BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8350 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 15.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktivierung von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen und Langzeitarbeitslosen : Wie wirksam ist die Maßnahme „Praktikum/Probebeschäftigung “? Das Jobcenter team.arbeit.hamburg arbeitet seit 2016 mit dem Instrument „Praktikum/Probebeschäftigung“. Bald ein Jahr nach Einführung des Instrumentes sollte eine erste Zwischenbilanz möglich sein, schließlich gilt es festzustellen , wie effektiv das Instrument bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem 9. Änderungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde generell die Möglichkeit eines dreimonatigen Praktikums (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) gegeben. Das Instrument „Praktikum/Probebeschäftigung“ wird daher seit 2017 von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) nicht mehr angeboten. Aktuell wird das Bundesprogramm STAFFEL mit 420 geplanten Plätzen umgesetzt. Des Weiteren startete am 01.03.2017 das ebenfalls über ESF finanzierte Bundesprogramm Soziale Teilhabe mit 291 Plätzen, welches im Schwerpunkt auf Personen mit Langzeitleistungsbezug ausgerichtet ist. Aus den Regelinstrumenten sind in Bezug auf Langzeitarbeitslose insbesondere die geplanten Eintritte bei Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV), hier 550, und Arbeitsgelegenheiten (AGH), hier 1950, zu nennen. Siehe auch Drs. 21/7483. Zur Unterstützung der Eingliederung von U25-Personen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen werden unter anderem die zur Verfügung stehenden Maßnahmen gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und ESF-Projekte wie „Come In“ oder „Jugend Aktiv Plus“ genutzt. Ergänzend kann das gesamte Maßnahmenportfolio gemäß des individuellen Kundenbedarfs eingesetzt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/4071. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter wie folgt: 1) Wie viele von den möglichen 350 Förderungen nach § 16 f des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und § 16 i.V.m. § 46 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurden von Unternehmen im Jahre 2016 tatsächlich genutzt? 2) Wie viele Personen konnten durch die Fördermaßnahme „Praktikum/ Probebeschäftigung“ des Jobcenter team.arbeit.hamburg in eine Probebeschäftigung vermittelt werden? Bitte aufschlüsseln für Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigten unter 25 Jahren mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen. Drucksache 21/8350 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3) Wie viele Personen konnten durch die Förderung langfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden? Bitte aufschlüsseln für Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen. 4) Wie viele Personen wurden nach ihrer „Probebeschäftigung“ von bis zu drei Monaten nicht übernommen? Bitte aufschlüsseln für Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen. Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im Sinne der Fragestellungen. 5) Wurden durch die Dokumentation auf Bewerber- und Arbeitgeberseite Risiken zur ständigen Neubesetzung von Probebeschäftigungsstellen nach bis zu drei Monaten beseitigt? Wenn nein, in wie vielen Fällen haben Unternehmen mehrfach Förderungen beantragt? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/4071. Darüber hinaus liegen dem Senat keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6) Wie ist die generelle Resonanz von Unternehmerseite auf das Instrument „Probebeschäftigung“? Konkrete Zahlen liegen dem Senat nicht vor. Insgesamt wird die Nachfrage vonseiten der Unternehmen zu diesem Instrument trotz aktiver Bewerbung durch Jobcenter (Veröffentlichung auf der Webseite von Jobcenter; direktes Anschreiben der Geschäftsführung an Arbeitgeber, Kommunikation über den Unternehmensverband- Nord) als gering eingeschätzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7) Wie bewerten Senat und Jobcenter team.arbeit.hamburg das Instrument der Probebeschäftigung? 8) Wie viele Förderungen nach § 16 f des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und § 16 i.V.m. § 46 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch plant das Jobcenter team.arbeit.hamburg für die Jahre 2017 und 2018? Siehe Vorbemerkung, Antwort zu 6) und Drs. 21/4071. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 9) Welche weiteren Maßnahmen gibt es beziehungsweise befinden sich in der Planung, um Langzeitarbeitslose oder Personen unter 25 Jahren, deren berufliche Eingliederung aufgrund schwerwiegender Vermittlungshemmnissen erschwert ist, in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Siehe Vorbemerkung. 10) Wie gedenkt der Senat, trotz geplanter Kürzungen der Eingliederungszuschüsse und der Maßnahmen bei Arbeitgebern sowie gleichbleibenden Planzahlen bei der Probebeschäftigung, die Integrationsquote zu erhöhen? Der Senat geht davon aus, dass Jobcenter mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten im Einzelfall möglichst individuell passgenaue Lösungen für die betroffenen Personen wird anbieten können, zumal einige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Maßnahme zur Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und das Bundesprogramm STAFFEL, neu initiiert beziehungsweise quantitativ ausgebaut werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/8210. Darüber hinaus hat sich der Senat mit der Fragestellung nicht befasst.