BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8343 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 15.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Gemeinsame geschlossene Jugendhilfeeinrichtung Hamburg/Bremen Aus aktueller Presseberichterstattung geht hervor, dass Bremen von dem Projekt, eine gemeinsam mit Hamburg betriebene geschlossene Jugendhilfeeinrichtung innerhalb der Stadt Bremen einzurichten, Abstand nimmt. Die BASFI teilt in einer Stellungnahme mit, dass die Entscheidung aus Bremen bedauert werde und an den Plänen für eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung festgehalten werde. Es würde nun nach Alternativen gesucht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann, zu welchen Voraussetzungen und Konditionen und mit welchem Grad der Verbindlichkeit haben sich Hamburg und Bremen auf die Einrichtung einer gemeinsam betriebenen geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung innerhalb der Stadt Bremen verständigt? Die zuständigen Staatsräte des Landes Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg haben sich im Dezember 2015 darauf verständigt, eine gemeinsame intensivpädagogische Einrichtung mit fakultativ geschlossener Unterbringung auf dem Gelände der ehemaligen Jugendvollzugsanstalt Blockland zu errichten. Siehe Drs. 21/3530, 21/4424 und 21/4535. 2. Wann und unter Angabe welcher Gründe wurde den Hamburger Behörden aus Bremen mitgeteilt, dass vom bislang gemeinsam geplanten Projekt Abstand genommen wird? Die zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat im Februar 2017 von der Bremer Sozialbehörde erfahren, dass Bremen erwäge, die gemeinsame Planung für eine fakultativ geschlossene Jugendhilfeeinrichtung einzustellen und dass der Bremer Senat erneut befasst werden solle. Zu den Gründen, die auch den Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg genannt wurden, siehe Pressemitteilung des Bremer Senats vom 14. März 2017: http://senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.204650.de &asl=bremen02.c.732.de. 3. Erfolgt eine Art der Kompensation für Hamburg im Zusammenhang mit diesem Planungsausfall und der verlorenen Zeit für die Suche nach einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/3530. 4. In welcher Höhe waren im Haushalt Geldmittel für Einrichtung und Betrieb der gemeinsamen Einrichtung mit Bremen eingeplant? Drucksache 21/8343 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Keine, da es sich bei dem Bau der Einrichtung um ein Investorenmodell handelt, siehe Drs. 20/12994. 5. Welche der aus Bremen für das Abrücken von diesem Projekt vorgebrachten Argumente teilt der Senat beziehungsweise die Sozialbehörde? Welche Argumente werden nicht geteilt? Bitte jeweils die Positionen begründen. Der Senat nimmt keine Stellung zu Entscheidungen oder Beschlüssen anderer Länder , da diese außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft liegen und daher auch nicht vom parlamentarischen Fragerecht erfasst werden. 6. Aus welchen Gründen hält der Senat an den Planungen für eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung fest? Hat der Senat erwogen, nach dem Aus der gemeinsamen Einrichtung in Bremen die Planungen fallenzulassen ? An einer geschlossenen Einrichtung wird weiterhin festgehalten, da weiterhin ein entsprechender Bedarf für eine geringe Zahl von Minderjährigen, die mit offenen Maßnahmen nicht mehr erreichbar sind, besteht. Im Übrigen siehe Drs. 21/4535. 7. Wie genau gestaltet sich die Suche nach Alternativen, die von der Sozialbehörde angekündigt wurde? Wird deutschlandweit gesucht? Ist der Senat bereit, mehr Geldmittel, als bislang für die gemeinsame Einrichtung mit Bremen veranschlagt waren, für eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung auszugeben? Die Planungen und Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus siehe Drs. 21/2126. 8. Welche Kriterien muss eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung erfüllen , damit sie als Alternative zu den bisherigen Planungen gelten kann? Die Kriterien für eine geschlossene Unterbringung sind bei einer Alternativlösung unverändert und lassen sich auf einen anderen Standort übertragen. 9. Welcher Zeitraum ist für die Suche nach einer Alternative vorgesehen? Siehe Antwort zu 7.