BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8344 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 15.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Verkaufsoffene Sonntage in Hamburg – Warum werden Hamburgs Händler mit immer mehr Bürokratie überzogen? (III) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 20151 hat erhebliche Auswirkungen auf den Einzelhandel. Nach den im Urteil vorgegebenen Kriterien werden die Genehmigungen von geplanten Sonntagsöffnungen stark eingeschränkt. Bisher wurden insgesamt 14 Informationsveranstaltungen auf Bezirksebene2 zu diesem relevanten Urteil durchgeführt. Zudem soll es diverse bilaterale Gespräche gegeben haben. Unklar ist unter anderem , wie viele Anträge nicht genehmigt worden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann und wo haben die 14 Informationsveranstaltungen3 zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015 jeweils stattgefunden? Informationsveranstaltungen fanden statt: - im Bezirksamt Hamburg-Mitte am 29. Juni 2016, - im Bezirksamt Altona am 23. Juni 2016. und am 28. September 2016 sowie im Einrichtungshaus IKEA Neue Große Bergstraße am 17. Januar 2017, - im Bezirksamt Eimsbüttel am 21. Oktober 2016, - im Bezirksamt Wandsbek am 31.Oktober 2016 (zwei Termine), 1. November 2016, 2. November 2016 und am 16. November 2016 (zwei Termine), - in Bergedorf am 26. April 2016 beim Verein Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V. und - im Bezirksamt Harburg im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt am 15. Juni 2016 und am 3. November 2016. Außerdem wurden die im Bezirksamt bekannten Interessenten an einer Sonntagsöffnung im Vorwege schriftlich informiert. a. Wer beziehungsweise welche Stellen, Verbände, Unternehmen wurden zu den Informationsveranstaltungen jeweils eingeladen? Bezirksamt Hamburg-Mitte: 1 BVerwGE Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7746 vom 07.02.2017. 3 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7746 vom 07.02.2017. Drucksache 21/8344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vertreterinnen und Vertreter aller Stellen, Verbände und Unternehmen, die im Jahr 2016 Sonntagsöffnungen im Bezirk Hamburg-Mitte angeregt hatten, das heißt das Citymanagement Hamburg, der Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V., die Betreiberin der Rindermarkthalle St. Pauli, der Bürgerverein zu St. Georg von 1880 RV und die Unternehmen Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH, WHO'S PERFECT – La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG sowie Andronaco GmbH & Co. KG. Bezirksamt Altona: Centermanagement Mercado, IKEA und Elbe-Einkaufszentrum sowie die Interessengemeinschaften Rissener Kaufleute, Waitzstraße und Große Bergstraße. Bezirksamt Eimsbüttel: BID-/Quartiersmanagement Tibarg, Tibarg Center Management, Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG, Osterstraße e.V., HORNBACH Baumarkt AG, Interessengemeinschaft Herz von Schnelsen, IKEA Schnelsen, Louis Motorrad & Freizeit Stellingen , METRO Hamburg-Niendorf und Center Management Eidelstedter Platz Bezirksamt Wandsbek: 31. Oktober 2016: Duvenstedt aktiv e.V.; Alstertal Einkaufszentrum 1. November 2016: Marktplatz Galerie Bramfeld 2. November 2016: Werbegemeinschaft Quarree/City Wandsbek e.V. 16. November 2016: Einkaufszentrum Farmsen; Fa. Roller GmbH & Co. KG Bezirksamt Bergedorf: Verein Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V. und Eventmanagerin Bezirksamt Harburg: 16. Juni 2016 das Citymanagement Harburg, die Firmen Bauhaus, Handelshof, Obi, Poco Domäne, Roller, Karstadt, Kaufland, die Centermanagerin der Arcaden, die Vorsitzende des Fördervereins Neugraben sowie Vertreter der steg Stadterneuerungsund Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg (steg Hamburg mbH). 