BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8354 21. Wahlperiode 24.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 16.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Evaluation am Mühlenkamp (VIII) Die Bürgerschaft hat am 1. Februar 2017 bei Enthaltung der CDU die Drs. 21/7764 beschlossen. In der Antwort auf unsere Anfrage (Drs. 21/8037) konnte der Senat zahlreiche Fragen noch nicht beantworten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat erneut: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. In welcher Kalenderwoche werden die beiden Trenninseln im Mühlenkamp abgerissen? Welche Detailpläne sind hierfür erforderlich, wann wurde wer mit der Erstellung der Detailpläne beauftragt und bis wann sollen die Detailpläne vorliegen? 2. In welcher Kalenderwoche wird die metallene Leitbake in der Kreuzung Mühlenkamp/Gertigstraße wieder gegen einen Plastikpfosten (analog den beiden anderen Pfosten) ausgetauscht? Welche Detailpläne sind hierfür erforderlich, wann wurde wer mit der Erstellung der Detailpläne beauftragt und bis wann sollen die Detailpläne vorliegen? Die baulichen Änderungen gemäß Drs. 21/7764 sind für die 16. und 17. Kalenderwoche (KW) des Jahres 2017 vorgesehen. Ein zeitlicher Vorlauf ist unter anderem für die Erstellung der Ausführungs- und Verkehrsführungspläne während der Bauzeit, deren Abstimmung und straßenverkehrsbehördliche Anordnung sowie das Vergabeverfahren und die Vorbereitung der Baustelle erforderlich. Der Ausführungslageplan wird Ende März des Jahres 2017 auf der Internetseite www.via-bus.de veröffentlicht. 3. Wie sehen die Pläne für die fahrradfreundlich umgestaltete Insel in der Kreuzung Mühlenkamp/Gertigstraße aus (bitte Zeichnung beifügen) und wann werden diese den politischen Gremien der Bezirksversammlung Hamburg Nord zur Entscheidung vorgelegt? Welche Detailpläne sind hierfür erforderlich, wann wurde wer mit der Erstellung der Detailpläne beauftragt und bis wann sollen die Detailpläne vorliegen? Siehe Antwort zu 1. und 2. und Drs. 21/8037. 4. Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, damit auch in Hamburg gemäß der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstärkt Tempo 30 vor Kindergärten, Kinderspielplätzen, Seniorenheimen et cetera eingerichtet werden kann und wann sind diese Maßnahmen umgesetzt? Was hat den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bisher daran gehindert, diese Maßnahmen jeweils umzusetzen? Drucksache 21/8354 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung in Hamburg wird durch die zuständigen Behörden derzeit geprüft. Die zuständigen Behörden haben bereits in den vergangenen Jahren durch eine differenzierte Anwendung der jeweiligen Geschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet einen Ausgleich verschiedener Interessen verfolgt. Bereits heute gelten auf rund 50 Prozent des Hamburger Straßennetzes Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 km/h (Zonen oder streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung ). Von den in der Neuregelung erwähnten Einrichtungen liegen die meisten in Tempo-30-Zonen. Darüber hinaus gilt vor 123 allgemeinbildenden Schulen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Schulumfeldes Tempo 30 als streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung. 5. In welcher Kalenderwoche werden die Dialogdisplays vor der Schule Forsmannstraße installiert? Die Dialogdisplays werden voraussichtlich bis zur 29. KW des Jahres 2017 montiert. Der zeitliche Vorlauf wird für die Planung, das Vergabeverfahren und die Beschaffung der Displays sowie die Realisierung des Netzanschlusses (Stromanschluss) benötigt. 6. In welcher Kalenderwoche wird der Gehweg vor den Häusern Mühlenkamp 8 bis 12 gegen unerlaubtes Parken gesichert? Wann wurde wer mit der Prüfung beauftragt und wie lautet das Ergebnis der Prüfung? Sofern dieses noch nicht vorliegen sollte, warum nicht und wann soll das Ergebnis nunmehr vorliegen? In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und dem Bezirksamt Hamburg-Nord werden nach Eingang der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, voraussichtlich in der 13. Kalenderwoche , die Absperrelemente von der Gertigstraße in Richtung Hofweg gemäß Drs. 21/7764 erweitert. 7. Auf Basis welches wissenschaftlich anerkannten Verfahrens wurden die Rohdaten für die Punkte C1 und C2, zu denen der Senat in seiner Antwort auf die Fragen 9. – 11. der Drs. 21/8037 unvollständig Stellung genommen hat, jeweils erhoben? 8. Welche verschiedenen Typen von Störereignissen wurden im Rahmen der Erhebung der Daten für C1 und C2 festgestellt? (Bitte detailliert die verschiedenen Typen von Störereignissen für die verschiedenen Flächen 1 bis 7 gemäß dem „Gutachten“ separat darstellen.) Siehe Drs. 21/8037 und 21/7244.