BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/836 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 18.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Wurden die Maßnahmen der Nachtragsdrucksache 2014 umgesetzt? Ende Juni 2014 hat der Senat eine Nachtragsdrucksache für den Bereich Flüchtlinge mit Mehrkosten von rund 150 Millionen Euro beschlossen.1 Inhalt dieser Drucksache waren unter anderem auch zahlreiche Stellenneuschaffungen . Bevor demnächst eine neue Nachtragsdrucksache für das Jahr 2015 vom Senat beschlossen wird, ist es von Interesse, ob die Vorhaben der alten Drucksache umgesetzt wurden.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: f & w fördern und wohnen AöR (f & w) 1. Zum 31.3.2014 waren bei f & w 43 Wohnungslose weniger untergebracht als zum 31.12.2012. Dieser Entwicklung wollte der Senat im Jahr 2014 entgegenwirken. Was hat zu der Entwicklung geführt? Wie viele Wohnungslose waren jeweils am 31.3.2014 und am 31.5.2015 bei f & w untergebracht? Der Anteil Wohnungsloser an der öffentlich-rechtlichen Unterbringung stagniert seit Jahren mit leichten Schwankungen. Die Anzahl öffentlich untergebrachter Menschen stieg im gleichen Zeitraum deutlich an. Der Anstieg bezog sich vollständig auf die Personengruppe der Flüchtlinge, die Anspruch auf Folgeunterbringung haben, weil der Bedarf in dieser Personengruppe deutlich gestiegen war. Am 31. März 2014 waren 2.626 wohnungslose Personen öffentlich untergebracht (ohne Übernachtungsstätten), am 31. Mai 2015 waren dies 2.513 Personen. Die zuständige Behörde strebt an, den Anteil wohnungsloser Personen in der öffentlichen Unterbringung ab Juli 2015 unter Nutzung der Fluktuation in den bestehenden Unterkünften wieder zu erhöhen. 2. Das Unternehmen f & w soll als alleiniger Realisierungsträger der Stadt den Ausbau der öffentlichen Unterbringung verwirklichen. Welche weiteren Unternehmen betreiben aktuell in Hamburg welche öffentlichen Unterbringungen? Wer betreibt die ZEA? fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) betreibt für die Freie und Hansestadt Hamburg die öffentliche Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen . Daneben gibt es in Hamburg keine Betreiber der öffentlichen Unterbringung. f & w ist ebenfalls Betreiber der überwiegenden Zahl der Einrichtungen der Zentralen 1 Siehe Drs. 20/12697. 2 Ausgenommen sind Maßnahmen im Bereich Ehrenamt, dazu siehe Drs. 21/673. Drucksache 21/836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erstaufnahme. Darüber hinaus betreibt das Deutsche Rote Kreuz zwei Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme. 3. Bei f & w sollten das Bau- und das Projektmanagement verstärkt werden . Um wie viele Personen (und VZÄ) wurden diese Bereiche verstärkt ? Der Bereich Bau- und Projektmanagement wurde mit Stand 22. Juni 2015 um zehn Personen (neun VZÄ) verstärkt. 4. In den Unterkünften ist ein Betreuungsangebot für Kinder erforderlich, wenn keine ausreichende Kita-Infrastruktur gegeben ist. Der Mehrbedarf wurde auf 78 Plätze festgelegt. Wurde dieses Ziel erreicht? Wenn nein, warum nicht? Kinder, die in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft leben, haben einen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung und erhalten einen bedarfsgerechten KitaGutschein . Im nachfrageorientierten Hamburger Kita-Gutschein-System passen die Träger der Kitas mit ihrer viel genaueren Kenntnis der örtlichen Bedarfslagen eigenverantwortlich die bestehenden Angebotsstrukturen in ihren Kitas an. Die Kita-Träger bauen dabei eigenständig zusätzliche Betreuungsangebote oder auch neue Kitas auf. Die Erfahrungen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde zeigen, dass vor diesem Hintergrund generell damit gerechnet werden kann, dass ausreichend Betreuungsangebote in Regelkitas für die in öffentlich-rechtlichen Unterkünften lebenden Kinder vorhanden sind, siehe auch Drs. 20/12697. Auf die Einrichtung zusätzlicher Kinderbetreuungsangebote speziell in Unterkünften der öffentlichen Unterbringung wurde daher verzichtet. ZEA 5. Aufgrund von Kapazitätsproblemen kam es in der Vergangenheit dazu, dass Flüchtlinge nach drei Monaten nicht wie beabsichtigt von der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) in die Folgeunterbringung verlegt