3. November 2016 das Citymanagement Harburg, die Firmen Bauhaus, Handelshof, Obi, Poco Domäne, Roller, Karstadt, Edeka und Kock und Sack sowie die Centermanagerin der Arcaden. b. Wie viele Teilnehmer/-innen haben jeweils an welcher Veranstaltung teilgenommen? Wie viele Teilnehmer/innen, die nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg tätig sind, waren darunter (bitte nach der jeweiligen Veranstaltung darstellen)? Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer je Bezirk, soweit erfasst: Bezirksamt Hamburg-Mitte: Acht Personen, sechs nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg tätige Personen. Bezirksamt Altona: Am 23. Juni 2016 und 28.September 2016: Acht Personen, davon fünf nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg tätige Personen. Für den 17. Januar 2017 ist die Anzahl der Teilnehmenden in den Räumen des Einrichtungshauses IKEA unter organisatorische Leitung der Interessengemeinschaft Große Bergstraße nicht zahlenmäßig erfasst. Ein Vertreter des Bezirksamtes Altona hat über das Verfahren zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen informiert und die Fragen beantwortet. Bezirksamt Eimsbüttel: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8344 3 BID-/Quartiersmanagement Tibarg, Tibarg Center Management, Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG, Osterstraße e.V., HORNBACH Baumarkt AG, Interessengemeinschaft Herz von Schnelsen. Für diejenigen, die nicht teilgenommen haben, gab es eine ausführliche telefonische Beratung und über die Inhalte der Infoveranstaltung Informationen per E-Mail. Bezirksamt Wandsbek. Duvenstedt aktiv e.V.: Ein Vertreter Duvenstedt aktiv e.V., zwei Vertreter Bezirksamt Wandsbek Alstertal Einkaufszentrum: Ein Vertreter AEZ, zwei Vertreter Bezirksamt Wandsbek Marktplatz Galerie Bramfeld: Ein Vertreter Marktplatz Galerie Bramfeld, zwei Vertreter Bezirksamt Wandsbek Werbegemeinschaft Quarree/City Wandsbek e.V.: Zwei Vertreter Wandsbek, zwei Vertreter Bezirksamt Wandsbek Einkaufszentrum Farmsen: Ein Vertreter EKZ Farmsen, zwei Vertreter Bezirksamt Wandsbek Fa. Roller GmbH & Co. KG: Ein Vertreter Fa. Roller, zwei Vertreter Bezirksamt Wandsbek Bezirksamt Bergedorf: In Bergedorf fand die Informationsveranstaltung am 26. April 2016 beim Verein Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V. statt mit dem Geschäftsführer des Vereins und der Eventmanagerin für die anlassgebenden Veranstaltungen. Der Verein Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V. hat danach seine Mitglieder informiert. Bezirksamt Harburg: Am 16. Juni 2016 sieben Personen, davon vier nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) tätige Personen. Alle eingeladenen Personen haben im Anschluss die auf der Veranstaltung demonstrierte Präsentation sowie Informationen zur Rechtsprechung erhalten. Am 3. November 2016 neun Personen, davon sieben nicht für die FHH tätige Personen . 2. Welche Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager wurden seitens der BWVI beziehungsweise von anderer zuständigen Stelle über die neue Rechtsprechung informiert? Seitens Bezirksamt Hamburg-Mitte: Citymanagement Hamburg und die IG HafenCity. Seitens Bezirksamt Eimsbüttel: Center Management Eidelstedter Platz, BID-/Quartiersmanagement Tibarg, Tibarg Center Management. Seitens Bezirksamt Nord: Aufgrund der einzelhandelsspezifischen Verhältnisse richteten sich Informationsschreiben über die aktuelle Rechtsprechung zu Sonntagsöffnungen im Ladenschlussrecht an folgende Veranstalter: ECE Hamburger Meile; Center