verbraucher in den übrigen Bundesländern über „Mogelpackungen “? b) Bei wie vielen der 1.035 Teilnehmer handelt es sich um i) Mitarbeiter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)? ii) Mitarbeiter anderer Fachbehörden und des Senats? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8338 3 iii) Mitarbeiter der Hamburger Landesbetriebe? Siehe Drs. 21/3648. Die dort gemachten Aussagen treffen auch auf die zweite Onlineumfrage zu. Im Übrigen fassen Überschriften von Texten und Pressemitteilungen üblicherweise Informationen verkürzt oder interpretierend zusammen. Die Erläuterungen hierzu sind dem Text der Pressemeldung zu entnehmen. 6. Wann und in welcher Form stand das Thema „Mogelpackungen“ in Bezug auf Lebensmittelverpackungen seit 2011 auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder (VMK)? Von welchem Bundesland stammte die Themenanmeldung bzw. Beschlussvorlage jeweils und welche Beschlüsse wurden gegebenenfalls gefasst? Das Thema „Mogelpackungen“ stand im abgefragten Zeitraum nicht gesondert auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich jedoch mit Beschlüssen aus den Jahren 2013 bis 2015 für die Förderung einer Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ausgesprochen. Siehe hierzu https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/ Beschluesse.html (9. VSMK, TOP 39; 10. VSMK, TOP 24; 11. VSMK, TOP 31). 7. Auf meine Anfrage aus dem März vergangenen Jahres (Drs. 21/3648) antwortete der Senat bei Frage 4: „Der Hamburger Verbraucherschutz ist für alle Verbraucherinnen beziehungsweise Verbraucher in Hamburg tätig – unabhängig vom Wohnort. Insbesondere als Metropole in einer Metropolregion kann das Interesse an den Sorgen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht an der Stadtgrenze enden. Daher hat sich die zuständige Behörde bewusst für ein Umfrageinstrument entschieden, dass in erster Linie Hamburgerinnen und Hamburger anspricht, aber auch Menschen, die sich zum Beispiel täglich als Pendler oder gelegentlich als Besucherinnen und Besucher in Hamburg aufhalten, nicht ausschließt .“ a) Wie verträgt sich diese Antwort mit dem Petitum aus Drs. 21/1619, wonach „die Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihren Problemen und zu ihrer Zufriedenheit mit der thematischen Ausrichtung im Verbraucherschutz der öffentlichen Hand und den Dienstleistungen der Verbraucherberatung“ befragt werden sollten? b) Wie verträgt sich diese Antwort mit der Antwort des Senats auf Fragen 10. und 11. der Drs. 21/3648, wo der Senat nur „Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher“ als Zielgruppe anführt? Die Onlineumfrage steht im Einklang mit dem Petitum aus Drs. 21/1619. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. d) i) und ii). c) Inwiefern konnte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei der ersten und/oder bei der zweiten Onlinebefragung im Rahmen des Verbraucherschutz-Pegels identifizieren, ob es sich bei den Teilnehmern auch um i) Bewohner der Metropolregion Hamburg, ii) „Menschen, die sich z.B. täglich als Pendler oder gelegentlich als Besucherinnen und Besucher in Hamburg aufhalten“ gehandelt hat? Siehe Drs. 21/3648. Die dort gemachten Angaben treffen auch auf die zweite Onlineumfrage zu. d) Wurden aus Niedersachsen und/oder Schleswig-Holstein i) die zuständigen Ministerien, ii) die dort ansässigen Verbraucherzentralen hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung bei der Durchführung des Verbraucherschutz-Pegels angefragt? Drucksache 21/8338 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, obwohl die dortigen Verbraucher nach Aussage des Senats aus Drs. 21/3648 bewusst zur Zielgruppe gezählt werden? Nein, auch in der Drs. 21/3648 wurden vorrangig die Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher als Zielgruppe genannt. 