BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8363 21. Wahlperiode 24.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 16.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Drohnen über Justizvollzugsanstalten in Hamburg? Die Anzahl von Drohnenflügen in Hamburg nimmt rasant zu. Dabei können diese auch benutzt werden, um Handys, Drogen, Waffen oder andere Gegenstände in Justizvollzugsanstalten zu transportieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In wie vielen Fällen wurden in der Zeit seit dem 1.1.2013 Drohnenflüge über Hamburger Justizvollzugsanstalten registriert? 2. Wurden in den registrierten Fällen durch die Drohnen Gegenstände in Justizvollzugsanstalten transportiert oder ist dies versucht worden? Wenn ja, was wurde transportiert? 3. Wurden im Zusammenhang mit solchen Drohnenflügen Piloten ausfindig gemacht? Wenn ja, ist gegen solche straf- oder ordnungsrechtlich ermittelt worden beziehungsweise sind haben solche Verfahren zu Folgen für die Piloten geführt? Seit dem 1. Januar 2013 bis heute wurden insgesamt zwei Drohnenüberflüge registriert . In einem Fall konnten mit der Drohne ein Mobiltelefon, eine SIM-Karte, circa 1,86 Gramm Marihuana, ein Ohrhörer und ein Ladegerät sichergestellt werden. Die polizeilichen beziehungsweise staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben nicht zur Ermittlung des Drohnenpiloten geführt. Im zweiten registrierten Fall sind die Hintergründe nicht geklärt. In einem weiteren Fall hat es sich um einen mutmaßlichen Versuch gehandelt. Ein Drohnenflug hat nicht stattgefunden, weil die Drohne aufgrund technischer Probleme mit dem Propeller nicht funktionsfähig war. Als die Polizei eintraf, hat sie festgestellt, dass keine Gegenstände an der Drohne befestigt waren. Es hat eine polizeiliche Anhaltemeldung mit Personenfeststellung gegeben. Die gewonnenen Erkenntnisse haben nicht ausgereicht, um weitergehende straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. 4. Wie beurteilt die zuständige Behörde insgesamt die Gefährdung durch Drohnen bezogen auf die Justizvollzugsanstalten, aber auch darüber hinaus für die öffentliche Sicherheit? Bisher sind im Zusammenhang mit Justizvollzugsanstalten nur Einzelfälle registriert worden (vergleiche Antwort zu 1., 2. und 3.). Alle Justizvollzugsanstalten wurden bezüglich der Gefahren von Drohnenflügen sensibilisiert. Neben dem wegen möglicher Mauerüberwürfe ohnehin obligatorischen regelmäßigen Absuchen der den Drucksache 21/8363 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gefangenen beziehungsweise Untergebrachten zugänglichen Freiflächen durch Bedienstete wird in den Justizvollzugsanstalten die Nachrüstung der Fenster der Haftgebäude mit feinmaschigen Vorsatzgittern geprüft. Unabhängig von Fällen im Zusammenhang mit Justizvollzugsanstalten sind der Polizei Hamburg im Jahr 2016 insgesamt fünf Sachverhalte bekannt geworden, bei denen es zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit durch Drohnen gekommen ist. Die Polizei hat in diesem Zusammenhang zwei Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Jahr 2017 hat die Polizei bis zum Stichtag 20. März noch keinen Fall registriert. Drohnen gefährden insbesondere die Luftfahrt, wenn sie in die unmittelbare Nähe von startenden, landenden oder tieffliegenden Luftfahrzeugen gesteuert werden. Sie können bei unzulässiger, unsachgemäßer oder krimineller Nutzung ein Risiko für verschiedene Bereiche darstellen. Ein hohes Gefährdungspotenzial stellen zudem auch Drohnen dar, die über Menschenansammlungen fliegen. Die Gefahren für Dritte resultieren überwiegend aus Fehleinschätzungen, Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit der Steuerer oder aus einer möglichen Unterbrechung des Funkkontaktes zwischen den Drohnen und den Fernsteuerungseinheiten. Die bisher verfügbaren technischen Lösungen zur Drohnenabwehr sind noch nicht so ausgereift, dass eine Gefährdung durch Drohnen vollständig ausgeschlossen werden könnte. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung und der Verbreitung von Drohnen beachten die Sicherheitsbehörden diesen Bereich entsprechend. Die Bundesregierung plant daher den Erlass einer Verordnung betreffend den Betrieb von Drohnen.