werden konnten. Ziel des Senats war es deshalb, diese temporäre Nutzung der ZEA für die Folgeunterbringung mit Ablauf des Jahres 2014 zu beenden. Ist dies gelungen? Wenn nein, warum nicht? In welchen ZEA gibt es jeweils wie viele Flüchtlinge, die schon mehr als drei Monate dort untergebracht sind? Aufgrund der weiterhin stark ansteigenden Zugangszahlen seit der Nachtragsdrucksache 2014 ist es nach wie vor erforderlich, Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch nach Ablauf von drei Monaten in der ZEA zur Abwendung von Obdachlosigkeit unterzubringen. Standort (Stand 22. Juni 2015) aktuelle Belegung Zahl der Personen, deren Residenzzeit (max. 3 Monate) in der ZEA bereits überschritten ist Auf dem Sülzbrack 239 24 Dratelnstraße 449 323 Harburger Poststraße 512 117 Holstenhofweg 289 161 Karl-Arnold-Ring 261 121 Neuland (Schlachthofstraße) 376 27 Niendorfer Straße 250 173 Nostorf/Horst (MV) 195 21 Schnackenburgallee 1.161 663 Schwarzenbergplatz 656 243 Sportallee 490 225 Gesamt: 4.878 2.098 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/836 3 6. Beim Einwohnerzentralamt wurde ein Bedarf von 35,5 Stellen angemeldet . Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Insgesamt wurden 37 Stellen eingeworben, von denen 26,5 Stellen besetzt sind. Da die Bewerberlage nicht in allen Auswahlverfahren im ersten Durchlauf den fachlichen Anforderungen entsprach, musste eine Reihe von Verfahren mehrfach durchgeführt werden, was teilweise zu einer erheblichen Verzögerung bei der Besetzung der Stellen geführt hat. Für die noch unbesetzten Stellen laufen gegenwärtig Auswahlverfahren beziehungsweise werden in Kürze beginnen. 7. Für laufende Leistunsgewährung und die Fallanlage für jeden Neuzugang in der Innenbehörde wurden fünf Sachbearbeiterstellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Es sind fünf Stellen besetzt worden. 8. Für die erstmalige ausländerrechtliche Erfassung und Sachbearbeitung wurden 9,5 Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Es sind sechs Stellen besetzt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 9. Für die ausländerbehördliche Erstanhörung wurden zwei Stellen beantragt . Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Beide Stellen sind noch nicht besetzt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 10. Für die Tätigkeiten Koordination, Transport- und Postdienste wurden zwei Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Beide Stellen sind noch nicht besetzt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 11. Für die Betreuung der Neuzugänge, Klärung des ausländerrechtlichen Status und die Rückkehrberatung bei nicht bleibeberechtigten Ausländern wurden dreizehn Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Es sind zwölf Stellen besetzt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 12. Für die „Zentrale für Aktenverwaltung, Telefon und Post“ wurden zwei Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden ? Welche nicht und warum? Es ist eine Stelle besetzt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 13. Für Haushaltsangelegenheiten, Controlling, Buchhaltung und so weiter wurden zwei Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Es ist eine Stelle besetzt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 14. Für das Projekt „Erweiterung der ZEA“ des Einwohnerzentralamtes wurden 1,5 Projektstellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Es sind 1,5 Stellen besetzt worden. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MuFl) 15. Der Platzbestand für MuFl sollte im Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) auf 171 Plätze ausgeweitet werden. Wie viele Plätze stehen aktuell zur Verfügung? Drucksache 21/836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) stehen aktuell über 528 Plätze für die Erstaufnahme und -versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) zur Verfügung. 16. Im Bereich der Amtsvormundschaften sollten 3,28 Stellen neu geschaffen werden. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Die drei Stellen im Bereich Amtsvormundschaften und die 0,28 Stelle zur Verwaltungsunterstützung wurden unverzüglich eingerichtet. Aufgrund des anhaltenden Zuzugs minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge umfasst das zur Verfügung stehende Stellenvolumen für die Aufgaben des Vormundschaftswesens aktuell 5,75 Stellen Amtsvormünder für UMF. Bezirke 17. In verschiedenen Ämtern (beispielsweise Grundsicherungsämter, Jugendämter) wurden 17,25 Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Bezirksamt Bewilligte Stellen in VZÄ im Bereich GS und JA Davon besetzte Stellen in VZÄ zum Stichtag 31.05.2015 Erläuterung HamburgMitte 4,13 4,50 Aufgrund besserer Besetzungschancen wurden im Bereich GS 3,00 VZÄ ausgeschrieben, die dann auch besetzt werden konnten . Altona 2,10 3,70 Das Bezirksamt Altona hat in Anpassung an den Bedarf zusätzliche Stellen bereitgestellt. Eimsbüttel 1,44 0,96 Die 0,48-VZÄ im Bereich JA wird zum 15.08.2015 besetzt. HamburgNord 1,81 1,81 Alle für die Fachämter erhaltenen zusätzlichen Stellen im Bezirksamt Hamburg-Nord wurden bereits besetzt bzw. befinden sich in aktuellen Besetzungsverfahren. Wandsbek 3,96 3,96 Bergedorf 1,83 3,86 Das Bezirksamt Bergedorf hat in Anpassung an den Bedarf zusätzliche Stellen bereitgestellt. Harburg 1,98 1,36 Das Ausschreibungsverfahren im Bereich JA ist abgeschlossen, die Besetzung mit 1,0 VZÄ erfolgt zum 01.07.2015. Gesamt: 17,25 20,15 Quelle: Angaben der Bezirksämter 18. In den Zahlstellen wurden 3,5 Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Bezirksamt Bewilligte Stellen in VZÄ in den Zahlstellen Davon besetzte Stellen in VZÄ zum Stichtag 31.05.2015 Erläuterung Hamburg-Mitte 0,5 0,5 Altona 0,5 0,5 Eimsbüttel 0,5 0,5 Hamburg-Nord 0,5 0,5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/836 5 Bezirksamt Bewilligte Stellen in VZÄ in den Zahlstellen Davon besetzte Stellen in VZÄ zum Stichtag 31.05.2015 Erläuterung Wandsbek 0,5 - Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen , die Versetzung noch nicht erfolgt. Bergedorf 0,5 0,25 Begrenzung der räumlichen Kapazität, daher nur Aufstockung der Arbeitszeit. Teilweise Ausgleich des Fehlbetrages bei GS und JA. Harburg 0,5 1,00 Das Bezirksamt Harburg hat in Anpassung an den Bedarf zusätzliche Stellenanteile bereitgestellt . Gesamt: 3,5 3,25 Quelle: Angaben der Bezirksämter 19. Für die Tuberkulosebekämpfung wurden 1,5 Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Bezirksamt Bewilligte Stellen in VZÄ für Tuberkulosebekämpfung Davon besetzte Stellen in VZÄ zum Stichtag 31.05.2015 Begründung Hamburg-Mitte 1,5 - 0,50 VZÄ Arzt voraussichtlich zum 01.07. besetzt; 0,50 VZÄ Röntgenassistenz war zwischenzeitlich besetzt; 0,50 VZÄ Sachbearbeitung wurde bislang erfolglos ausgeschrieben. Altona - - Eimsbüttel - - Hamburg-Nord - - Wandsbek - - Bergedorf - - Harburg - - Gesamt: 1,5 - Quelle: Angaben der Bezirksämter Schulen 20. Zur Deckung des höheren Lehrer-, Sozialpädagogen- und Erzieherbedarfs wurden insgesamt 141,62 Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Alle gemäß Drs. 20/12697 eingeworbenen Lehrer- Sozialpädagogen- und Erzieherstellen wurden ausgebracht, die Bedarfe den Schulen zugewiesen und besetzt. 21. Für die Erstberatung und Schulzuweisung im Schulinformationszentrum wurden 1,5 Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? 22. Für die Steuerung des gesamten schulischen Aufnahmesystems wurden 1,5 Stellen beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? 23. Wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs der Lehrer unter anderem im Hinblick auf Deutsch als zweite Fremdsprache wurde eine Stelle beantragt . Wurde sie bis heute besetzt? Drucksache 21/836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn nein, warum nicht? 24. Für die Sachbearbeitung wurde eine Stelle beantragt. Wurde sie bis heute besetzt? Wenn nein, warum nicht? Alle gemäß Drs. 20/12697 beantragten Intendanz-Stellen wurden ausgebracht und besetzt. Flüchtlingsberatung 25. Für die Flüchtlingsberatung im Flüchtlingszentrum wurden zwei Stellen neu beantragt. Wie viele dieser Stellen sind bis heute besetzt worden? Welche nicht und warum? Die zwei Stellen sind seit dem 1. Oktober 2014 besetzt. Durchreiseplatz Rom und Cinti Union e.V. 26. Für die Bewältigung des ordentlichen Betriebes an der Schnackenburgallee wurde eine Stelle (April – Oktober) neu beantragt. Wurde sie bis heute besetzt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Stelle ist seit dem 1. April 2014 besetzt.