BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8351 21. Wahlperiode 21.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 15.03.17 und Antwort des Senats Betr.: VERA-Vergleichsarbeiten 2016 – Waren die Aufgaben und Lösungen vorher im Internet abrufbar? In einer Mitteilung der Interessenvertretung der Lehrekräfte in Schleswig- Holstein (IVL) (vergleiche https://bildungsklick.de/schule/meldung/welchenwert -haben-vergleichsarbeiten-deren-aufgaben-vorab-bekannt-sind/) heißt es, die Vereinigung hätten Berichte von Lehrerinnen und Lehrern erreicht, wonach die im Internet offiziell zur Verfügung stehenden Übungsaufgaben identisch mit den in den „VERA 8“-Vergleichsarbeiten tatsächlich verwendeten Aufgaben gewesen seien. Dies sei den Lehrkräften am Tag der Vergleichsarbeiten aufgefallen. In Anbetracht von anhaltenden Erfolgsmeldungen infolge der Auswertung der VERA-Ergebnisse in Schleswig-Holstein stellt sich die Frage, inwieweit die Vergleichbarkeit solcher Aufgaben bei solchen Vorbedingungen noch gegeben ist und ob die Veröffentlichung absichtlich erfolgt ist. Eine Vorab- Veröffentlichung der in den Erhebungen in selber Form verwendeten Aufgaben und ihrer Lösungen konterkariert das Ziel der VERA-Vergleichsarbeiten, die in Hamburg als „KERMIT“ deckungsgleich durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: KERMIT 8 (beziehungsweise VERA 8) wird auf Basis einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz in allen Ländern durchgeführt und überprüft bereits Mitte der achten Klasse, inwieweit Schülerinnen und Schüler die Anforderungen des mittleren Schulabschlusses erfüllen würden. Der Test gibt insbesondere den Fachlehrkräften differenzierte diagnostische Informationen zu fachbezogenen Teilkompetenzen der Schülerinnen und Schüler ihrer Klassen. Den diagnostischen Nutzen kann der Test – wie im Übrigen auch individualdiagnostische Tests – nur entfalten, wenn die den Lehrkräften bekannten Durchführungsbedingungen beachtet werden. Dazu gehört auch, dass Testaufgaben anstehender Testungen im Vorfeld nicht mit Schülerinnen und Schülern geübt werden. Durch entsprechende Verfahrensstandards, die den Lehrkräften, den Schulleitungen und den zuständigen Schulaufsichten bekannt sind, wird in Hamburg die Möglichkeit einer Vorabinformation weitestgehend ausgeschlossen. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass Hamburger Lehrkräfte die Tests zweckgerichtet einsetzen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1490, Drs. 21/5731 sowie Drs. 21/5933. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde die beschriebene Sachlage bekannt? Falls ja, hat er beziehungsweise sie zusätzliche Kenntnisse darüber und wie sehen diese gegebenenfalls aus? Drucksache 21/8351 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. Bei Fragen zu den Gegebenheiten in einem anderen Land handelt es sich um Angelegenheiten, die außerhalb der Zuständigkeit des Senats und damit des parlamentarischen Fragerechts nach Artikel 25 Hamburgische Verfassung (HV) liegen (Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 6. November 2013 – HVerfG 6/12 – juris Rn. 68). 2. Wurden Hamburger Lehrkräfte ebenfalls angehalten, die erwähnten Übungsaufgaben, inklusive derer Lösungen, zur Vorbereitung auf die Erhebungen zu nutzen? a. Falls ja, für wen waren diese Aufgaben wann zugänglich? Wie viele Lehrkräfte haben diese zur Vorbereitung tatsächlich genutzt? b. Falls nein, auf welche Weise wurden Hamburger Lehrkräfte von der zuständigen Behörde in Bezug auf die Erhebungen und die Vorbereitung dieser instruiert? Nein. Lehrkräfte, die in den achten Klassen der Hamburger Stadtteilschulen und Gymnasien Deutsch und/oder Mathematik und/oder Englisch unterrichten, erhalten vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) über ihre Schulleitung rechtzeitig vor der Testung ausführliche Informationen zur Vorbereitung und Durchführung von KERMIT 8. Damit ist beabsichtigt, dass die Durchführung von KERMIT 8 am Testtag in allen Klassen möglichst in gleicher Weise erfolgt. Die Lehrkräfte werden in diesem Zusammenhang gebeten, ein oder zwei Tage vor der Durchführung eines der Testhefte zusammen mit den Durchführungshinweisen anzusehen, damit sie wissen, welche Art von Aufgaben ihre Schülerinnen und Schüler am Testtag zu bearbeiten haben, und sie den Ablauf der Testung kennen. Sie werden ferner ausdrücklich aufgefordert, den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld und während der Testung keine inhaltlichen Hinweise zu den Aufgaben zu geben. Ferner finden am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer zu KERMIT statt, auf denen ausführlich über Fragen zur Testvorbereitung, zur Testdurchführung und zum späteren Umgang mit den Ergebnisrückmeldungen sowie deren Nutzung für die Schul- und Unterrichtsentwicklung informiert wird. In diesen Fortbildungsveranstaltungen erhalten Lehrkräfte unter anderem auch den Hinweis auf die Homepage des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB): https://www.iqb.hu-berlin.de/vera. Dort sind VERA-Aufgaben der letzten, also nicht der jeweils aktuell anstehenden Durchgänge mit den dazugehörigen Informationen zur Auswertung und den didaktischen Kommentierungen hinterlegt. Etwa zwei Monate nach der Testung sind im Hamburger Portal https://www.lernstand.hamburg.de die Testhefte und die begleitenden didaktischen Materialien von KERMIT 8 abrufbar. Diese können von den Hamburger Lehrerinnen und Lehrern auch zur Vorbereitung späterer KERMIT-8-Testungen genutzt werden. 3. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bekannt, welche Intention hinter der Veröffentlichung der gestellten Aufgaben und den dazugehörigen Lösungen im Vorwege steht? Falls ja, wie sieht diese aus? 4. Gab es nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde bereits eine ähnliche Situation innerhalb der letzten fünf Jahre? 5. Inwiefern ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Ansicht, dass in Anbetracht der sich darstellenden Sachlage noch von Vergleichbarkeit der Ergebnisse die Rede sein kann? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 6. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Ergebnisse der KERMIT-8-Erhebungen in Anbetracht der beschriebenen Umstände? Siehe Antwort zu 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8351 3 7. Wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse der VERA-Vergleichsarbeiten zu rechnen? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/1490.