8. In Drs. 21/3648 nach den Zielen der ersten Onlinebefragung des Verbraucherschutz -Pegels im vergangenen Jahr gefragt, antwortete der Senat: „Nur wenn man die konkreten Probleme und Sorgen der Hamburgerinnen und Hamburger im Verbraucheralltag möglichst gut kennt, kann man darauf politisch noch zielgerichteter reagieren und handeln. Die Umfrage zeigt, dass Verbraucherschutzpolitik in Hamburg in vielen Punkten auf dem richtigen Weg ist. Sie verdeutlicht aber auch, wo es noch Verbesserungsbedarf geben könnte.“ a) Welche ausschließlichen Probleme und Sorgen von Hamburgerinnen und Hamburgern konnten mit der ersten und der zweiten Onlinebefragung des Verbraucherschutz-Pegels identifiziert werden? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. bis 4. b) Welche zielgerichteten Reaktionen und Handlungen folgten seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde auf die Ergebnisse der ersten Onlinebefragung des Verbraucherschutz- Pegels? Die Ergebnisse wurden in die Erkenntnisse über die Problemlagen und die Zufriedenheit der Hamburgerinnen und Hamburger beim Verbraucherschutz miteinbezogen und im Rahmen von Verbraucherinformationen und verbraucherpolitischen Initiativen berücksichtigt. 9. Welche konkreten Ziele verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der zweiten Onlinebefragung des Verbraucherschutz-Pegels? Siehe Drs. 21/1619 sowie Antwort zu 1. 10. Kosten in welcher Höhe sind für Planung, Aufbau, Betrieb und Auswertung a) des Verbraucherschutz-Pegels insgesamt, b) der zweiten Onlinebefragung angefallen und wer trägt diese jeweils in welcher Höhe? Es sind insgesamt Kosten in Höhe von 15.950,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer angefallen. Für die zweite Onlinebefragung waren es 10.000,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer . Die Kosten werden von der zuständigen Behörde getragen. 11. Aus welchem Kontenrahmen welcher Produktgruppe des Einzelplans 5 wurden für Planung, Aufbau, Betrieb und Auswertung a) des Verbraucherschutz-Pegels insgesamt, b) der zweiten Onlinebefragung bisher in welcher Höhe Finanzmittel abgerufen? Produktgruppe 25601 „Steuerung und Service“ aus dem zentralen Gutachtentitel des Einzelplans 5 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. 12. Wie viele Stellen, Mitarbeiter und Vollzeitäquivalente waren/sind a) bei der ersten Onlinebefragung, b) bei der zweiten Onlinebefragung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8338 5 mit der Planung, Durchführung und Auswertung des Verbraucherschutz- Pegels beschäftigt? Für beide Befragungen wurden Werkverträge abgeschlossen, die keine Angaben zum angefragten Personaleinsatz umfassen. 13. Wie genau sah die zweite Onlinebefragung für den Verbraucherschutz- Pegel aus? (Bitte den Fragebogen beifügen oder die entsprechende Verlinkung angeben.) Der Fragebogen ist als Anlage beigefügt. 14. Gab es eine Zielgruppenbeschreibung für die zweite Onlinebefragung? Wenn ja, wie sah diese aus? Wenn nein, warum nicht? Ja, siehe Pressemeldung der zuständigen Behörde vom 31. Oktober 2016 unter http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/7278788/2016-10-31-bgvverbraucherschutz -pegel/ sowie Drs. 21/1619. 15. Im Rahmen welcher Internetpräsenz fand die zweite Onlinebefragung statt? Die Befragung lief auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) und war auch auf der Seite www.hamburg.de/kundenschutz verlinkt. 16. Wurden die Hamburgerinnen und Hamburger speziell auf die zweite Onlinebefragung aufmerksam gemacht? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Ja, insbesondere durch Pressemeldungen der zuständigen Behörde und der vzhh sowie durch Ankündigungen auf den Internetseiten der vzhh und der zuständigen Behörde. Außerdem wurde die Umfrage auch per Twitter und im Newsletter zum Wirtschaftlichen Verbraucherschutz der Behörde angekündigt. 17. In welchem Zeitraum hat die zweite Onlinebefragung stattgefunden? Die Umfrage lief vom 1. November 2016 bis zum 31. Januar 2017. 18. In seiner Pressemitteilung vom 14. März 2017 schreibt der Senat unter anderem: „Scheinbar sind die Terminservicestellen aber nicht bekannt genug.