Mundsburg; Familia Handelsmarkt Hamburg, Eichenlohweg 17; IG Mühlenkamp e.V.; Nedderfeld Center; EKZ Langenhorn Markt; IG Hofweg und Papenhuder Straße; IG Ochsenzoll e.V. Seitens Bezirksamt Bergedorf, Bezirksamt Altona, Bezirksamt Hamburg-Mitte und Bezirksamt Wandsbek richteten sich Informationen an bisher bekannte Interessenten für Sonntagsöffnungen, siehe Antwort zu 1.b. Seitens Bezirksamt Harburg: Drucksache 21/8344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Vertreter der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg (steg Hamburg mbH) am 15. Juni 2017. Seitens der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI): Verein Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V.; Citymanagement Hamburg; Des Weiteren auf Verbandsebene die Handelskammer Hamburg; der Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V.; der Handelsverband Nord und der Verband des Lebensmittel-Einzelhandels Hamburg e.V. Seitens Handelskammer Hamburg: Die Citymanagement-Initiativen, die Interessengemeinschaften und die BIDs und BID- Initiativen wurden sowohl auf der Ebene der Vorstände, ehrenamtlich Aktiven als auch der Quartiers- und BID-Manager über das Thema „Sonntagsöffnungen aus besonderem Anlass“ informiert: - 7. Hamburger Stadtmarketingforum „Aktionen und Events – ein Gewinn für’s Quartier ?“ – 31. Oktober 2016, 16.00 bis 18 Uhr - IG-Treff „Sonntagsöffnungen aus besonderem Anlass“ – 20. Dezember 2016, 9 – 10 Uhr 3. Welche Anträge für den verkaufsoffenen Sonntag am 29. Januar 2017 wurden a. nicht genehmigt, b. negativ beschieden (bitte die Gründe für a. und b. jeweils angeben)? Das Ladenöffnungsgesetz kennt keine formalen Antragsverfahren. Die Fa. Detlev Louis hat ihre Anregung für diesen Termin zurückgezogen. Das Konzept der Anregung der Firma Familia Handelsmarkt Hamburg, Eichenlohweg 17 entsprach nicht den Voraussetzungen des § 8 HmbLaÖffG. Im Übrigen konnten letztlich die Anregungen oder Wünsche für einen besonderen Anlass im Sinne des § 8 HmbLaÖffG in festgesetzten Rechtsverordnungen berücksichtigt werden. 4. Welche Anträge für den verkaufsoffenen Sonntag am 2. April 2017 wurden bisher a. nicht genehmigt, b. negativ beschieden (bitte die Gründe für a. und b. jeweils angeben)? 5. Welche Anträge für den verkaufsoffenen Sonntag am 1. Oktober 2017 wurden bisher a. nicht genehmigt, b. negativ beschieden (bitte die Gründe zu a. und b. jeweils angeben)? 6. Welche Anträge für den verkaufsoffenen Sonntag am 5. November 2017 wurden bisher a. nicht genehmigt, b. negativ beschieden (bitte die Gründe für a. und b. jeweils angeben)? Dass Anregungen oder Wünsche für einen besonderen Anlass im Sinne des § 8 HmbLaÖffG in festzusetzenden Rechtsverordnungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist derzeit nicht bekannt. Im Übrigen sind die Verfahren für diese Rechtsverordnungen nach § 8 HmLaÖffG noch nicht abgeschlossen oder es liegen in einem Bezirksbereich noch keine Anregungen oder Wünsche vor. Bezüglich der Anfragen seitens der Fa. Netto Marken-Discount AG & Co. KG wurden die Bergedorfer Filialen außerhalb des bereits durch Rechtsverordnung zur Sonntagsöffnung freigegebenen Gebietes darauf hingewiesen, dass diese Filialen am Sonntag, den 2. April 2017 nicht geöffnet werden dürfen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8344 5 7. Welche Terminvorschläge für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017 wurden von wem und wann bei welcher zuständigen Stelle jeweils eingereicht ? Anregung/Wünsche von: Veranstaltung/besonderes Ereignis für 2017 am: Eingang am: Eingereicht bei: Billstedt Center 08.01., 02.04., 08.10., 05.11. 23.06.2016 Bezirksamt Mitte WHO'S PERFECT 08.01., 05.03., 03.09., 05.11. 