“ Das Wort „scheinbar“ suggeriert an dieser Stelle abweichend vom Wort „anscheinend“1, dass der Senat in Wahrheit davon ausgeht, dass die Terminservicestellen nur dem äußeren Eindruck nach nicht bekannt genug sind, es tatsächlich aber anders ist. Welche Formulierung ist vor diesem Hintergrund konkret vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde gemeint: a) „Scheinbar sind die Terminservicestellen aber nicht bekannt genug.“ b) „Anscheinend sind die Terminservicestellen aber nicht bekannt genug.“ (Bitte die Auswahl inhaltlich begründen.) Die Formulierung bezieht aus Sicht der zuständigen Behörde im Verständnis einer Pressemitteilung beide beschriebenen Interpretationen mit ein. 19. Wann ist die nächste Onlinebefragung im Rahmen des Verbraucherschutz -Pegels geplant? 20. Welchen Veränderungen hinsichtlich der Form der Onlinebefragung sind in Zukunft geplant? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 1 http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-abc-scheinbar-anscheinend-a- 315125.html. Umfrage Verbraucherschutz-Pegel Hamburg Mit dieser Umfrage möchten die Verbraucherzentrale und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg herausfinden, welche Themen des Verbraucherschutzes Sie als Hamburger/in besonders bewegen und wo Sie sich weitere Unterstützung wünschen. Machen Sie mit! 1. In welchen Bereichen Ihres Konsumalltags sehen Sie derzeit die drängendsten Probleme? (Mehrfachangaben sind möglich) a. Lebensmittel Irreführende Kennzeichnung von Lebensmitteln Unklare oder fehlende Herkunftsangaben Etikettenschwindel mit Fruchtabbildungen Fehlende Allergen-Hinweise in der Gastronomie Unzureichende Fleischkennzeichnung Wünschen Sie sich ein Ampelmodell bei der Nährwertkennzeichnung? Kein Problem / nicht relevant Mogelpackungen Zu viel Luft in der Verpackung Versteckte Preiserhöhungen Irreführende Inhaltsangaben Kein Problem / nicht relevant Weitere Lebensmittelthemen Lebensmittelwarnungen, Lebensmittelbeanstandungen Haltbarkeit von Lebensmitteln, Drucksache 21/8338 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Lebensmittelverschwendung Zu viel Plastik bei Verpackungen Weitere Themen, und zwar: Kein Problem / nicht relevant b. Gesundheit und Patientenschutz Falschbehandlung beim Arzt bzw. im Krankenhaus Zu lange Wartezeit beim Arzt Einsicht in Krankenunterlagen verweigert IGeL-Leistungen aufgedrängt Weitere Themen, und zwar: Kein Problem / nicht relevant c. Finanzen und Versicherungen Niedrige Sparzinsen Überhöhte Dispozinsen Überzogener Dispo / Schulden Falsche bzw. zu teure Versicherung wurde mir verkauft Zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkredit Mir wurde der Bausparvertrag gekündigt Mir wurde der Ratenkredit gekündigt Kürzung der Überschussbeteiligung bei Kapitallebens- oder privater Rentenversicherung Weitere Themen, und zwar: Kein Problem / nicht relevant d. Telefon, Internet Abofalle Internet Abofalle über das Smartphone Unerwünschte Werbeanrufe Werbemails Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8338 7 durch Filesharing Weitere Themen, und zwar: Kein Problem / nicht relevant e. Verkehr und Reisen Entschädigungsansprüche Bahn Entschädigungsansprüche Flugverkehr Weitere Themen, und zwar: Kein Problem / nicht relevant f. Energie Energieanbieterwechsel Energiepreise Weitere Themen, und zwar: Kein Problem / nicht relevant g. Sonstiges Kein Durchblick beim Kleingedruckten (AGB) Vertreter an der Haustür Weitere Themen, und zwar: 2. Fühlen Sie sich als Verbraucherin/Verbraucher durch die öffentliche Hand (z. B. Behörden und Ämter) hinreichend geschützt und informiert? Falls Nein: Nennen Sie bitte das Thema, zu dem Sie mehr Aufklärung/Information wünschen: 3. Haben Sie schon einmal Dienstleistungen der Verbraucherzentrale Hamburg in Anspruch genommen (Internetseite besucht, Broschüre geholt/bestellt, Beratung in Anspruch genommen)? Falls Ja: Waren Sie zufrieden? Sind Sie mit der Barrierefreiheit der Verbraucherzentrale Hamburg zufrieden? Drucksache 21/8338 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 8338ska_Text 8338ska_Anlage Umfrage Verbraucherschutz-Pegel Hamburg