10.08.2016 Bezirksamt Mitte Rindermarkthalle 08.01., 02.04., 01.10., 05.11. 11.08.2016 Bezirksamt Mitte Citymanagement 29.01., 02.04., 01.10., 05.11. 22.06.2016 Bezirksamt Mitte Bürgerverein zu St. Georg 29.01., 02.04., 01.10., 05.11. 15.08.2016 Bezirksamt Mitte Fa. Detlev Louis 26.02., 25.06. 29.06.2016 Bezirksamt Mitte Fa. Andronaco 05.11. 10.08.2016 Bezirksamt Mitte BID Tibarg, Tibarg Center 09.04., 02.07., 03.09., 05.11. 07.07.2016 Bezirksamt Eimsbüttel Möbel Höffner 15.01., 26.03., 17.09., 08.10. 10.08.2016 Bezirksamt Eimsbüttel Verein Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V. 02.04., 25.06., 01.10., 05.11. 22.07.2016 Bezirksamt Bergedorf Citymanagement Harburg 29.01. 18.07.2016 Handelskammer Citymanagement Harburg 02.04., 24.09. (ersatzweise 01.10. bzw. 08.10.), 05.11. 26.07.2016 Bezirksamt Harburg Poco Domäne 29.01., 02.04., 24.09. (ersatzweise 01.10. bzw. 08.10.), 05.11. 10.08.2016 Bezirksamt Harburg OBI 02.04., 24.09. (ersatzweise 01.10. bzw. 08.10.), 05.11. 30.07.2016 Bezirksamt Harburg City Wandsbek e.V. 29.01., 02.04., 01.10., 05.11. bis 17.08.2016 Bezirksamt Wandsbek ECE/AEZ 29.01., 02.04., 01.10., 05.11. bis 17.08.2016 Bezirksamt Wandsbek Quarree 29.01., 02.04., 01.10., 05.11. bis 17.08.2016 Bezirksamt Wandsbek Marktplatzgalerie Bramfeld 29.01., 02.04., 02.07., 01.10. bis 17.08.2016 Bezirksamt Wandsbek EKT Farmsen 29.01., 02.04., 02.07., 01.10. bis 17.08.2016 Bezirksamt Wandsbek 8. Wie ist der Stand der Terminfindung für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2018? Welche Konsequenzen zieht der Senat beziehungsweise die Runde der Bezirksamtsleiter beziehungsweise das federführende Bezirksamt aus den in vorangehenden und öffentlich dargestellten Problemen mit den Terminen im Jahr 2017, etwa betreffend die altonale? § 8 HmbLaÖffG kennt weder ein formales Erlaubnisverfahren noch eine anlasslose Terminfindung für Sonntagsöffnungen. Die verkaufsoffenen Sonntage nach § 8 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes (HmbLaÖffG) werden jeweils durch Rechtsverordnung jedes einzelnen Bezirksamtes festgelegt. Da nach dem Ladenöffnungsgesetz aus besonderem Anlass maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich sind, beruht die Auswahl denkbarer Veranstaltungen stets auf Vorschlägen beziehungsweise Anregungen der örtlichen Wirtschaftsakteure, Verbände oder der Han- Drucksache 21/8344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 delskammer. Die Entscheidungsfindung über geeignete Veranstaltungen im Sinne des § 8 HmbLaÖffG für das Kalenderjahr 2018 wird Erfahrungen der Jahre 2016/2017 einbeziehen und voraussichtlich im Herbst 2017 anlaufen. 9. Welche Großveranstaltungen sind den zuständigen Gremien der Freien und Hansestadt Hamburg für die Jahre 2018 und 2019 bisher bekannt und/oder genehmigt? Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass etablierte Großveranstaltungen wie Christopher Street Day, Hafengeburtstag, Radio-Hamburg-Osterhitmarathon, Schlagermove , Alstervergnügen, Hamburger Weihnachtsmärkte, Marathon, Cyclassics und Triathlon oder Cruise Days sowie „altonale/stamp“, Bergedorfer Erntedankumzug sowie Bergedorfer Stadtfest auch in den kommenden Jahren stattfinden werden. 10. Welche der unter 8. aufgeführten Veranstaltungen könnten einen Anlass für verkaufsoffene Sonntage in Hamburg bieten und welche aus welchen Gründen jeweils nicht? Die in der Antwort zu 9. genannten Veranstaltungen könnten als denkbarer Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag im Sinne des § 8 HmbLaÖffG in Betracht kommen, allerdings nur für einen örtlich begrenzten Bereich im Umfeld der jeweiligen Veranstaltung .